Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 80 Erstattung von Kosten im Vorverfahren

(1) Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Widerspruch nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift nach § 45 unbeachtlich ist. Soweit der Widerspruch erfolglos geblieben ist, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt eingelegt wird, der im Rahmen

1.
eines bestehenden oder früheren öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses oder
2.
einer bestehenden oder früheren gesetzlichen Dienstpflicht oder einer Tätigkeit, die an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistet werden kann,
erlassen wurde. Aufwendungen, die durch das Verschulden eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser selbst zu tragen; das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.

(2) Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.

(3) Die Behörde, die die Kostenentscheidung getroffen hat, setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Aufwendungen fest; hat ein Ausschuss oder Beirat (§ 73 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung) die Kostenentscheidung getroffen, so obliegt die Kostenfestsetzung der Behörde, bei der der Ausschuss oder Beirat gebildet ist. Die Kostenentscheidung bestimmt auch, ob die Zuziehung eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten notwendig war.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Vorverfahren bei Maßnahmen des Richterdienstrechts.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 182 Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer


(1) Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Verwaltungskostengesetz vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) in der am 14. August 2013 geltenden Fassung ist anzuwenden.

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 33 Aufwendungsersatz und Entgelte


(1) Abweichend von § 18 Absatz 1 Satz 1 des Bundesgebührengesetzes verjährt der Anspruch auf Zahlung von Gebühren und Auslagen, die nach § 33 Absatz 1 in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit der Therapieallergene-Verordnung

Umweltauditgesetz - UAG | § 25 Widerspruchsverfahren


(1) Der Widerspruch soll vor Erlass des Widerspruchsbescheides mit den Beteiligten mündlich erörtert werden. Mit Einverständnis aller Beteiligten kann von der mündlichen Erörterung abgesehen werden. Im Übrigen ist das Widerspruchsverfahren an bestimm
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen. (2) Dieses Gesetz gilt ferner nicht für 1. Verfahren der Bundes- oder Landesfinanzbe
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 73


(1) Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so ergeht ein Widerspruchsbescheid. Diesen erläßt 1. die nächsthöhere Behörde, soweit nicht durch Gesetz eine andere höhere Behörde bestimmt wird,2. wenn die nächsthöhere Behörde eine oberste Bundes- od
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern


(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 44 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn 1. der für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird;2. die erforderliche Be

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Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2009 - X ZB 8/09

bei uns veröffentlicht am 10.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 8/09 vom 10. November 2009 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Endoskopiesystem GWB §§ 107 Abs. 2 Satz 2, 117 Abs. 1; VOL/A 2006 § 3 a Nr. 1 Abs. 5 lit. b a) D

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2005 - X ZB 26/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 26/05 vom 25. Oktober 2005 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GWB § 128 Abs. 4 Satz 2 Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurüc

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2005 - X ZB 15/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 15/05 vom 25. Oktober 2005 in dem Nachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GWB § 124 Abs. 2 Wird ein Nachprüfungsantrag nach einer zulässigen Divergenzvorlage gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2005 - X ZB 22/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 22/05 vom 25. Oktober 2005 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GWB § 128 Abs. 4 Satz 2 Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurüc

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2005 - X ZB 24/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 24/05 vom 25. Oktober 2005 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2005 durch den Richter Scharen, die Richterinnen Ambrosius und Mühlens und die Richter Prof.

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2005 - X ZB 25/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 25/05 vom 25. Oktober 2005 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2005 durch den Richter Scharen, die Richterinnen Ambrosius und Mühlens sowie die Richter Prof

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Dez. 2003 - X ZB 14/03

bei uns veröffentlicht am 09.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 14/03 vom 9. Dezember 2003 in der Vergabesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein GWB § 128 Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2008 - X ZB 19/07

bei uns veröffentlicht am 23.09.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 19/07 vom 23. September 2008 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren GWB § 128 Abs. 4 Satz 3; RVG § 14 Abs. 1; RVG-VV Nrn. 2300, 2301 Die Ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2010 - X ZB 15/08

bei uns veröffentlicht am 29.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 15/08 vom 29. Juni 2010 in der Beschwerdesache Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter Scharen und die Richter Gröning, Dr. Berger, Dr. Grabinski und Hoffmann be

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2000 - X ZB 14/00

bei uns veröffentlicht am 19.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 14/00 vom 19. Dezember 2000 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GWB § 107 Sobald das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung des Auftrags an einen Bieter abgeschlos

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2017 - AN 1 K 16.01766

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2017 - AN 1 K 16.01411

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Feb. 2017 - AN 6 K 16.01035

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13. Juni 2016 verpflichtet, eine Kostenentscheidung dahingehend zu treffen, dass die Beklagte die Kosten des Widerspruchverfahrens zu tragen hat, und die Notwendigkeit der

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Jan. 2017 - AN 6 K 16.00915

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird in Abänderung der Ziffern 2 und 3 des Abhilfebescheides vom 25. April 2016 verpflichtet, eine Kostengrundentscheidung dahingehend zu treffen, dass die Beklagte die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. März 2019 - RN 1 K 18.90

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor I. Ziffer 2 des Bescheids des Beklagten vom 19.12.2017 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Jan. 2015 - AN 11 K 14.00931

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im mit Schreiben ihres Bevollmächtigten vom 6. Mai 2013 eingeleiteten Widerspruchsverfahren notwendig war. Der Bescheid der Beklagten vom 16

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Apr. 2019 - Verg 8/18

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Auf Beschwerde der Antragstellerinnen wird der Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 04.09.18, Az. RMF-SG21-3194-3-14 in Ziff. 2 und 3 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 1. Von den Kosten des Verfahrens vor der V

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Feb. 2018 - W 8 K 16.1197

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 17 K 15.5172

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Nr. 3 des Widerspruchsbescheids vom 14. Oktober 2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Zuziehung eines Bevollmäc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2014 - 8 C 13.1584

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 21. März 2013 wird in Ziff. II. aufgehoben. Der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten ist zulässig. II. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlusse

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 06. März 2014 - 1 K 13.956

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor I. Der Widerspruchsbescheid des Studentenwerkes W. vom 19. August 2013 wird in Ziffer 4 aufgehoben. Das beklagte Studentenwerk W. wird verpflichtet, den Widerspruchsbescheid um eine Kostenlastentscheidung zugunsten des Klägers zu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Dez. 2018 - W 6 K 17.1427

bei uns veröffentlicht am 05.12.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 22. Juni 2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 20. Dezember 2017 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verpflichtet, die Prüfungsleistung des Klägers vom 30. März 2017 „

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 27. Sept. 2018 - 4 L 147/18

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Gründe 1 Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nicht. 3 Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 15. Aug. 2018 - 3 B 1085/18 HGW

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Antragsteller auferlegt. 3. Der Streitwert beträgt 2.191,25 EUR. Gründe 1 1. Der Antrag, 2 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Beitragsbes

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 27. Juni 2018 - 3 L 195/18

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Gründe 1 I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle - 1. Kammer - vom 2. März 2018 hat keinen Erfolg. 2 1. Die von der Klägerin gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend gemachten ernstliche

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 13. Juni 2018 - 4 A 3037/17 SN

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Die Kläg

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 12. Juni 2018 - 2 S 747/18

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. Februar 2018 - 4 K 5836/17 - wird abgelehnt.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.Der Streitwert

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 23. Apr. 2018 - 17 Verg 1/18

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor 1. Der Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 20.12.2017 - 1 VK 5/17 - ist mit Ausnahme der Nichterhebung von Kosten bei der Antragsgegnerin wirkungslos. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2018 - 7 C 21/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Zugang zu Unterlagen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 16. Nov. 2017 - 3 A 2324/16 HGW

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteil

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 02. Nov. 2017 - 3 A 1058/15 HGW

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Bete

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 10. Aug. 2017 - 3 A 403/15 HGW

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Bete

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 16. Mai 2017 - 4 A 2568/16 SN

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibende

Bundessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - B 14 AS 50/15 R

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. September 2015 und des Sozialgerichts Cottbus vom 24. September 2013 aufgehoben und die Kl

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 12. Sept. 2016 - 2 O 51/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Gründe I. 1 Die Klägerin beantragte mit Antrag vom 12./20.09.2011 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 18 Windenergieanlagen. Am 11.04.2012 erhob sie beim Verwaltungsgericht Untätigk

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 09. Sept. 2016 - 2 K 6442/15

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstre

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 20. Juli 2016 - 1 K 362/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Ziff. 2 der Verfügung des Landratsamts ... vom 15.12.2014 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 04.02.2015 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten der Kläger

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 19. Mai 2016 - 12 A 12/16

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 23.07.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.11.2015 wird insoweit aufgehoben, als die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für nicht notwendig erklärt wurde. Die Beklagte wird verpflicht

Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 AS 5/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. Januar 2015 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vo

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 01. März 2016 - 3 K 1123/14

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Ziffer 3 der Ordnungsverfügung der Bezirksregierung E.          vom 30. Oktober 2007 in der Fassung des Widerspruchbescheides der Bezirksregierung E.          vom 17. Januar 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Koste

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 20. Nov. 2015 - 4 A 83/15

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Gründe 1 1. Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. 2 Die Kostenentscheidung beruht auf § 161

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 12. Okt. 2015 - 1 K 2261/14

bei uns veröffentlicht am 12.10.2015

Tenor Der Bescheid des Bundesverwaltungsamtes - Außenstelle T.         - vom 3. April 2014 in der Fassung dessen Widerspruchsbescheides vom 30. Oktober 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich d

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Sept. 2015 - 4 K 35/15

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Tenor Die Verfügungen Nummer IV. in den Bescheiden der Beklagten vom 30.07.2014 und vom 19.09.2014 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass das mit Bescheiden vom 19.08.2014 und vom 19.09.2014 angeordnete Aufenthalts- und Betretungsverbot (jewe

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Aug. 2015 - 1 Verg 1/15

bei uns veröffentlicht am 28.08.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 05.03.2015 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der mit Schreiben vom 22.12.2014 erteilte Auftrag des Beschwerdeführers an

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Aug. 2015 - VII-Verg 1/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15. Dezember 2014, VK 26/2013-L, dort Ziffer 4 des Beschlusstenors, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschw

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 15. Juli 2015 - 3 K 757/14.MZ

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gege

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 17. Juni 2015 - 3 A 711/13

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherhei

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 20. Mai 2015 - 7 K 2232/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Handwerkskammer ... vom 31.05.2012 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... vom 30.07.2013 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger erneut an Teil I der Meisterprüfung im Feinwerkmechan

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Mai 2015 - III R 8/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. September 2012  7 K 470/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. März 2015 - 19 K 5896/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor Soweit die Verfahrensbeteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt   erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kost

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(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 44 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn 1. der für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird;2. die erforderliche Begründung...
(1) Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so ergeht ein Widerspruchsbescheid. Diesen erläßt 1. die nächsthöhere Behörde, soweit nicht durch Gesetz eine andere höhere Behörde bestimmt wird,2. wenn die nächsthöhere Behörde eine oberste Bundes- oder oberste...