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§ 19Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsbereiche

Zeitreise: 13.04.2018

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit, 2. Ausführen eines Auftrages, 3. Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten, 4. Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie 5. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.