bei uns veröffentlicht am 24.01.2017
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 14. Januar 2016 abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.
Tatbestand
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