(1) Das Gericht kann die verurteilte Person für die Dauer der Führungsaufsicht oder für eine kürzere Zeit anweisen,

1.
den Wohn- oder Aufenthaltsort oder einen bestimmten Bereich nicht ohne Erlaubnis der Aufsichtsstelle zu verlassen,
2.
sich nicht an bestimmten Orten aufzuhalten, die ihr Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können,
3.
zu der verletzten Person oder bestimmten Personen oder Personen einer bestimmten Gruppe, die ihr Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, keinen Kontakt aufzunehmen, mit ihnen nicht zu verkehren, sie nicht zu beschäftigen, auszubilden oder zu beherbergen,
4.
bestimmte Tätigkeiten nicht auszuüben, die sie nach den Umständen zu Straftaten missbrauchen kann,
5.
bestimmte Gegenstände, die ihr Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, nicht zu besitzen, bei sich zu führen oder verwahren zu lassen,
6.
Kraftfahrzeuge oder bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen oder von anderen Fahrzeugen nicht zu halten oder zu führen, die sie nach den Umständen zu Straftaten missbrauchen kann,
7.
sich zu bestimmten Zeiten bei der Aufsichtsstelle, einer bestimmten Dienststelle oder der Bewährungshelferin oder dem Bewährungshelfer zu melden,
8.
jeden Wechsel der Wohnung oder des Arbeitsplatzes unverzüglich der Aufsichtsstelle zu melden,
9.
sich im Fall der Erwerbslosigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder einer anderen zur Arbeitsvermittlung zugelassenen Stelle zu melden,
10.
keine alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen Gründe für die Annahme bestehen, dass der Konsum solcher Mittel zur Begehung weiterer Straftaten beitragen wird, und sich Alkohol- oder Suchtmittelkontrollen zu unterziehen, die nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden sind,
11.
sich zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Abständen bei einer Ärztin oder einem Arzt, einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten oder einer forensischen Ambulanz vorzustellen oder
12.
die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen und deren Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.
Das Gericht hat in seiner Weisung das verbotene oder verlangte Verhalten genau zu bestimmen. Eine Weisung nach Satz 1 Nummer 12 ist, unbeschadet des Satzes 5, nur zulässig, wenn
1.
die Führungsaufsicht auf Grund der vollständigen Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens drei Jahren oder auf Grund einer erledigten Maßregel eingetreten ist,
2.
die Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe oder die Unterbringung wegen einer oder mehrerer Straftaten der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Art verhängt oder angeordnet wurde,
3.
die Gefahr besteht, dass die verurteilte Person weitere Straftaten der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Art begehen wird, und
4.
die Weisung erforderlich erscheint, um die verurteilte Person durch die Möglichkeit der Datenverwendung nach § 463a Absatz 4 Satz 2 der Strafprozessordnung, insbesondere durch die Überwachung der Erfüllung einer nach Satz 1 Nummer 1 oder 2 auferlegten Weisung, von der Begehung weiterer Straftaten der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Art abzuhalten.
Die Voraussetzungen von Satz 3 Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 2 liegen unabhängig davon vor, ob die dort genannte Führungsaufsicht nach § 68e Absatz 1 Satz 1 beendet ist. Abweichend von Satz 3 Nummer 1 genügt eine Freiheits- oder Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, wenn diese wegen einer oder mehrerer Straftaten verhängt worden ist, die unter den Ersten oder Siebenten Abschnitt des Besonderen Teils fallen; zu den in Satz 3 Nummer 2 bis 4 genannten Straftaten gehört auch eine Straftat nach § 129a Absatz 5 Satz 2, auch in Verbindung mit § 129b Absatz 1.

(2) Das Gericht kann der verurteilten Person für die Dauer der Führungsaufsicht oder für eine kürzere Zeit weitere Weisungen erteilen, insbesondere solche, die sich auf Ausbildung, Arbeit, Freizeit, die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Erfüllung von Unterhaltspflichten beziehen. Das Gericht kann die verurteilte Person insbesondere anweisen, sich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen (Therapieweisung). Die Betreuung und Behandlung kann durch eine forensische Ambulanz erfolgen. § 56c Abs. 3 gilt entsprechend, auch für die Weisung, sich Alkohol- oder Suchtmittelkontrollen zu unterziehen, die mit körperlichen Eingriffen verbunden sind.

(3) Bei den Weisungen dürfen an die Lebensführung der verurteilten Person keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.

(4) Wenn mit Eintritt der Führungsaufsicht eine bereits bestehende Führungsaufsicht nach § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 endet, muss das Gericht auch die Weisungen in seine Entscheidung einbeziehen, die im Rahmen der früheren Führungsaufsicht erteilt worden sind.

(5) Soweit die Betreuung der verurteilten Person in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 11 oder ihre Behandlung in den Fällen des Absatzes 2 nicht durch eine forensische Ambulanz erfolgt, gilt § 68a Abs. 8 entsprechend.

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Referenzen - Gesetze | § 68b StGB

§ 68b StGB zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

§ 68b StGB wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 246a Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung


(1) Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Ange

Strafprozeßordnung - StPO | § 463a Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen


(1) Die Aufsichtsstellen (§ 68a des Strafgesetzbuches) können zur Überwachung des Verhaltens des Verurteilten und der Erfüllung von Weisungen von allen öffentlichen Behörden Auskunft verlangen und Ermittlungen jeder Art, mit Ausschluß eidlicher Verne

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung


(1) Nach der Bewilligung der Vollstreckung des ausländischen Erkenntnisses und der Überwachung der darauf beruhenden Bewährungsmaßnahmen überwacht das für die Entscheidung nach § 90h zuständige Gericht während der Bewährungszeit die Lebensführung der
§ 68b StGB wird zitiert von 7 anderen §§ im Strafgesetzbuch.

Strafgesetzbuch - StGB | § 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung


(1) Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn 1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die a) sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die per

Strafgesetzbuch - StGB | § 68a Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe, forensische Ambulanz


(1) Die verurteilte Person untersteht einer Aufsichtsstelle; das Gericht bestellt ihr für die Dauer der Führungsaufsicht eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer. (2) Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer und die Aufsichtsst

Strafgesetzbuch - StGB | § 68c Dauer der Führungsaufsicht


(1) Die Führungsaufsicht dauert mindestens zwei und höchstens fünf Jahre. Das Gericht kann die Höchstdauer abkürzen. (2) Das Gericht kann eine die Höchstdauer nach Absatz 1 Satz 1 überschreitende unbefristete Führungsaufsicht anordnen, wenn die v

Strafgesetzbuch - StGB | § 145a Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht


Wer während der Führungsaufsicht gegen eine bestimmte Weisung der in § 68b Abs. 1 bezeichneten Art verstößt und dadurch den Zweck der Maßregel gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat wird nur auf A
§ 68b StGB zitiert 6 andere §§ aus dem Strafgesetzbuch.

Strafgesetzbuch - StGB | § 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung


(1) Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn 1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die a) sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die per

Strafgesetzbuch - StGB | § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen


(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völ

Strafgesetzbuch - StGB | § 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung


(1) Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland. Bezieht sich die Tat auf eine Vereinigung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so gilt dies nur, wenn sie durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausg

Strafgesetzbuch - StGB | § 56c Weisungen


(1) Das Gericht erteilt dem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit Weisungen, wenn er dieser Hilfe bedarf, um keine Straftaten mehr zu begehen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden

Strafgesetzbuch - StGB | § 68a Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe, forensische Ambulanz


(1) Die verurteilte Person untersteht einer Aufsichtsstelle; das Gericht bestellt ihr für die Dauer der Führungsaufsicht eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer. (2) Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer und die Aufsichtsst

Strafgesetzbuch - StGB | § 68e Beendigung oder Ruhen der Führungsaufsicht


(1) Soweit sie nicht unbefristet oder nach Aussetzung einer freiheitsentziehenden Maßregel (§ 67b Absatz 2, § 67c Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 4, § 67d Absatz 2 Satz 3) eingetreten ist, endet die Führungsaufsicht 1. mit Beginn des Vollzugs einer fr

Referenzen - Urteile | § 68b StGB

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108 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 68b StGB.

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2013 - 3 StR 40/13

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Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2013 - 5 StR 189/13

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

5 StR 189/13 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. Mai 2013 in der Strafsache gegen wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Mai 2013 beschlossen: 1. Auf die Revision des Ang

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2014 - 4 StR 496/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 S t R 4 9 6 / 1 3 vom 16. Januar 2014 in der Strafsache gegen wegen schwerer sexueller Nötigung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. Januar 2014, an der teilgenomm

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2009 - 5 StR 351/09

bei uns veröffentlicht am 15.10.2009

5 StR 351/09 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. Oktober 2009 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Oktober 2009 beschlossen: Auf die Revision des Ang

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2012 - 5 StR 421/12

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

5 StR 421/12 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 26. September 2012 in der Strafsache gegen wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. September 2012 beschlossen: Die Revision des Angeklagten

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2012 - 1 StR 415/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 415/12 vom 18. Dezember 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja _________________________ StGB § 68b Abs. 1, § 145a 1. Ein nach § 145a Satz 1 StGB tatbestandsmäßige

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2005 - 5 StR 507/05

bei uns veröffentlicht am 12.12.2005

5 StR 507/05 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 12. Dezember 2005 in der Strafsache gegen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 2005 beschlossen: Die Revision des Angeklag

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2010 - 5 StR 492/10

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5 StR 492/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 23. November 2010 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. November 2010 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten wird das

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2019 - StB 20/19

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 20/19 vom 13. August 2019 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung hier: Beschwerde gegen Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht ECLI:DE:BGH:

Bundesgerichtshof Urteil, 27. März 2007 - 1 StR 48/07

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Nov. 2019 - 1 StR 364/19

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 364/19 vom 19. November 2019 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:191119B1STR364.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Gen

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2007 - 5 StR 37/07

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5 StR 37/07 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 3. Juli 2007 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 3. Juli 2007, an der teilgenommen haben: Vorsitz

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2011 - 5 StR 123/11

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5 StR 123/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 3. Mai 2011 in dem Sicherungsverfahren gegen Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Mai 2011 beschlossen: Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Dez

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Aug. 2007 - 5 StR 335/07

bei uns veröffentlicht am 30.08.2007

5 StR 335/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 30. August 2007 in der Strafsache gegen wegen Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. August 2007 beschlossen : Auf die Revision des Angeklagte

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2013 - 3 StR 486/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 486/12 vom 7. Februar 2013 in der Strafsache gegen wegen Verstoßes gegen die Weisungen der Führungsaufsicht Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung am 7. Februar 2013, an der t

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Sept. 2016 - 1 StR 377/16

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 377/16 vom 8. September 2016 in der Strafsache gegen wegen Erpressung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:080916B1STR377.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2011 - 5 StR 404/11

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

5 StR 404/11 (alt: 5 StR 229/10) BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 8. November 2011 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. November 2011 beschlossen: Auf die Revision de

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2001 - 1 StR 68/01

bei uns veröffentlicht am 25.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 68/01 vom 25. April 2001 in der Strafsache gegen wegen Körperverletzung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. April 2001 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des L

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2006 - 5 StR 585/05

bei uns veröffentlicht am 22.02.2006

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 66b Abs. 2 StPO §§ 275a, 462a Abs. 1 Satz 3 GVG § 74f 1. „Neu“ im Sinne der Rechtsprechung zu § 66b StGB sind nur solche Tatsachen, die nach der letzten Möglichkeit, Sicherungsverwahrun

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00

bei uns veröffentlicht am 12.06.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 574/00 vom 12. Juni 2001 in dem Sicherungsverfahren gegen Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Juni 2001, an der teilgenommen haben: Richter am Bundesgerichtshof Nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2011 - 3 StR 439/10

bei uns veröffentlicht am 01.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 439/10 vom 1. Februar 2011 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08

bei uns veröffentlicht am 28.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 243/08 vom 28. Mai 2008 in der Strafsache gegen wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Mai 2008 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2006 - 1 StR 475/06

bei uns veröffentlicht am 10.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 475/06 vom 10. Oktober 2006 in der Strafsache gegen wegen nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Oktober 2006 beschlossen : Die Revision des Verurtei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. März 2019 - 10 ZB 18.2494

bei uns veröffentlicht am 01.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2017 - 16a D 14.2483

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Unter Abänderung von Ziffer 1 des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 7. Oktober 2014 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um 1/20 auf die Dauer von drei Jahren erkannt.

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 11. Jan. 2019 - 2 Ws 855/18

bei uns veröffentlicht am 11.01.2019

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Augsburg wird der Beschluss des Landgerichts Regensburg - auswärtige Strafvollstreckungskammer bei dem Amtsgericht Straubing - vom 25.09.2018 aufgehoben. 2. Das Verfahren wird zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2016 - 19 C 14.1185

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung von Pr

Landgericht Bamberg Beschluss, 04. Aug. 2015 - StVK 229/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Gründe Landgericht Bamberg - Strafvollstreckungskammer Az.: StVK 229/14 (322 VRs 9542/13 Staatsanwaltschaft H) In dem Strafvollstreckungsverfahren ... gegen Verteidiger: Rechtsanwalt ... wegen Verst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2016 - 10 ZB 15.1378

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 12. Juli 2017 - 16 Qs 15/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Verurteilten … gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neustadt a.d. Aisch vom 25.04.2017 wird dieser aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen d

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 02. Mai 2018 - 1 Ws 126/18

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Tenor I. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Kempten gegen den Beschluss der auswärtigen großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg bei dem Amtsgericht Straubing vom 07.12.2017 wird als unbegründet verworfen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15-407/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor 1. Die (einfache) Beschwerde des Verurteilten vom 06.05.2015 gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Landshut vom 24.04.2015 in der Fassung vom 17.06.2015 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Verurtei

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Juni 2018 - M 27 K 16.2297

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wen

Landgericht Landshut Beschluss, 17. Juni 2015 - StVK 160/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Der Beschluss des Landgerichts Landshut -Kleine Strafvollstreckungskammer - vom 24.04.2015 wird in Ziffern IV. neu gefasst: IV. Für die Dauer der Führungsaufsicht erhält der Verurteilte folgende strafbewehrte Weisungen:

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 10. Nov. 2014 - 2 Ws 509/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten J. L. gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg vom 21.07.2014 wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen. Gründe I. Der V

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 08. Mai 2014 - 2 Ws 37/14

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verurteilten M. D. B. wird der Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing vom 18.11.2013 aufgehoben. 2. Das Verfahren wird zur neuen Entsche

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Juni 2014 - 1 Ws 365/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 05.05.2014 gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts vom 28.04.2014 wird kostenfällig als unbegründet verworfen. Gründe I. Der Beschwerdeführer w

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 20. Dez. 2018 - 2 BvR 2570/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 14. November 2016 - 1 Ws 266/16 (165/16) - und der Beschluss des Landgerichts Lübeck vom 26. Mai 2016 - 8 StVK 38/16 - verlet

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 19. Dez. 2018 - 20 Ws 252/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verurteilten werden die Weisungen zu Ziffer 3. d) und 3. e) des Beschlusses der 8. Kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Rostock vom 01.10.2018 - 18 StVK 186/18 (1) - aufgehoben und wie folgt neu gefass

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 11. Dez. 2018 - 1 Ws 266/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Untergebrachten wird der Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 10. Juli 2017 aufgehoben. 2. Die mit Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz vom

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 04. Juli 2018 - 2 Ws 279 - 281/18, 2 Ws 279/18, 2 Ws 280/18, 2 Ws 281/18

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier in Wittlich vom 14. April 2014 in der Beschlussformel wie folgt ergänzt:

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 23. Mai 2018 - 2 BvR 1161/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. April 2016 - III-1 Ws 150/16 - und der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2016 - 051 StVK 9/16 - verletzen den Besch

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 23. Apr. 2018 - 1 Ws 328/16

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 25. Oktober 2016 aufgehoben. 2. Die durch das Urteil

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Apr. 2018 - 2 Ws 104/18

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Untergebrachten wird der Beschluss des Landgerichts - 7. Strafvollstreckungskammer - Heidelberg vom 31. Januar 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Befassung und Entscheidung, auch über die Kos

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 21. Feb. 2018 - 2 BvR 349/14

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Januar 2014 - III- 4 Ws 414/13 - und der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 24. Oktober 2013 - IV StVK 104/13 - verletzen den Beschwerdefüh

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2017 - 3 StR 385/17

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 385/17 vom 30. November 2017 in der Strafsache gegen wegen Körperverletzung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:301117U3STR385.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 30. Novembe

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 10. Okt. 2017 - 2 Ws 570/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die einfache Beschwerde des Verurteilten wird die unter Ziff. 8 des Beschlusses der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Trier in Wittlich vom 3. Juli 2017 erteilte Weisung aufgehoben.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 21. Sept. 2017 - 1 Ws 316/17

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verurteilten wird die in Ziffer 4. f) des Beschlusses der Kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 31. August 2017 erteilte Weisung aufgehoben. 2. D

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 16. Aug. 2017 - 2 BvR 1280/15

bei uns veröffentlicht am 16.08.2017

Tenor Die Beschlüsse des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 2. Juni 2015 - 1 Ws 122/15 - und des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 7. April 2015 - StVK 7/97 - verletzen den Beschwerd

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2017 - 2 StR 178/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 178/16 vom 28. Juni 2017 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u.a. Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 66 Abs. 2; § 66 Abs. 3 Neben der Verhängung lebenslanger Fr

Referenzen

(1) Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn 1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die a) sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche...
(1) Soweit sie nicht unbefristet oder nach Aussetzung einer freiheitsentziehenden Maßregel (§ 67b Absatz 2, § 67c Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 4, § 67d Absatz 2 Satz 3) eingetreten ist, endet die Führungsaufsicht 1. mit Beginn des Vollzugs einer freiheitsentziehe...
(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzb...
(1) Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland. Bezieht sich die Tat auf eine Vereinigung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so gilt dies nur, wenn sie durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte...
(1) Das Gericht erteilt dem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit Weisungen, wenn er dieser Hilfe bedarf, um keine Straftaten mehr zu begehen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. (2) Das...
(1) Soweit sie nicht unbefristet oder nach Aussetzung einer freiheitsentziehenden Maßregel (§ 67b Absatz 2, § 67c Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 4, § 67d Absatz 2 Satz 3) eingetreten ist, endet die Führungsaufsicht 1. mit Beginn des Vollzugs einer freiheitsentziehe...
(1) Die verurteilte Person untersteht einer Aufsichtsstelle; das Gericht bestellt ihr für die Dauer der Führungsaufsicht eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer. (2) Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer und die Aufsichtsstelle stehen im...