Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

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Referenzen - Gesetze | § 31b BRAO

§ 31b BRAO zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 31b BRAO wird zitiert von 6 anderen §§ im Bundesrechtsanwaltsordnung.

Tierschutzgesetz - TierSchG | § 16a


(1) Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen. Sie kann insbesondere 1. im Einzelfall die zur Erfüllung der Anforderungen des § 2 erforderlichen Maßnahme

Tierschutzgesetz - TierSchG | § 11


(1) Wer 1. Wirbeltiere oder Kopffüßer, a) die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oderb) deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden,züchten oder halten, jeweils auch zum Zwecke

Tierschutzgesetz - TierSchG | § 2a


(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach §

Tierschutzgesetz - TierSchG | § 8


(1) Wer Versuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde. Die Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist nach Prüfung durch die zuständige Behörde zu erteilen, wenn 1. a

Referenzen - Urteile | § 31b BRAO

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244 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 31b BRAO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2012 - I ZB 19/11

bei uns veröffentlicht am 04.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 19/11 vom 4. April 2012 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 885, 888 a) Das in § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorgesehene Verfahren ist auf Tiere entsprechen

Landgericht München I Endurteil, 25. Jan. 2019 - 30 S 7016/18

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 27.04.2018, Az. 132 C 14338/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2016 - 9 CS 16.287

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2018 - 9 CS 18.1002

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.050,00 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2019 - 23 CS 19.662

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2019 - 23 ZB 16.2520

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf EUR 5.000,- festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Apr. 2016 - 9 CS 16.539

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Apr. 2019 - W 8 K 18.1119

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Nr. 5 des Bescheides des Landratsamts K2 vom 24. Juli 2018 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 9/10, der Beklagte 1/10 zu tragen. III. Das U

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 07. Nov. 2016 - RN 4 S 16.1468

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Klage bezüglich der Nr. 3 des Bescheids der Stadt … vom 18.8.2016 aufschiebende Wirkung hat. Im Übrigen werden der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage g

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2015 - 9 C 15.35

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für ihre Klage gegen den Bescheid des Lan

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2019 - 23 CS 19.624

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. März 2019 - 23 ZB 16.922

bei uns veröffentlicht am 28.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 94,89 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 16. Jan. 2017 - AN 10 K 15.02372

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage vom 24. November 2015 gegen den Bescheid des Lan

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2017 - 9 C 17.328

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für ihre Klage vom 24. November 2015

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2017 - 9 ZB 15.2608

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 07. Sept. 2016 - RN 4 S 16.1020

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Landratsamts 1* … vom 19.5.2016 wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. II

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Okt. 2017 - 9 ZB 16.2073

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. März 2019 - 23 ZB 16.763

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. März 2019 - W 8 K 18.564

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 26. Apr. 2017 - W 5 S 17.328

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt v

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Feb. 2019 - W 8 K 18.926

bei uns veröffentlicht am 11.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2017 - 9 CS 16.2331

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragstellerin hat sich im erstinstanzlichen Verfahren des vorläu

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 22. Jan. 2019 - RN 4 K 17.306

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstre

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2016 - M 23 K 16.315

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherhe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 10. Okt. 2014 - 1 K 14.20

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger hält zehn Pferde (durchschnittliche Wi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2017 - 9 C 16.2023

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich gegen ein Tierhaltungsverbot und die A

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2017 - 9 C 16.2022

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich gegen ein Tierhaltungsverbot und die A

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2017 - 9 CS 16.2021

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung einer Rechtsanwältin für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. September 2016, mit dem der Antrag der Antrags

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Mai 2017 - M 23 K 15.4476

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

Tenor I. Soweit die Parteien übereinstimmend das Verfahren für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. II. Der Bescheid vom 10. September 2015 wird in den Ziffern 1, 2 und 9 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage a

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Apr. 2015 - M 10 K 14.5633

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 10 K 14.5633 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. April 2015 10. Kammer Sachgebiets-Nr. 1700 Hauptpunkte: Aufwendungsersatz für Fundkatzen; Öffen

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Apr. 2015 - M 10 K 14.5098

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 10 K 14.5098 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. April 2015 10. Kammer Sachgebiets-Nr. 1700 Hauptpunkte: Aufwendungsersatz für Fundtier; Öffentl

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 07. Mai 2019 - AN 10 S 19.00521

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich mit seinem E

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2019 - 23 CS 19.1194

bei uns veröffentlicht am 09.07.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 11. Nov. 2014 - Au 1 S 14.1500

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Ziffer III. des Bescheids vom 29. August 2014 wird angeordnet. II. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen mit der Maßgabe, dass die Untersagungsverpflichtung (Ziffe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 03. März 2016 - W 5 K 15.613

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 17. Feb. 2014 - 1 S 14.19

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers wird angeordnet, soweit sie sich gegen die Zwangsgeldandrohung in Ziffer III des Bescheides des Landratsamts K. vom 09.12.2013 richtet. 2. Im Übrigen wird der Antrag abgel

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Apr. 2018 - M 23 S 18.606

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3050,- Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragsteller wenden sich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2019 - 23 CS 19.754

bei uns veröffentlicht am 04.07.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR 5.000,- festgesetzt. Gründe D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2019 - 23 CS 19.849

bei uns veröffentlicht am 08.07.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Sept. 2014 - 18 K 14.2089

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Aug. 2014 - M 18 S 14.2846

bei uns veröffentlicht am 18.08.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist Betri

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Aug. 2014 - 18 S 14.2843

bei uns veröffentlicht am 18.08.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom ... Juli 2014 wird bezüglich der Ziffern 5 und 6 des angefochtenen Bescheides vom ... Mai 2014 angeordnet bzw. wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - 23 ZB 18.756

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf EUR 5.000,- festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 02. Mai 2014 - 1 S 14.211

bei uns veröffentlicht am 02.05.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 28. Juli 2017 - RN 4 S 17.1037

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Nummer 1.2 des Bescheides des Landratsamtes D … vom 19.5.2017 wird wiederhergestellt. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Nummer 3 des Bescheides des Landratsamte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. März 2016 - 9 C 16.96

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem ihr die Kosten f

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2019 - 23 ZB 19.183

bei uns veröffentlicht am 24.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - 23 ZB 17.1908

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Juli 2014 - 18 S 14.2556

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor I. Hinsichtlich der Ziff. 4 des Bescheides wird die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt. Hinsichtlich der Androhung von Zwangsgeld bei einem Verstoß gegen die Ziff. 6 des Bescheides (Ziff. 10) wird die aufschie

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 02. Juni 2016 - RN 4 S 16.606

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt. Gründe I. Der Antragst