(1) (Inkrafttreten)

(2) bis (6) (Aufhebungs-, Änderungs- und zeitlich überholte Vorschriften)

(7) Für Rechtsvorschriften im Sinne des § 47, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, gilt die Frist des § 47 Abs. 2 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2006 geltenden Fassung.

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Referenzen - Gesetze | § 3 VersAusglG

§ 3 VersAusglG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 3 VersAusglG zitiert 1 andere §§ aus dem Versorgungsausgleichsgesetz.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 47


(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit 1. von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 Abs. 2 de

Referenzen - Urteile | § 3 VersAusglG

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 VersAusglG.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. März 2019 - 13 S 19.164

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor Das Ablehnungsgesuch gegen die Regierungsdirektorin I. wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller ist als Rechtsnachfolger seiner Mutter Teilnehmer des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Juni 2017 - 15 N 15.2769

bei uns veröffentlicht am 16.06.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2014 - 8 ZB 12.966

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren und das Verfahren in erster Instanz wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juni 2015 - 15 N 13.1553

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 15 N 13.1553 Im Namen des Volkes Urteil vom 23. Juni 2015 15. Senat Prinz-Mansilla, als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebietsschlüssel:

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 13. Feb. 2013 - 4 K 16/10

bei uns veröffentlicht am 13.02.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Nov. 2010 - 5 S 955/09

bei uns veröffentlicht am 10.11.2010

Tenor Der Bebauungsplan „Zergle I“ der Stadt Konstanz vom 23. Oktober 2003 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Antra

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 27. Okt. 2010 - 5 S 1292/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tenor Der Bebauungsplan „Unterlohn, 3. Änderung, Teil B“ der Stadt Konstanz vom 28. Januar 2010 wird hinsichtlich seiner Festsetzung in Nr. 1.1.1.2 Satz 2 insoweit für unwirksam erklärt, als nach ihr nicht nur nicht kerngebietstypische, sondern auch

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2010 - 8 CN 2/09

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tatbestand 1 Der Normenkontrollantrag des 1944 geborenen und seit 1990 als Notar mit Amtssitz in Dresden tätigen Antragstellers richtet sich gegen § 7 Abs. 1 der Versorg

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2010 - 3 S 1666/08

bei uns veröffentlicht am 19.10.2010

Tenor Der Bebauungsplan „Allmandplatz/Rielingshäuser Straße" der Stadt Steinheim an der Murr vom 23. Oktober 2007 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelas

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Sept. 2010 - 3 S 324/08

bei uns veröffentlicht am 21.09.2010

Tenor Der Bebauungsplan „Offenau Süd-Erweiterung“ der Gemeinde Offenau vom 06. März 2007 wird für unwirksam erklärt.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin ist ein

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 14. Sept. 2010 - 4 K 12/07

bei uns veröffentlicht am 14.09.2010

Tenor Die Trinkwasserbeitragssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes B-Stadt/Lübz vom 14. Dezember 2006 in der Fassung der Zweiten Satzung zur Änderung der Trinkwasserbeitragssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes B-Stadt/Lübz vom 2

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 14. Juli 2010 - 4 K 17/06

bei uns veröffentlicht am 14.07.2010

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist im Kostenausspruch vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Mit ihrem am 13. Juli 2006 per T

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Juni 2010 - 5 S 884/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tenor Der Bebauungsplan „An der Klam/Illwig“ der Stadt Karlsruhe vom 16.12.2008 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Juni 2010 - 5 S 2986/08

bei uns veröffentlicht am 10.06.2010

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Beteiligten strei

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. März 2010 - 3 K 27/07

bei uns veröffentlicht am 29.03.2010

Tenor Der Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Kramerhof vom 23.06.2006 und die 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 vom 22.04.2009 werden für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 1. tragen die Kosten des Verfahrens je zu

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Feb. 2010 - 4 BN 50/09

bei uns veröffentlicht am 01.02.2010

Tenor Der Antrag, festzustellen, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 5. August 2009 nur ein Entwurf ist, wird abgelehnt.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2009 - 10 S 3348/08

bei uns veröffentlicht am 15.12.2009

Tenor § 9 der Benutzungsordnung des Antragsgegners für die Abfallentsorgungsanlagen vom 18. Dezember 2006 wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revisio

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Dez. 2009 - 3 S 1528/07

bei uns veröffentlicht am 07.12.2009

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin wendet sich gegen di

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Dez. 2009 - 3 S 170/07

bei uns veröffentlicht am 07.12.2009

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragsteller wenden si

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. Nov. 2009 - 3 S 140/07

bei uns veröffentlicht am 26.11.2009

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin wendet sich gegen di

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 02. Nov. 2009 - 3 S 3013/08

bei uns veröffentlicht am 02.11.2009

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird auf 20.000,-- EUR festgesetzt. Die Revision wird z

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 22. Sept. 2009 - 2 S 1117/07

bei uns veröffentlicht am 22.09.2009

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe   A. 1

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Juli 2009 - 3 S 1432/07

bei uns veröffentlicht am 08.07.2009

Tenor Der Bebauungsplan zur 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Wagwiese, Langenwiese, Dorfacker, Mühlberg, Wörtelteiler und Wörtelwiese" der Stadt Kuppenheim vom 10.08.2005 wird für unwirksam erklärt, soweit er die Sondergebiete SO

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Mai 2009 - 3 S 3037/07

bei uns veröffentlicht am 06.05.2009

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin, eine Gesellschaft b

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2009 - 5 S 1054/08

bei uns veröffentlicht am 08.04.2009

Tenor Auf die Anträge der Antragsteller zu 1 bis 3 werden die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ... der Antragsgegnerin vom 29. Juni 2006, soweit sie sich auf Flächen entlang der östlich des Grundstücks ...-... Straße 10 verlaufenden .

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. März 2009 - 8 C 10729/08

bei uns veröffentlicht am 26.03.2009

Tenor Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Kosten der Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. März 2009 - 3 S 1467/07

bei uns veröffentlicht am 04.03.2009

Tenor Der Bebauungsplan „Kirchensall Süd“ der Stadt Neuenstein vom 19.06.2006 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 D

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Feb. 2009 - 1 C 10256/08

bei uns veröffentlicht am 19.02.2009

Tenor Der Bebauungsplan für das Teilgebiet Nr. 23 „Ortsmitte III“ der Ortsgemeinde Hamm/Sieg wird insoweit für unwirksam erklärt, als im Bereich der … Straße … (südlich der … Straße, östlich der Parzelle …, westlich der Parzelle … und nördlic

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Juli 2008 - 3 S 2772/06

bei uns veröffentlicht am 15.07.2008

Tenor Der Bebauungsplan „Mühlbachbogen - TB II/Nordwest“ der Gemeinde Emmendingen vom 16.11.2004 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 09. Juli 2008 - 4 K 27/06

bei uns veröffentlicht am 09.07.2008

Tenor Die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten vom 07. September 2006, veröffentlicht im "Elbe Express" vom 14. September 2006, wird mit Wirkung ab 01. J

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 25. Juni 2008 - 4 K 7/05

bei uns veröffentlicht am 25.06.2008

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antrags

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Mai 2008 - 3 S 2602/06

bei uns veröffentlicht am 07.05.2008

Tenor Der Bebauungsplan „Krautgarten/3. Änderung“ der Gemeinde Hardthausen vom 2. Juni 2005 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Apr. 2008 - 3 S 1771/07

bei uns veröffentlicht am 16.04.2008

Tenor Der Bebauungsplan „Erweiterung Bebauungsplan Breit-Eich“ der Gemeinde Ötigheim vom 02.08.2005 wird für unwirksam erklärt, soweit er sich auf die Grundstücke Flurstücke Nrn. 6589/1 und 6638/1 des Antragstellers bezieht.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Nov. 2007 - 1 S 2720/06

bei uns veröffentlicht am 15.11.2007

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Antragsteller wendet sich ge

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. März 2007 - 1 S 2118/05

bei uns veröffentlicht am 29.03.2007

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1  Der Antragsteller

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(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit 1. von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 Abs. 2 des...