Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 189
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 189
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Für die nach § 99 Abs. 2 zu treffenden Entscheidungen sind bei den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht Fachsenate zu bilden.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Behörden sind zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet. Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten, elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des Bu
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Behörden sind zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet. Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten, elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des Bu
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
28 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 03/03/2016 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde wird verworfen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
I.
Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Kläger gegen ein gerichtliches Schreib
published on 06/02/2017 00:00
Tenor
1. Die Streitsache wird dem Fachsenat nach § 189 VwGO beim Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung nach § 99 Abs. 2 VwGO über die ergänzende Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern vom 31. März 2016 vorgelegt.
2.
published on 22/10/2015 00:00
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 5 BV 14.2683
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 22. Oktober 2015
(VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Januar 2008, Az.: AN 4 K 07.1333)
5. Senat
Sachgebiet
published on 22/10/2015 00:00
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 5 BV 14.2681
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 22. Oktober 2015
(VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Januar 2008, Az.: AN 4 K 07.903)
5. Senat
Sachgebiets
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) Behörden sind zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet. Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten, elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des Bundes oder...