Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 17 Begutachtung

(1) Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, beauftragt der leistende Rehabilitationsträger unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen. Er benennt den Leistungsberechtigten in der Regel drei möglichst wohnortnahe Sachverständige, soweit nicht gesetzlich die Begutachtung durch einen sozialmedizinischen Dienst vorgesehen ist. Haben sich Leistungsberechtigte für einen benannten Sachverständigen entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen.

(2) Der Sachverständige nimmt eine umfassende sozialmedizinische, bei Bedarf auch psychologische Begutachtung vor und erstellt das Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung. Das Gutachten soll den von den Rehabilitationsträgern vereinbarten einheitlichen Grundsätzen zur Durchführung von Begutachtungen nach § 25 Absatz 1 Nummer 4 entsprechen. Die in dem Gutachten getroffenen Feststellungen zum Rehabilitationsbedarf werden den Entscheidungen der Rehabilitationsträger zugrunde gelegt. Die gesetzlichen Aufgaben der Gesundheitsämter, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nach § 275 des Fünften Buches und die gutachterliche Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach § 54 bleiben unberührt.

(3) Hat der leistende Rehabilitationsträger nach § 15 weitere Rehabilitationsträger beteiligt, setzt er sich bei seiner Entscheidung über die Beauftragung eines geeigneten Sachverständigen mit den beteiligten Rehabilitationsträgern über Anlass, Ziel und Umfang der Begutachtung ins Benehmen. Die beteiligten Rehabilitationsträger informieren den leistenden Rehabilitationsträger unverzüglich über die Notwendigkeit der Einholung von Gutachten. Die in dem Gutachten getroffenen Feststellungen zum Rehabilitationsbedarf werden in den Teilhabeplan nach § 19 einbezogen. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

(4) Die Rehabilitationsträger stellen sicher, dass sie Sachverständige beauftragen können, bei denen keine Zugangs- und Kommunikationsbarrieren bestehen.

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Referenzen - Gesetze | § 117 BinSchPRG

§ 117 BinSchPRG zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 117 BinSchPRG wird zitiert von 4 anderen §§ im Binnenschiffahrtsgesetz.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung


Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Leistungen umfassen insbesondere Hilf

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise


(1) Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest. Auf Antrag kann festgestel

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 185 Aufgaben des Integrationsamtes


(1) Das Integrationsamt hat folgende Aufgaben:1.die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,2.den Kündigungsschutz,3.die begleitende Hilfe im Arbeitsleben,4.die zeitweilige Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen (§ 200).D

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe


(1) Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden. Hierzu gehört, Leistungsberechtigte
§ 117 BinSchPRG zitiert 4 andere §§ aus dem Binnenschiffahrtsgesetz.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 15 Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern


(1) Stellt der leistende Rehabilitationsträger fest, dass der Antrag neben den nach seinem Leistungsgesetz zu erbringenden Leistungen weitere Leistungen zur Teilhabe umfasst, für die er nicht Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 sein kann, leitet

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 19 Teilhabeplan


(1) Soweit Leistungen verschiedener Leistungsgruppen oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind, ist der leistende Rehabilitationsträger dafür verantwortlich, dass er und die nach § 15 beteiligten Rehabilitationsträger im Benehmen miteinan

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 54 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit


Die Bundesagentur für Arbeit nimmt auf Anforderung eines anderen Rehabilitationsträgers gutachterlich Stellung zu Notwendigkeit, Art und Umfang von Leistungen unter Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Zweckmäßigkeit. Dies gilt auch, wenn sich die Lei

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 25 Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger


(1) Im Rahmen der durch Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsvorschrift getroffenen Regelungen sind die Rehabilitationsträger verantwortlich, dass 1. die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Ge

Referenzen - Urteile | § 117 BinSchPRG

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31 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 117 BinSchPRG.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 119/15

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. März 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die im Zeitraum vom 26.04.2009 bis 31.12.2013 erbrachten Leistungen der Sozialhilfe in Höhe von 127.86

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 17. Sept. 2015 - W 3 K 15.163

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der schwerbehinderte Kläger ist Empfänger einer Le

Sozialgericht Nürnberg Gerichtsbescheid, 25. Juli 2016 - S 5 SO 34/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig sind sogenannte Budget-Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Der K

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Mai 2017 - L 4 P 59/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 16. September 2013 wird unter Nr. I aufgehoben und die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 9. August 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. O

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Dez. 2018 - 12 A 3136/17

bei uns veröffentlicht am 10.12.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens. 1Der zulässige Antrag ist unbegründet. 2Eine Zulassung der Berufung kommt nach § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO in Betracht, wenn ein Zula

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Mai 2018 - L 4 R 3961/15

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. August 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist streitig,

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Juli 2017 - L 8 SO 58/16

bei uns veröffentlicht am 03.07.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die von dem Kläger eingelegte Berufung betrifft die Gewährung von Leistungen de

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Apr. 2017 - L 8 SO 7/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2017

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 17. Februar 2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Zwisch

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Feb. 2017 - B 3 P 1/17 B

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2016 wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Halle Urteil, 04. Okt. 2016 - S 29 SO 92/13

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialges

Sozialgericht Detmold Beschluss, 22. März 2016 - S 2 SO 63/16 ER

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig ein Persönliches Budget für die ABA-L-Therapie in Höhe von 1.500 EUR monatlich abzüglich bereits erbrachter diesbezüglicher Leistungen

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2016 - B 1 KR 19/15 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. April 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Detmold Beschluss, 17. Sept. 2015 - S 8 SO 272/15 ER

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung der Rechtsanwältin wird abgelehnt. 1Gründe: 2I. Die Antragstellerin begehrt i

Sozialgericht Aachen Urteil, 11. Sept. 2015 - S 19 SO 126/13

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt vom Beklagten Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets. 3Der am 00.00.0000 geborene Kläger leidet seit Mitte der 80er Jahre an paranoide

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 25. Aug. 2015 - 1 K 661/15.TR

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die dieser selbst zur Last fallen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckba

Landessozialgericht NRW Beschluss, 03. Juni 2015 - L 9 SO 157/13

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 01.02.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Zwischen den

Sozialgericht Detmold Beschluss, 08. Apr. 2015 - S 2 SO 79/15 ER

bei uns veröffentlicht am 08.04.2015

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. Der am 00.00.2012 geborene Antragsteller begehrt die Gewährung von Frühförderung durch die Übernahme der Kosten

Sozialgericht Detmold Urteil, 17. Feb. 2015 - S 8 SO 328/12

bei uns veröffentlicht am 17.02.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.09.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.09.2012 verurteilt, dem Kläger ein Persönliches Budget für die Schulintegrationshilfe in Höhe von 2.212,12 EUR monatlich im Zeitraum

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 30. Okt. 2014 - L 6 KR 14/14 B

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Klägerin und Beschwerdeführerin (im Weiteren Klägerin) wendet sich gegen einen Beschluss des Sozialgerichts, mit dem Prozesskostenhilfe mangels.

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Juni 2014 - L 20 SO 388/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird der Tenor des Urteils des Sozialgerichts Köln vom 03.07.2013 neu gefasst. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 25.01.2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.08.2012 verurteilt,

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Jan. 2014 - 12 A 2470/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, denn er ist zwar

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 27. Juni 2013 - L 9 SO 28/11

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Tenor Der Gerichtsbescheid vom 20. Juni 2011 – – wird, einschließlich der Kostenentscheidung, abgeändert. Der Bescheid des Beklagten vom 28. März 2007 und der Widerspruchsbescheid des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. No

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 23. Apr. 2013 - L 5 AS 371/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.04.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Verpflichtung des Antragsgegners, vorläufig die Umzugskosten, die

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Jan. 2013 - L 8 SO 17/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.01.2013

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 3. Juli 2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Antragstellerin (im Weiteren: Ast.) begehrt im Rahmen d

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 07. Juni 2012 - L 5 AS 468/11 B ER

bei uns veröffentlicht am 07.06.2012

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 15. November 2011 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt vom Antragsgegner die

Bundessozialgericht Urteil, 31. Jan. 2012 - B 2 U 1/11 R

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 18. Jan. 2012 - B 8 SO 36/11 B

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Dezember 2010 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2011 - B 11 AL 7/10 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2008 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Mai 2011 - B 12 KR 8/09 R

bei uns veröffentlicht am 25.05.2011

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. März 2009 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R

bei uns veröffentlicht am 11.05.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 5. Januar 2010 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 09. Dez. 2010 - L 13 AL 4629/10 ER-B

bei uns veröffentlicht am 09.12.2010

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers vom 30. September 2010 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 17. September 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe

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(1) Im Rahmen der durch Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemeine Verwaltungsvorschrift getroffenen Regelungen sind die Rehabilitationsträger verantwortlich, dass 1. die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand...
Die Bundesagentur für Arbeit nimmt auf Anforderung eines anderen Rehabilitationsträgers gutachterlich Stellung zu Notwendigkeit, Art und Umfang von Leistungen unter Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Zweckmäßigkeit. Dies gilt auch, wenn sich die Leistungsberechtig...
(1) Stellt der leistende Rehabilitationsträger fest, dass der Antrag neben den nach seinem Leistungsgesetz zu erbringenden Leistungen weitere Leistungen zur Teilhabe umfasst, für die er nicht Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 sein kann, leitet er den Antrag...
(1) Soweit Leistungen verschiedener Leistungsgruppen oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind, ist der leistende Rehabilitationsträger dafür verantwortlich, dass er und die nach § 15 beteiligten Rehabilitationsträger im Benehmen miteinander und in...