Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung - StBAPO 1977 | § 19 Studienfächer, Unterrichtsstunden und Mindeststunden
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten Inhaltsverzeichnis
Die Fachstudien vermitteln neben der Fachkompetenz die methodische und die soziale Kompetenz sowie das Verständnis für internationale Zusammenhänge. Sie umfassen die in Anlage 10 aufgeführten Studienfächer, Wahlpflichtveranstaltungen, Schwerpunktthemen und Fallstudien, die entsprechend dem dort aufgeführten zeitlichen Umfang im Grund- und Hauptstudium zu unterrichten sind.
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1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 02/08/2016 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin begehrt die Anerkennung weiterer Erfahrungszeiten im Rahmen der erstmaligen Stufenfestsetzung.
2
Die … geborene Klägerin steht als Steuerinspektorin im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt. Nach dem Erwerb der allgemeinen..
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