Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit, 2. Ausführen eines Auftrages, 3. Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten, 4. Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie 5. Wirtschafts- und Sozialkunde.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.