Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 8 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten

(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches. Den besonderen Bedürfnissen von Müttern und Vätern mit Behinderungen bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen wird Rechnung getragen.

(2) Sachleistungen zur Teilhabe, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszuführen sind, können auf Antrag der Leistungsberechtigten als Geldleistungen erbracht werden, wenn die Leistungen hierdurch voraussichtlich bei gleicher Wirksamkeit wirtschaftlich zumindest gleichwertig ausgeführt werden können. Für die Beurteilung der Wirksamkeit stellen die Leistungsberechtigten dem Rehabilitationsträger geeignete Unterlagen zur Verfügung. Der Rehabilitationsträger begründet durch Bescheid, wenn er den Wünschen des Leistungsberechtigten nach den Absätzen 1 und 2 nicht entspricht.

(3) Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung.

(4) Die Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 19 Teilhabeplan


(1) Soweit Leistungen verschiedener Leistungsgruppen oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind, ist der leistende Rehabilitationsträger dafür verantwortlich, dass er und die nach § 15 beteiligten Rehabilitationsträger im Benehmen miteinan

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 121 Gesamtplan


(1) Der Träger der Eingliederungshilfe stellt unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf. (2) Der Gesamtplan dient der Steuerung, Wirkung

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 241 Übergangsregelung


(1) Abweichend von § 154 Absatz 1 beträgt die Pflichtquote für die in § 154 Absatz 2 Nummer 1 und 4 genannten öffentlichen Arbeitgeber des Bundes weiterhin 6 Prozent, wenn sie am 31. Oktober 1999 auf mindestens 6 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehin
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 33 Pflichten der Personensorgeberechtigten


Eltern, Vormünder, Pfleger und Betreuer, die bei den ihnen anvertrauten Personen Beeinträchtigungen (§ 2 Absatz 1) wahrnehmen oder durch die in § 34 genannten Personen hierauf hingewiesen werden, sollen im Rahmen ihres Erziehungs- oder Betreuungsauft

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 03. Aug. 2015 - L 13 R 1115/13

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 12. Juli 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. IV.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Mai 2017 - L 20 KR 545/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 29.09.2016 und der Bescheid der Beklagten vom 06.02.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.03.2015 aufgehoben. II. Die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - L 8 SO 133/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 28. November 2012 wird zurückgewiesen, soweit sie das Ausgangsverfahren S 4 SO 24/09 betrifft. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Aug. 2014 - L 8 SO 190/14 ER

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Gründe Die Aussetzung des Vollzugs im Sinne von § 199 Abs. 2 Satz 1 SGG verlangt besondere Umstände. Diese Rechtsansicht beruht auf einer ständigen Spruchpraxis des Bayer. Landessozialgerichts (so Beschlüsse vom 18.Januar 2013, Az. :

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Dezember 2015 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2017 - B 8 SO 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers werden der Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Dezember 2014 und der Bescheid des Beklagten vom 20. November 2012 in der Gestalt des Wid

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 SO 4204/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts K. vom 6. August 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt im R

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 SO 3968/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts K. vom 6. August 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt im Rahmen der E

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Apr. 2016 - L 7 SO 1119/10

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 15. Februar 2010 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 17. April 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. Juni 2007 ve

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Mai 2015 - L 9 SO 303/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 31.05.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kl

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Juni 2014 - L 20 SO 388/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird der Tenor des Urteils des Sozialgerichts Köln vom 03.07.2013 neu gefasst. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 25.01.2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.08.2012 verurteilt,

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - B 8 SO 18/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. November 2011, soweit es über die Berufung im Verfahren - S 12 SO 33/09 - entschieden hat, aufgeh

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Sept. 2012 - L 2 SO 1378/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17. Februar 2011 wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt auch im Berufungsverfahren die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Tatbestand   1 Die Klägerin, ve

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2011 - B 13 R 79/11 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. April 2011 wird zurückgewiesen.

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Eltern, Vormünder, Pfleger und Betreuer, die bei den ihnen anvertrauten Personen Beeinträchtigungen (§ 2 Absatz 1) wahrnehmen oder durch die in § 34 genannten Personen hierauf hingewiesen werden, sollen im Rahmen ihres Erziehungs- oder Betreuungsauftrags diese...