Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 48 Reinhaltung des Grundwassers

(1) Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die Anforderung nach Satz 1, insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen, als erfüllt gilt. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht innerhalb von drei Sitzungswochen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.

(2) Stoffe dürfen nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Das Gleiche gilt für das Befördern von Flüssigkeiten und Gasen durch Rohrleitungen. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung bindender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union und zwischenstaat

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 82 Maßnahmenprogramm


(1) Für jede Flussgebietseinheit ist nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 zu erreichen. Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze u

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 103 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.ohne Erlaubnis und ohne Bewilligung nach § 8 Absatz 1 ein Gewässer benutzt,2.einer vollziehbaren Auflage nach § 13 Absatz 1, auch in Verbindung mita)§ 58 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung bindender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union und zwischenstaat

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27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Apr. 2015 - AN 9 K 12.01227

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Regierung von ..., Bergamt ..., vom 18. Juni 2012 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Apr. 2015 - AN 9 K 12.01226

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Regierung von ..., Bergamt ..., vom 18. Juni 2012 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. März 2016 - 8 BV 14.1102

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vol

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Feb. 2015 - W 3 K 14.29

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter insoweitiger Aufhebung von Ziffer 2 des Bescheides vom 9. Dezember 2013 verpflichtet, der Klägerin eine weitere Betriebsprämie für das Jahr 2013 in Höhe von 3.994,50 EUR zu gewähren. II. Der

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2019 - 8 CS 18.2411

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 22. Oktober 2018 fü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2019 - 8 ZB 19.296

bei uns veröffentlicht am 09.07.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 08. Okt. 2015 - B 2 K 15.166

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen eine Beseitigungsanordnu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Nov. 2015 - 8 ZB 13.2420

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000 € festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2015 - 8 N 13.1281, 13.1282, 13.1284 u.a.

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 8 N 13.1281, 13.1282, 13.1284, 13.1286, 13.1287, 13.1294, 13.1295, 13.1311 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. Oktober 2015 8. Senat Venus, als stellvertr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Juni 2018 - 4 ZB 17.2066

bei uns veröffentlicht am 04.06.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Feb. 2017 - M 2 K 16.3136

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor I. Soweit der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens hat die Klägerin %, der Beklagte 1/4 zu tra

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 05. Dez. 2018 - 20 A 499/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2018

Tenor Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstr

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 07. Juni 2018 - 1 Bs 248/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 14. September 2017 wird zurückgewiesen. Der 1. Absatz des Tenors des Beschlusses des Verwaltungsgerichts wird wie folgt ergänzt: "Der Antrag d

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Okt. 2017 - 7 B 5/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Gründe I 1 Der Kläger wendet sich als Grundstückseigentümer gegen eine der Beigeladenen erteilt

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Aug. 2017 - 6 A 11790/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Februar 2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens im zweiten Rechtszug zu tragen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Mai 2017 - 8 A 11825/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 9. November 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Bekl

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 13. März 2017 - 2 M 7/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Gründe I. 1 Die Antragsteller wenden sich gegen vorläufige Anordnungen in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet. 2 Der Antragsteller zu 1) ist Eigentümer, die Antragsteller zu 2) und 3) sind Nutzer des Grundstücks A-Straße in (…),

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - 2 L 17/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans. 2 Der Kläger betreibt den Kiessandtagebau (W.-T.). Mit Bescheid vom 17.07.1996 ließ das Bergamt Staßfurt den Sonderbetriebsplan "Verkippung nichtkont

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - 2 L 79/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans. 2 Die Klägerin betreibt den Kiessandtagebau (R.). Mit Bescheid vom 06.04.2005 ließ der Beklagte den Sonderbetriebsplan "Geländemodellierung und Wie

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - 2 L 21/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans. 2 Die Klägerin betreibt den Kieselgurtagebau (...). Mit Bescheid vom 11.12.1996 ließ das Bergamt Halle den Sonderbetriebsplan "Verkippung von unbel

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 22. Jan. 2016 - 7 K 2657/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 12. August 2010, zuletzt modifiziert am 28. September 2011, auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. Apr. 2015 - 10 D 21/12.NE

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Der Bebauungsplan IKG 1 „Westmünsterland Gewerbepark A 31“ des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31 ist unwirksam. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. De

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. März 2015 - 3 S 166/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Wasserschutzgebietsverordnung (im Folgenden: WSV) des Landratsamts

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2015 - 17 L 2387/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 6.413,14 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Die Antragstellerin wendet sich gegen die Heranziehung zur Zahlung eines Wasserentnahmeentgelts f

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 20. Jan. 2015 - 6 K 2449/12

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass die Änderungsgenehmigung des Beklagten vom 18. April 2012 rechtswidrig gewesen ist. Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte mit der Maßgabe, dass ein Ausgleich außergerich

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 10. Dez. 2014 - 5 K 1450/14.TR

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Juni 2014 - 16 A 2822/12

bei uns veröffentlicht am 10.06.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 31. Oktober 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. De

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(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung bindender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union und zwischenstaatlicher...