Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 6 Vorbeifahren
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Straßenverkehrs-Ordnung Inhaltsverzeichnis
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – anzukündigen.
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(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über1.das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Absatz 2,2.die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach §
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published on 09/01/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 324/19 vom 9. Januar 2020 in der Strafsache gegen wegen versuchter schwerer Brandstiftung u.a. ECLI:DE:BGH:2020:090120B4STR324.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwal
published on 27/03/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 74/11 vom 27. März 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1 Wird mit der Berufungsbegründung ein Berufungsantrag angekündigt, mit dem die in erster
published on 16/03/2015 00:00
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
G
published on 19/07/2017 00:00
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Amberg vom 23.12.2016, Az. 2 C 143/16, wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig voll
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