Die Verfassung des Deutschen Reichs - WRV | Art 109

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Die Verfassung des Deutschen Reichs Inhaltsverzeichnis

(1) u. (2)

(3) ... Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.

(4) bis (6)

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published on 09/01/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 188/17 vom 9. Januar 2019 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WRV Art. 109 Abs. 3; GG Art. 123; AEUV Art. 21 Zur Annahme einer deutschsprachigen Adelsbezeichnung i
published on 28/01/2015 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i
published on 20/04/2016 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
published on 28/05/2015 00:00

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 13. August 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Verfahrenswert de
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