Wohngeldgesetz - WoGG | § 5 Haushaltsmitglieder

(1) Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Haushaltsmitglied ist auch, wer

1.
als Ehegatte eines Haushaltsmitgliedes von diesem nicht dauernd getrennt lebt,
2.
als Lebenspartner oder Lebenspartnerin eines Haushaltsmitgliedes von diesem nicht dauernd getrennt lebt,
3.
mit einem Haushaltsmitglied so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4.
mit einem Haushaltsmitglied in gerader Linie oder zweiten oder dritten Grades in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist,
5.
ohne Rücksicht auf das Alter Pflegekind eines Haushaltsmitgliedes ist,
6.
Pflegemutter oder Pflegevater eines Haushaltsmitgliedes ist
und mit der wohngeldberechtigten Person den Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, gemeinsam bewohnt, wenn dieser Wohnraum der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist.

(2) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn mindestens eine der Voraussetzungen nach den Nummern 1 bis 4 des § 7 Abs. 3a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt ist.

(3) Ausländische Personen sind nur Haushaltsmitglieder nach Absatz 1 Satz 2, wenn sie die Voraussetzungen der Wohngeldberechtigung nach § 3 Abs. 5 erfüllen.

(4) Betreuen nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern ein Kind oder mehrere Kinder zu annähernd gleichen Teilen, ist jedes dieser Kinder bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied. Gleiches gilt bei einer Aufteilung der Betreuung bis zu einem Verhältnis von mindestens einem Drittel zu zwei Dritteln je Kind. Betreuen die Eltern mindestens zwei dieser Kinder nicht in einem Verhältnis nach Satz 1 oder 2, ist bei dem Elternteil mit dem geringeren Betreuungsanteil nur das jüngste dieser Kinder Haushaltsmitglied. Für Pflegekinder und Pflegeeltern gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.

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Referenzen - Gesetze | § 5 WoGG

§ 5 WoGG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 5 WoGG wird zitiert von 3 anderen §§ im Wohngeldgesetz.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 3 Wohngeldberechtigung


(1) Wohngeldberechtigte Person ist für den Mietzuschuss jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. Ihr gleichgestellt sind 1. die nutzungsberechtigte Person des Wohnraums bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungs

Wohngeldgesetz - WoGG | § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes


Das Wohngeld richtet sich nach1.der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),2.der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und3.dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)und ist nach § 19 zu berechnen.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen


Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die folgenden zu erwartenden Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen abzuziehen:1.bis zu 3 000 Euro jährlich für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied, das wegen Berufsausbi
§ 5 WoGG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 7 Leistungsberechtigte


(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die1.das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,2.erwerbsfähig sind,3.hilfebedürftig sind und4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschla
§ 5 WoGG zitiert 1 andere §§ aus dem Wohngeldgesetz.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 3 Wohngeldberechtigung


(1) Wohngeldberechtigte Person ist für den Mietzuschuss jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. Ihr gleichgestellt sind 1. die nutzungsberechtigte Person des Wohnraums bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungs

Referenzen - Urteile | § 5 WoGG

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30 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 5 WoGG.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Apr. 2019 - Au 8 K 18.1779

bei uns veröffentlicht am 09.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich g

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 12. Sept. 2017 - Au 8 K 17.1000

bei uns veröffentlicht am 12.09.2017

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Wohngeld in Form eines Mietzuschusses für zwei von ihr vom 8.

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Juni 2015 - M 22 K 13.45

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 22 K 13.45 Im Namen des Volkes Urteil vom 10. Juni 2015 22. Kammer Sachgebiets-Nr. 1510 Hauptpunkte: Wohngeld als Mietzuschuss; Ar

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Mai 2018 - M 22 K 16.1853

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt für die von ihr s

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung und Anschlussberufung wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 7. Juli 2014 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 19.08.2013 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 11.09.2013 und

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Jan. 2018 - B 4 K 16.918

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt ab dem 01.08.2016 die Bewilligun

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Sept. 2016 - B 4 K 15.245

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.03.2015 verpflichtet, die drei Bescheide vom 28.04.2014 zurückzunehmen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufi

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Jan. 2015 - M 22 K 14.4353

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor I. Unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 30. Juni 2014 in der Fassung des Widerspruchbescheids der Regierung von Oberbayern vom 22. August 2014 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger Wohngeld in gesetzlicher Höhe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Juni 2016 - B 4 K 15.83

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Bewilligung von Wohngeld

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. Okt. 2014 - Au 3 K 14.1030

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Die Bescheide der Beklagten vom 17. Juni 2014 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Anträge der Kläger jeweils vom 16. Juni 2014 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Nov. 2018 - 5 C 10/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger für das von ihm nach dem Abschluss seines Bachelorstudiums im Fach Architektur an einer anderen

Bundessozialgericht Urteil, 14. Juni 2018 - B 14 AS 37/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. August 2017 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2016 - 5 C 57/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt für den Zeitraum von September 2009 bis Mai 2013 die Bewilligung von Wohngeld unter Berücksichtigung seiner damals noch minderjährigen Tö

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 08. Juni 2016 - 1 K 4156/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Der Bescheid vom 12. November 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Juni 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11. November 2014 sowie des Bescheides vom 26. März 2015 in der Ge

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 23. Dez. 2015 - 6 K 2172/13

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Bet

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Dez. 2015 - 5 B 20/15, 5 B 20/15 (5 C 57/15)

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 03. Dez. 2015 - 6 K 877/15

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Bewilligung eines höheren Wohngeldes.2 Streitig zwischen den Beteiligten ist der Wohngeldanspruch des Klägers für Bewilligungszeiträume

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 18. Nov. 2015 - 6 K 2436/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 11. Nov. 2015 - 10 K 4236/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.    aus S.              wird abgelehnt. 1G r ü n d e: 2Der Antrag der Klägerin, 3ihr Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.    aus S.

Verwaltungsgericht Arnsberg Gerichtsbescheid, 26. Mai 2015 - 5 K 1685/14

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbe

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juli 2014 - 21 K 71/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 2. Januar 2012 verpflichtet, dem Kläger Wohngeld in Form des Lastenzuschusses für die Zeit vom 1. Dezember 2011 bis 30. November 2012 in Höhe von 224,-- Euro monatlich zu bewilligen. Die Bek

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 03. Dez. 2013 - 1 BvR 953/11

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tenor 1. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Februar 2011 - 12 A 763/10 - verletzt den Beschwerde-führer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 i

Sozialgericht Freiburg Entscheidung, 13. Nov. 2013 - S 16 AS 2091/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2013

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 02.03.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.04.2012 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 01.03.2012 bis 31.08.2012 höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalte

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 18. Dez. 2012 - 7 A 16/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

Gründe 1 Gemäß §§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO ist Prozesskostenhilfe demjenigen zu gewäh-ren, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, wen

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 24. Okt. 2012 - 2 O 51/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2012

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin – 6. Kammer – vom 27. April 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten w

Bundessozialgericht Urteil, 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R

bei uns veröffentlicht am 22.03.2012

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juni 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Lan

Bundessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2011 - B 4 AS 19/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Tenor Auf die Revisionen der Kläger und des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. April 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und En

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 13. Sept. 2011 - 6 B 331/11

bei uns veröffentlicht am 13.09.2011

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.494,-- Eur

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Juni 2010 - L 13 AS 4212/08

bei uns veröffentlicht am 22.06.2010

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 18. Juli 2008 teilweise abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 3. Juli 2006 in der Gestalt des Widerspruchs

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 18. Feb. 2009 - 8 K 3539/08

bei uns veröffentlicht am 18.02.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der 73-jährige Kläger begehrt von der Beklagten Wohngeld als Mietzuschuss für die Zei

Referenzen

(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die1.das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,2.erwerbsfähig sind,3.hilfebedürftig sind und4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben...
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(1) Wohngeldberechtigte Person ist für den Mietzuschuss jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. Ihr gleichgestellt sind 1. die nutzungsberechtigte Person des Wohnraums bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis...
(1) Wohngeldberechtigte Person ist für den Mietzuschuss jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. Ihr gleichgestellt sind 1. die nutzungsberechtigte Person des Wohnraums bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis...