Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG | § 6 Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes
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Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche Inhaltsverzeichnis
Die Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften, die nach diesem Gesetz entsprechende Anwendung finden sollen, gelten jeweils mit den in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1067) aufgeführten Maßgaben.
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published on 07/09/2010 00:00
Tenor
Die Vorlage bleibt aufrechterhalten.
Das Verfahren wird gemäß Art 100 Abs 1 Grundgesetz erneut ausgesetzt.
published on 07/09/2010 00:00
Tenor
Die Vorlage bleibt aufrechterhalten.
Das Verfahren wird gemäß Art 100 Abs 1 Grundgesetz erneut ausgesetzt.
published on 07/09/2010 00:00
Tenor
Die Vorlage bleibt aufrechterhalten.
Das Verfahren wird gemäß Art 100 Abs 1 GG erneut ausgesetzt.
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