Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG | § 6 Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes

Die Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften, die nach diesem Gesetz entsprechende Anwendung finden sollen, gelten jeweils mit den in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1067) aufgeführten Maßgaben.

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Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 07. Sept. 2010 - B 5 RS 15/09 R

bei uns veröffentlicht am 07.09.2010

Tenor Die Vorlage bleibt aufrechterhalten. Das Verfahren wird gemäß Art 100 Abs 1 Grundgesetz erneut ausgesetzt.

Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 07. Sept. 2010 - B 5 RS 14/09 R

bei uns veröffentlicht am 07.09.2010

Tenor Die Vorlage bleibt aufrechterhalten. Das Verfahren wird gemäß Art 100 Abs 1 Grundgesetz erneut ausgesetzt.

Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 07. Sept. 2010 - B 5 RS 12/09 R

bei uns veröffentlicht am 07.09.2010

Tenor Die Vorlage bleibt aufrechterhalten. Das Verfahren wird gemäß Art 100 Abs 1 GG erneut ausgesetzt.