Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 12Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsbereiche

Zeitreise: 13.04.2018

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit, 2. Ausführen eines Auftrages, 3. Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten, 4. Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie 5. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.