TNV - TNV | § 12 Übergangsvorschriften
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Telekommunikations-Nummerierungsverordnung Inhaltsverzeichnis
Bis zum Erlass eines Nummernplans nach § 1 Abs. 1 gelten die im Amtsblatt des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation, der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sowie der Bundesnetzagentur veröffentlichten und in der Anlage zu dieser Verordnung aufgelisteten Regelungen, soweit sie Vorgaben zur Strukturierung und Ausgestaltung von Nummernräumen und Nummernbereichen enthalten, als Nummernplan. Nummern, für die kein Nummernplan besteht, dürfen bis zum Erlass eines entsprechenden Nummernplans genutzt werden.
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Jede Nutzung von Nummern bedarf einer vorherigen Zuteilung, soweit für den jeweiligen Nummernraum ein Nummernplan erlassen worden ist. Die Allgemeinverfügung nach § 1 ist für den Zuteilungsnehmer auch dann verbindlich, wenn die Zuteilung darauf n
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Die Bundesnetzagentur legt in einem Nummernplan für jeden Nummernraum fest, wie dieser strukturiert und ausgestaltet ist. Dazu bestimmt sie insbesondere: 1. das Format der Nummern,2. ob und wie eine Untergliederung in Nummernbereiche und eine wei
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2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 15.09.2016 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
1Gründe
2Der Antrag,
3die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom
published on 27.05.2016 00:00
Tenor
1. Die Anträge werden abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.445.000,00 Euro festgesetzt.
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Annotations
(1) Die Bundesnetzagentur legt in einem Nummernplan für jeden Nummernraum fest, wie dieser strukturiert und ausgestaltet ist. Dazu bestimmt sie insbesondere: 1. das Format der Nummern,2. ob und wie eine Untergliederung in Nummernbereiche und eine weitere...