Tarifvertragsgesetz - TVG | § 9 Feststellung der Rechtswirksamkeit

Tarifvertragsgesetz - TVG | § 9 Feststellung der Rechtswirksamkeit
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen, die in Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag oder über das Bestehen oder Nichtbestehen des Tarifvertrags ergangen sind, sind in Rechtsstreitigkeiten zwischen tarifgebundenen Parteien sowie zwischen diesen und Dritten für die Gerichte und Schiedsgerichte bindend.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}

Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

30 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 17/09/2015 00:00

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12. November 2014 - 9 Ca 5446/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand
published on 14/11/2014 00:00

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 21. Juni 2013 - 39 Ca 11319/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand
published on 10/02/2015 00:00

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 17.06.2014, Az.: 23 Ca 1116/13 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand D
published on 10/09/2015 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhei
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.