Versorgungsreformgesetz 1998 - VReformG | Art 10 Wegfall der Dynamisierung von Stellenzulagen

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Stellenzulagen werden bei allgemeinen Anpassungen der Besoldung nicht erhöht, soweit sie nicht als das Grundgehalt ergänzend ausgewiesen sind.

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published on 28.01.2004 00:00

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, die Versorgungsbezüge des Klägers unter Berücksichtigung einer entsprechend den allgemeinen Anpassungen der Besoldung erhöhten Gerichtsvollziehervergütung nach § 12 VollstrVergV festzusetzen. Die Bescheide vom 2
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