Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen

(1) Vorübergehende Verschlechterungen des Zustands eines oberirdischen Gewässers verstoßen nicht gegen die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 und 30, wenn

1.
sie auf Umständen beruhen, die
a)
in natürlichen Ursachen begründet oder durch höhere Gewalt bedingt sind und die außergewöhnlich sind und nicht vorhersehbar waren oder
b)
durch Unfälle entstanden sind,
2.
alle praktisch geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Verschlechterung des Gewässerzustands und eine Gefährdung der zu erreichenden Bewirtschaftungsziele in anderen, von diesen Umständen nicht betroffenen Gewässern zu verhindern,
3.
nur solche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Wiederherstellung des vorherigen Gewässerzustands nach Wegfall der Umstände nicht gefährden dürfen und die im Maßnahmenprogramm nach § 82 aufgeführt werden und
4.
die Auswirkungen der Umstände jährlich überprüft und praktisch geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den vorherigen Gewässerzustand vorbehaltlich der in § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Gründe so bald wie möglich wiederherzustellen.

(2) Wird bei einem oberirdischen Gewässer der gute ökologische Zustand nicht erreicht oder verschlechtert sich sein Zustand, verstößt dies nicht gegen die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 und 30, wenn

1.
dies auf einer neuen Veränderung der physischen Gewässereigenschaften oder des Grundwasserstands beruht,
2.
die Gründe für die Veränderung von übergeordnetem öffentlichen Interesse sind oder wenn der Nutzen der neuen Veränderung für die Gesundheit oder Sicherheit des Menschen oder für die nachhaltige Entwicklung größer ist als der Nutzen, den die Erreichung der Bewirtschaftungsziele für die Umwelt und die Allgemeinheit hat,
3.
die Ziele, die mit der Veränderung des Gewässers verfolgt werden, nicht mit anderen geeigneten Maßnahmen erreicht werden können, die wesentlich geringere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben, technisch durchführbar und nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind und
4.
alle praktisch geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um die nachteiligen Auswirkungen auf den Gewässerzustand zu verringern.
Bei neuen nachhaltigen Entwicklungstätigkeiten des Menschen im Sinne des § 28 Nummer 1 ist unter den in Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Voraussetzungen auch eine Verschlechterung von einem sehr guten in einen guten Gewässerzustand zulässig.

(3) Für Ausnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 29 Absatz 2 Satz 2 entsprechend.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesfernstraßengesetz - FStrG | § 12a Kreuzungen mit Gewässern


(1) Werden Bundesfernstraßen neu angelegt oder ausgebaut und müssen dazu Kreuzungen mit Gewässern (Brücken oder Unterführungen) hergestellt oder bestehende Kreuzungen geändert werden, so hat der Träger der Straßenbaulast die dadurch entstehenden Kost
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser


(1) Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird;2. alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkun

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 83 Bewirtschaftungsplan


(1) Für jede Flussgebietseinheit ist nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ein Bewirtschaftungsplan aufzustellen. (2) Der Bewirtschaftungsplan muss die in Artikel 13 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang VII der Richtlinie 2000/60/EG genannten Information

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 90 Sanierung von Gewässerschäden


(1) Eine Schädigung eines Gewässers im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf 1. den ökologischen oder chemischen Zustand eines oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers,2. das ökologische
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer


(1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und2. ein guter ö

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 82 Maßnahmenprogramm


(1) Für jede Flussgebietseinheit ist nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 zu erreichen. Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze u

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer


Oberirdische Gewässer können als künstliche oder erheblich veränderte Gewässer im Sinne des § 3 Nummer 4 und 5 eingestuft werden, wenn 1. die Änderungen der hydromorphologischen Merkmale, die für einen guten ökologischen Gewässerzustand erforderlich

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele


(1) Ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand der oberirdischen Gewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand der künstlichen und erheblich veränderten Gewässer sind bis zum 22. Dezember 2015 zu erreic

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele


Abweichend von § 27 können die zuständigen Behörden für bestimmte oberirdische Gewässer weniger strenge Bewirtschaftungsziele festlegen, wenn 1. die Gewässer durch menschliche Tätigkeiten so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so besch

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Bundesgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2000 - III ZR 84/00

bei uns veröffentlicht am 07.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 84/00 Verkündet am: 7. Dezember 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja -----------

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Apr. 2019 - AN 9 K 19.00196

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Nov. 2017 - Au 3 K 17.196

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts ... vom 24. März 2015 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 18. Januar 2017 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens haben der Beklagte und die Beigeladene je zur Hälfte zu tragen.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Feb. 2017 - RO 8 K 16.1320

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbe

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Juli 2015 - M 2 K 14.1058, M 2 K 14.1060

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 2 K 14.1058 M 2 K 14.1060 Im Namen des Volkes Urteil vom 7. Juli 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1030 Hauptpunkte: Wasserrecht; Rücknahme einer Planfests

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1404

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicher

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1402

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1401

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1405

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Sept. 2016 - 8 CS 15.2510

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Beschwerd

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Feb. 2017 - RO 8 K 16.1319

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts Schwandorf vom 5.12.2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte und die Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 18. Sept. 2018 - 4 A 311/16

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor Der Bescheid vom 28.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.02.2015 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 15. Aug. 2018 - 1 Es 1/18.P

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 1 gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 29. Dezember 2017 in der Fassung des Planergänzungsbeschlusses vom 28. März 2018 für das Vorhaben "Verlegung Bahnhof Hamburg-Altona" wird wi

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Mai 2018 - 7 C 18/17 (7 C 7/16, 7 C 6/13), 7 C 18/17, 7 C 7/16, 7 C 6/13

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger, eine nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltschutzvereinigung, wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte wasserrechtliche Erlaubnis für die Entn

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 27. Feb. 2018 - 3 S 963/16

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor Die §§ 3 Abs. 3 und 4 Abs. 3 der Rechtsverordnung der Antragsgegnerin über die Benutzung des Baggersees Grötzingen vom 19.5.2015 werden für unwirksam erklärt, soweit darin das Tauchen mit Atemgeräten in den Zonen B und C im Zeitraum zwischen d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Dez. 2017 - 7 A 6/17, 7 A 6/17 (7 A 11/12)

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe. Sie ist Eigentümerin von Grund

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Nov. 2017 - 7 A 17/12

bei uns veröffentlicht am 28.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine am niedersächsischen Elbufer in Höhe der Elbmündung gelegene Gemeinde und ein staatlich anerkanntes Nordseeheilbad. Sie wendet sich ge

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - 9 C 15/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts. 2

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Nov. 2017 - 1 A 11653/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die...

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 02. Nov. 2017 - 7 C 25/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tatbestand 1 Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen eine der Beigeladenen für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 15. Dezember 2028 erteilte wasser

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Feb. 2017 - 7 A 2/15, 7 A 2/15 (7 A 14/12)

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tatbestand 1 Die Kläger sind anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Sie wenden sich gegen die Planfeststellungsbeschlüsse der Beklagten zur Fahrrinnenanpassung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Nov. 2016 - 1 S 1245/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. April 2015 - 4 K 1272/13 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Nov. 2016 - 9 A 19/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin ist Betreiberin des Windparks X. mit insgesamt vier Windenergieanlagen. Sie wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Nov. 2016 - 9 A 18/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Niedersachsen anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 20 zwischen Drochterse

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Aug. 2016 - 7 A 1/15, 7 A 1/15 (7 A 20/11)

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tatbestand 1 Der Kläger ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung im Sinne von § 3 Abs. 1 UmwRG. Er wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 16. Juni 2016 - 1 Bf 258/12

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers zu 1 gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Der Kläger zu 1 trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschlie

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Mai 2016 - 5 S 1443/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor Der Planfeststellungsbeschluss für die „Straßenbahn im Neuenheimer Feld“ des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 10. Juni 2014 in Gestalt von dessen Änderungsplanfeststellungsbeschluss (1. Planänderung) vom 27. Januar 2016 wird aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. März 2016 - 20 A 2978/11

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die der Dipl.-Ing. X.       S.       GmbH & Co. KG erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Beklagten vom 11. November 2009 wird aufgehoben. Der Beklagte und der Beigeladene tragen von den Kosten des Verfa

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 27. Nov. 2015 - 9 E 4484/15

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Tenor Hinsichtlich des Antrags der Antragsteller zu 1), 2), 3) und 4) wird das Verfahren eingestellt. Die aufschiebende Wirkung der Klage (9 K 5196/15) der Antragsteller zu 5) und 6) vom 21. September 2015 gegen die der Beigeladenen erteilte Ba

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Okt. 2015 - 7 C 15/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des beklagten Landes, der die Errichtung der Wasserrückhaltung W./A./N. zum

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 17. Aug. 2015 - 20 A 975/14

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 350.000,-- Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Juli 2015 - 7 B 23/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Gründe I 1 Das Grundstück des Klägers wird vom Grünauer Bach, einem Gewässer 2. Ordnung, gequer

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Juni 2015 - 4 B 59/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Gründe I 1 Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Planfeststellun

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Mai 2015 - 2 M 33/15

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) erteilte Plangenehmigung für die Hochwasserschutzanl

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. Apr. 2015 - 4 K 1272/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt Kostenersatz für die Verlegung einer Telekommunikationslinie der Beklagten.2 Am 14.01.2004 erhiel

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Apr. 2015 - 14 K 4696/12

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollst

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Feb. 2015 - 7 C 10/12

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tatbestand 1 Die Klage richtet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss, mit dem der Ausbau eines Hafens zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für den sogenannten tr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Feb. 2015 - 7 C 11/12

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tatbestand 1 Die Klage richtet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss, mit dem der Ausbau eines Hafens zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für den sogenannten tr

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Okt. 2014 - 7 A 14/12

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-461/13 ausgesetzt.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Sept. 2014 - 7 B 6/14

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsa

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Sept. 2014 - 7 B 7/14

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. September 2013 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 13. Juni 2014 - 2 L 159/12

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Gründe I. 1 Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Flussgebiet der Bode, im Bereich der Stadt A., Ortsteil K. (Landkreis Börde). 2 Die Kläger sind Eigentümer

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 12. Juni 2014 - 5 K 19/09

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger zu 2. die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur H

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 18. März 2014 - 17 K 4661/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu volls

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Juli 2013 - 7 A 20/11

bei uns veröffentlicht am 11.07.2013

Gründe 1 Da das Verfahren mit gesondertem Beschluss ausgesetzt wird und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. März 2013 - 6 B 50/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2013

Gründe I. 1 Der am 31. März 2012 in den Ruhestand getretene Kläger war Professor für La

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 26. Okt. 2012 - 10 U 336/11

bei uns veröffentlicht am 26.10.2012

Tenor 1. Auf die Berufungen der Beklagten und der Nebenintervenientin zu 1. wird das Grund- und Teilurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mainz insoweit aufgehoben, als die Klage auf Zahlung von Restwerklohn aus den Erdbauarbeiten der Kläger

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. März 2011 - 7 B 51/10

bei uns veröffentlicht am 15.03.2011

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt die Auszahlung einer Geldleistung aus einem öffentlich-r

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Jan. 2011 - 7 B 55/10

bei uns veröffentlicht am 31.01.2011

Gründe I. 1 Die Klägerin betreibt ein Kalkwerk, das aus Steinbrüchen zur Gewinnung von

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Dez. 2010 - 8 B 17/10

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Gründe I. 1 Das Verfahren betrifft vom Verwaltungsgericht in den angefochtenen Urteilen

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Abweichend von § 27 können die zuständigen Behörden für bestimmte oberirdische Gewässer weniger strenge Bewirtschaftungsziele festlegen, wenn 1. die Gewässer durch menschliche Tätigkeiten so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind...