Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

(3a) Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei Fahrstreifen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert, dann dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt für Fahrbahnen, wenn insgesamt fünf Fahrstreifen für beide Richtungen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert sind, für die zwei linken, dem Gegenverkehr vorbehaltenen, und den mittleren Fahrstreifen. Wer nach links abbiegen will, darf sich bei insgesamt drei oder fünf Fahrstreifen für beide Richtungen auf dem jeweils mittleren Fahrstreifen in Fahrtrichtung einordnen.

(3b) Auf Fahrbahnen für beide Richtungen mit vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen sind die beiden in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten; sie dürfen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt auf sechsstreifigen Fahrbahnen für die drei in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen.

(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

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Haftungsrecht: Hälftige Haftung bei Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung

03.11.2016

Voraussetzung ist, dass der Vorausfahrer seiner Rückschaupflicht nicht genügt und der Nachfahrer verkehrswidrig rechts zu überholen versucht hat.
andere

Fahrtenbuch: Stinkefinger berechtigt nicht zur Fahrtenbuchauflage

05.10.2016

Die Fahrtenbuchauflage nach der StVZO ist sehr unbeliebt. Dass sie – auch bei erstmaligen – Verkehrsverstößen angeordnet werden kann, ist unbestritten.
andere

Unfallschadensregulierung: Zur Vorfahrtsregel auf Zufahrtsstraßen von Parkplätzen

29.12.2014

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz grundsätzlich anwendbar.
andere

Verkehrsrecht: Zur Frage der unfallursächlichen Pflichtverletzung

04.04.2014

Bei den auf dem Falkenseer Platz in Berlin zwischen den Leitlinien befindlichen Pfeilen handelt es sich nicht um bloße Fahrempfehlungen, sondern um Fahrtrichtungsgebote.
andere

Verkehrsunfall: Auch wer „unschuldig“ ist, trägt ein Risiko

02.10.2012

kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werden, tragen beide Parteien je die Hälfte des Schadens-AG München vom 07.12.11-Az:322 C 21241/09
andere

Kreisverkehr: Bei nicht angezeigtem Fahrstreifenwechsel haftet der Wechsler alleine

31.10.2011

KG-Beschluss vom 26.07.2010-Az: 12 U 188/09-Wer seinen Fahrstreifenwechsel im Kreisverkehr nicht anzeigt, haftet für entstandene Unfallschäden alleine-Anwalt für Verkehrsrecht-BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
andere

Unfallschadensregulierung: Kein Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall auf Autobahnabfahrt

01.02.2011

Zum Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
andere

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 49 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über1.das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Absatz 2,2.die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach §
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge


(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven od

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2014 - VI ZR 161/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 161/13 Verkündet am: 11. Februar 2014 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2010 - VI ZR 15/10

bei uns veröffentlicht am 30.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 15/10 Verkündet am: 30. November 2010 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StVG § 7 Abs. 1, § 1

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2011 - VI ZR 177/10

bei uns veröffentlicht am 13.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 177/10 Verkündet am: 13. Dezember 2011 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2006 - VI ZR 75/06

bei uns veröffentlicht am 12.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 75/06 Verkündet am: 12. Dezember 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2008 - 4 StR 328/08

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 328/08 vom 20. November 2008 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 222, § 228, § 229 1. Die Abgrenzung zwischen Selbst- und einverständlicher Fremd

Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Mai 2019 - 10 U 3765/18

bei uns veröffentlicht am 10.05.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten vom 26.10.2018 wird das Endurteil des LG München II vom 08.10.2019 (Az. 6 O 1567/18) in Nr. 1 - unter Klageabweisung im Übrigen - wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagten zahlen als Gesamtsch

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Mai 2016 - Au 3 K 15.1218

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Amtsgericht München Urteil, 30. Nov. 2015 - 335 C 13895/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.712,54 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.12.2014 zu zahlen. Die Beklagten werden weiterhin verurteilt, den

Landgericht Regensburg Endurteil, 28. März 2017 - 4 O 1200/16 (2)

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand

Landgericht München I Hinweisbeschluss, 14. Okt. 2016 - 17 S 6473/16

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Gründe I.1. Die Kammer weist darauf hin, dass dem Berufungsgericht gemäß §§ 513 Abs. 1, 546 und 529 Nr. 1 ZPO grundsätzlich nur eine auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt ist, mithin nur dahingehend, ob die Vorinstanz alle

Landgericht München I Urteil, 24. Apr. 2015 - 17 O 17670/14

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 8.726,46 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.07.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe

Landgericht München II Endurteil, 04. Aug. 2015 - 12 O 313/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.551,06 € nebst Zinsen jeweils in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.214,40 € seit 16.08.2013 und aus 336,66 € seit

Landgericht München I Endurteil, 30. Nov. 2015 - 19 O 14528/12

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor I. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an die Klägerin EUR 5.592,67 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 14.11.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von EUR 24

Landgericht München I Endurteil, 31. Okt. 2018 - 17 O 5549/17

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an den Kläger weitere 2.436,62 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 16.08.2016 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskoste

Landgericht Bayreuth Endurteil, 26. Nov. 2014 - 31 O 256/12

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 12.473,90 € (i. W.: zwölftausendvierhundertdreiundsiebzig 90/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.721,

Landgericht München II Endurteil, 14. Okt. 2016 - 12 O 3303/16

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.734,65 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 04.11.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Der Beklag

Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Juli 2018 - 10 U 1856/17

bei uns veröffentlicht am 13.07.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin vom 31.05.2017 gegen das Endurteil des LG München I vom 28.04.2017 (Az. 17 O 19700/15) wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das vorgenannte U

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 13. März 2017 - 14 U 146/16

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Tenor 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28.06.2016, Az. 323 O 46/15, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Er

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 31. Jan. 2017 - 3a C 335/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 31. Jan. 2017 - 3a C 350/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu volls

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. Jan. 2017 - 7 U 46/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor I. Die Beklagten werden gem. § 522 Abs. 2 ZPO darauf hingewiesen, dass die Berufung vom 4. Mai 2016 gegen das angefochtene Urteil offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortb

Oberlandesgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2016 - 7 U 91/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.4.2016 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 16 O 250/15 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt  abgeändert: Die Beklagten werden unter Abweisung der weite

Landgericht Rottweil Urteil, 19. Aug. 2016 - 1 S 57/16

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Horb am Neckar vom 31.03.2016, Az. 1 C 47/16, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 26. Juli 2016 - 9 U 169/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.06.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtsch

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 05. Juli 2016 - I-1 U 95/15

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. April 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an

Landgericht Hamburg Urteil, 28. Juni 2016 - 323 O 46/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.845,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2015 zu zahlen. 2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurte

Oberlandesgericht Düsseldorf Grundurteil, 21. Juni 2016 - I-1 U 158/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 28.08.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der in

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 03. Juni 2016 - 7 U 14/16

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichtes Paderborn (4 O 308/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagten werden v

Landgericht Heidelberg Urteil, 27. Apr. 2016 - 1 S 42/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 28.08.2015, Az. 24 C 230/14, wird zurückgewiesen.2. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe  I.1

Landgericht Essen Urteil, 08. März 2016 - 2 O 377/12

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 20.283,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2012 zu zahlen und den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten seiner Prozessbevol

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 29. Feb. 2016 - 41 C 2598/14

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor hat das Amtsgericht Düsseldorf im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 15.02.2016 durch den Richter am Amtsgericht Dr. S für R e c h t erkannt: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläge

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 26. Jan. 2016 - I-1 U 36/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Februar 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil und da

Landgericht Paderborn Urteil, 21. Jan. 2016 - 4 O 308/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 856,87 € zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2015. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesam

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 05. Nov. 2015 - 3 L 967/15.NW

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 14. Oktober 2015 wird insoweit wiederhergestellt, als dem Antragsteller aufgegeben wird, für die auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeuge mit den amtliche

Landgericht Düsseldorf Urteil, 30. Okt. 2015 - 6 O 484/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.729,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.670,12 EUR seit dem 16.09.2014 zu zahlen. Die Beklagten werden al

Landgericht Bochum Urteil, 27. Okt. 2015 - 11 S 44/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 25.02.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist oh

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 26. Okt. 2015 - 12 U 325/13

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 27.02.2013 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagten werden als Gesamt

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 29. Sept. 2015 - I-1 U 151/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. September 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern a

Landgericht Kiel Urteil, 19. Aug. 2015 - 13 O 130/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 10. Juli 2015 - 5 U 67/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Gründe 1 Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 24.04.2014 - Az. 4 O 26/14 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht

Oberlandesgericht Köln Urteil, 22. Apr. 2015 - 11 U 154/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 2.10.2014 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 125/13 – wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 12.122,54

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 16. Apr. 2015 - 19 U 189/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.11.2014 - 7 O 92/14 - gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stel

Landgericht Wuppertal Urteil, 24. Feb. 2015 - 4 O 53/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 9.330,56 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.03.2014 zu zahlen. Die Beklagten werden weiter verurteilt, an die Klägerin 887,03 E

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 02. Feb. 2015 - 12 U 105/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Juni 2014 verkündete Einzelrichterurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorl

Landgericht Essen Urteil, 14. Jan. 2015 - 11 O 94/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 981,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2013 zu zahlen. Die Beklagten werden ferner verurteilt, die Klägerin von der Zahlung

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Sept. 2014 - 9 U 31/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger zu 1) und 3) gegen das  am 13.01.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin des Landgerichts Dortmund (21 O 68/12) durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Kläger zu

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 29. Aug. 2014 - 9 U 26/14

bei uns veröffentlicht am 29.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.01.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (2 O 364/13) unter Klageabweisung und Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert: Die Bekla

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 26. Aug. 2014 - I-1 U 151/13

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 2. September 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Juli 2014 - I-1 U 152/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 23.08.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last. Dieses Urteil und das an

Amtsgericht Köln Urteil, 04. Juli 2014 - 269 C 72/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren

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(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei...