Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 195
(1) (Inkrafttreten)
(2) bis (6) (Aufhebungs-, Änderungs- und zeitlich überholte Vorschriften)
(7) Für Rechtsvorschriften im Sinne des § 47, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, gilt die Frist des § 47 Abs. 2 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2006 geltenden Fassung.
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§ 195 VwGO zitiert 1 andere §§ aus dem Verwaltungsgerichtsordnung.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 47
(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit 1. von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 Abs. 2 de
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. März 2019 - 13 S 19.164
bei uns veröffentlicht am 21.03.2019
Tenor
Das Ablehnungsgesuch gegen die Regierungsdirektorin I. wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist als Rechtsnachfolger seiner Mutter Teilnehmer des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Juni 2017 - 15 N 15.2769
bei uns veröffentlicht am 16.06.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2014 - 8 ZB 12.966
bei uns veröffentlicht am 19.02.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren und das Verfahren in erster Instanz wird
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juni 2015 - 15 N 13.1553
bei uns veröffentlicht am 23.06.2015
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
15 N 13.1553
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 23. Juni 2015
15. Senat
Prinz-Mansilla, als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Sachgebietsschlüssel:
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 13. Feb. 2013 - 4 K 16/10
bei uns veröffentlicht am 13.02.2013
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstre
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Nov. 2010 - 5 S 955/09
bei uns veröffentlicht am 10.11.2010
Tenor
Der Bebauungsplan „Zergle I“ der Stadt Konstanz vom 23. Oktober 2003 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Der Antra
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2010 - 8 CN 2/09
bei uns veröffentlicht am 27.10.2010
Tatbestand
1
Der Normenkontrollantrag des 1944 geborenen und seit 1990 als Notar mit Amtssitz in Dresden tätigen Antragstellers richtet sich gegen § 7 Abs. 1 der Versorg
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 27. Okt. 2010 - 5 S 1292/10
bei uns veröffentlicht am 27.10.2010
Tenor
Der Bebauungsplan „Unterlohn, 3. Änderung, Teil B“ der Stadt Konstanz vom 28. Januar 2010 wird hinsichtlich seiner Festsetzung in Nr. 1.1.1.2 Satz 2 insoweit für unwirksam erklärt, als nach ihr nicht nur nicht kerngebietstypische, sondern auch
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2010 - 3 S 1666/08
bei uns veröffentlicht am 19.10.2010
Tenor
Der Bebauungsplan „Allmandplatz/Rielingshäuser Straße" der Stadt Steinheim an der Murr vom 23. Oktober 2007 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelas
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Sept. 2010 - 3 S 324/08
bei uns veröffentlicht am 21.09.2010
Tenor
Der Bebauungsplan „Offenau Süd-Erweiterung“ der Gemeinde Offenau vom 06. März 2007 wird für unwirksam erklärt.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
1 Die Antragstellerin ist ein
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 14. Sept. 2010 - 4 K 12/07
bei uns veröffentlicht am 14.09.2010
Tenor
Die Trinkwasserbeitragssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes B-Stadt/Lübz vom 14. Dezember 2006 in der Fassung der Zweiten Satzung zur Änderung der Trinkwasserbeitragssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes B-Stadt/Lübz vom 2
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 14. Juli 2010 - 4 K 17/06
bei uns veröffentlicht am 14.07.2010
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist im Kostenausspruch vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Mit ihrem am 13. Juli 2006 per T
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Juni 2010 - 5 S 884/09
bei uns veröffentlicht am 17.06.2010
Tenor
Der Bebauungsplan „An der Klam/Illwig“ der Stadt Karlsruhe vom 16.12.2008 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Juni 2010 - 5 S 2986/08
bei uns veröffentlicht am 10.06.2010
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Die Beteiligten strei
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. März 2010 - 3 K 27/07
bei uns veröffentlicht am 29.03.2010
Tenor
Der Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Kramerhof vom 23.06.2006 und die 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 vom 22.04.2009 werden für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 1. tragen die Kosten des Verfahrens je zu
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Feb. 2010 - 4 BN 50/09
bei uns veröffentlicht am 01.02.2010
Tenor
Der Antrag, festzustellen, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 5. August 2009 nur ein Entwurf ist, wird abgelehnt.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2009 - 10 S 3348/08
bei uns veröffentlicht am 15.12.2009
Tenor
§ 9 der Benutzungsordnung des Antragsgegners für die Abfallentsorgungsanlagen vom 18. Dezember 2006 wird für unwirksam erklärt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revisio
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Dez. 2009 - 3 S 1528/07
bei uns veröffentlicht am 07.12.2009
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Die Antragstellerin wendet sich gegen di
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Dez. 2009 - 3 S 170/07
bei uns veröffentlicht am 07.12.2009
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Die Antragsteller wenden si
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. Nov. 2009 - 3 S 140/07
bei uns veröffentlicht am 26.11.2009
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Die Antragstellerin wendet sich gegen di
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 02. Nov. 2009 - 3 S 3013/08
bei uns veröffentlicht am 02.11.2009
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auf 20.000,-- EUR festgesetzt.
Die Revision wird z
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 22. Sept. 2009 - 2 S 1117/07
bei uns veröffentlicht am 22.09.2009
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
A.
1
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Juli 2009 - 3 S 1432/07
bei uns veröffentlicht am 08.07.2009
Tenor
Der Bebauungsplan zur 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Wagwiese, Langenwiese, Dorfacker, Mühlberg, Wörtelteiler und Wörtelwiese" der Stadt Kuppenheim vom 10.08.2005 wird für unwirksam erklärt, soweit er die Sondergebiete SO
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Mai 2009 - 3 S 3037/07
bei uns veröffentlicht am 06.05.2009
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Die Antragstellerin, eine Gesellschaft b
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2009 - 5 S 1054/08
bei uns veröffentlicht am 08.04.2009
Tenor
Auf die Anträge der Antragsteller zu 1 bis 3 werden die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ... der Antragsgegnerin vom 29. Juni 2006, soweit sie sich auf Flächen entlang der östlich des Grundstücks ...-... Straße 10 verlaufenden .
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. März 2009 - 8 C 10729/08
bei uns veröffentlicht am 26.03.2009
Tenor
Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Kosten der Vollstreckung durch Sicherheitsleis
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. März 2009 - 3 S 1467/07
bei uns veröffentlicht am 04.03.2009
Tenor
Der Bebauungsplan „Kirchensall Süd“ der Stadt Neuenstein vom 19.06.2006 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 D
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Feb. 2009 - 1 C 10256/08
bei uns veröffentlicht am 19.02.2009
Tenor
Der Bebauungsplan für das Teilgebiet Nr. 23 „Ortsmitte III“ der Ortsgemeinde Hamm/Sieg wird insoweit für unwirksam erklärt, als im Bereich der … Straße … (südlich der … Straße, östlich der Parzelle …, westlich der Parzelle … und nördlic
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Juli 2008 - 3 S 2772/06
bei uns veröffentlicht am 15.07.2008
Tenor
Der Bebauungsplan „Mühlbachbogen - TB II/Nordwest“ der Gemeinde Emmendingen vom 16.11.2004 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbes
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 09. Juli 2008 - 4 K 27/06
bei uns veröffentlicht am 09.07.2008
Tenor
Die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten vom 07. September 2006, veröffentlicht im "Elbe Express" vom 14. September 2006, wird mit Wirkung ab 01. J
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 25. Juni 2008 - 4 K 7/05
bei uns veröffentlicht am 25.06.2008
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antrags
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Mai 2008 - 3 S 2602/06
bei uns veröffentlicht am 07.05.2008
Tenor
Der Bebauungsplan „Krautgarten/3. Änderung“ der Gemeinde Hardthausen vom 2. Juni 2005 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Apr. 2008 - 3 S 1771/07
bei uns veröffentlicht am 16.04.2008
Tenor
Der Bebauungsplan „Erweiterung Bebauungsplan Breit-Eich“ der Gemeinde Ötigheim vom 02.08.2005 wird für unwirksam erklärt, soweit er sich auf die Grundstücke Flurstücke Nrn. 6589/1 und 6638/1 des Antragstellers bezieht.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Nov. 2007 - 1 S 2720/06
bei uns veröffentlicht am 15.11.2007
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Der Antragsteller wendet sich ge
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. März 2007 - 1 S 2118/05
bei uns veröffentlicht am 29.03.2007
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Der Antragsteller
(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit 1. von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 Abs. 2 des...