Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 43 Berufsbezeichnung

(1) Die Berufsbezeichnung lautet "Steuerberater" oder "Steuerbevollmächtigter". Frauen können die Berufsbezeichnung "Steuerberaterin" oder "Steuerbevollmächtigte" wählen. Die Berufsangehörigen haben im beruflichen Verkehr die Berufsbezeichnung zu führen.

(2) Die Führung weiterer Berufsbezeichnungen ist nur gestattet, wenn sie amtlich verliehen worden sind. Andere Zusätze und der Hinweis auf eine ehemalige Beamteneigenschaft sind im beruflichen Verkehr unzulässig.

(3) Zusätze, die auf einen akademischen Grad oder eine staatlich verliehene Graduierung hinweisen, sind erlaubt.

(4) Die Bezeichnung "Steuerberater", "Steuerbevollmächtigter" oder "Steuerberatungsgesellschaft" darf nur führen, wer nach diesem Gesetz dazu berechtigt ist. Es ist unzulässig, zum Hinweis auf eine steuerberatende Tätigkeit andere Bezeichnungen zu verwenden. Satz 2 findet auf Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften keine Anwendung.

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Referenzen - Gesetze | § 7 ZuG 2007

§ 7 ZuG 2007 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 7 ZuG 2007 wird zitiert von 1 anderen §§ im Zuteilungsgesetz 2007.

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 3e Erlaubnis zum partiellen Zugang


(1) Die Gewährung des partiellen Zugangs berechtigt die Person zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, beschränkt auf die Tätigkeit, für die partieller Zugang gewährt wurde. Der Umf

Referenzen - Urteile | § 7 ZuG 2007

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 7 ZuG 2007.

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2012 - I ZR 137/11

bei uns veröffentlicht am 18.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 137/11 Verkündet am: 18. Oktober 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2001 - I ZR 46/99

bei uns veröffentlicht am 19.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 46/99 Verkündet am: 19. April 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Sozialgericht München Endurteil, 11. Dez. 2014 - S 15 R 1890/14

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 23.04.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23.09.2014 verurteilt, die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buc

Finanzgericht München Urteil, 23. März 2015 - 4 K 1636/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Anerkennung der Klägerin als Steuerberatungsgese

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Feb. 2016 - VII B 185/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29. Oktober 2014  2 K 3426/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2015 - I ZR 145/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 1 4 5 / 1 4 Verkündet am: 25. Juni 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Okt. 2014 - 2 K 3426/11

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Mit Schriftsatz vom 28. September 2010 hat der anwaltlich vertretene Kläger Feststellungsklage mit dem Ziel erhoben, dass er berechtigt sei, neben d

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 26. Mai 2011 - 6 U 6/10

bei uns veröffentlicht am 26.05.2011

Tenor Auf die Berufung der Klägerin vom 5. Januar 2010 wird das am 18. Dezember 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Kiel, Az. 14 O 70/09, geändert. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fe

Landgericht Kiel Urteil, 18. Dez. 2009 - 14 O 70/09

bei uns veröffentlicht am 18.12.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 ..

Landgericht Freiburg Urteil, 21. Jan. 2008 - StL 3/07 - StV 11/06

bei uns veröffentlicht am 21.01.2008

Tenor Dem Steuerberater W. wird wegen schuldhafter Verletzung seiner beruflichen Pflichten ein Verweis erteilt. Außerdem wird gegen ihn eine Geldbuße von 500,-- Eur