Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 136 Beitrag aus Einkommen zu den Aufwendungen

(1) Bei den Leistungen nach diesem Teil ist ein Beitrag zu den Aufwendungen aufzubringen, wenn das Einkommen im Sinne des § 135 der antragstellenden Person sowie bei minderjährigen Personen der im Haushalt lebenden Eltern oder des im Haushalt lebenden Elternteils die Beträge nach Absatz 2 übersteigt.

(2) Ein Beitrag zu den Aufwendungen ist aufzubringen, wenn das Einkommen im Sinne des § 135 überwiegend

1.
aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit erzielt wird und 85 Prozent der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches übersteigt oder
2.
aus einer nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erzielt wird und 75 Prozent der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches übersteigt oder
3.
aus Renteneinkünften erzielt wird und 60 Prozent der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches übersteigt.
Wird das Einkommen im Sinne des § 135 überwiegend aus anderen Einkunftsarten erzielt, ist Satz 1 Nummer 2 entsprechend anzuwenden.

(3) Die Beträge nach Absatz 2 erhöhen sich für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner, den Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft um 15 Prozent sowie für jedes unterhaltsberechtigte Kind im Haushalt um 10 Prozent der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches.

(4) Übersteigt das Einkommen im Sinne des § 135 einer in Absatz 3 erster Halbsatz genannten Person den Betrag, der sich nach Absatz 2 ergibt, findet Absatz 3 keine Anwendung. In diesem Fall erhöhen sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind im Haushalt die Beträge nach Absatz 2 um 5 Prozent der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches.

(5) Ist der Leistungsberechtigte minderjährig und lebt im Haushalt der Eltern, erhöht sich der Betrag nach Absatz 2 um 75 Prozent der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches für jeden Leistungsberechtigten. Die Absätze 3 und 4 sind nicht anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze | § 16 HOAI 2013

§ 16 HOAI 2013 zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 16 HOAI 2013 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 27d


(1) Als Hilfen in besonderen Lebenslagen erhalten Beschädigte und Hinterbliebene 1. Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage,2. Hilfen zur Gesundheit,3. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,4. Blindenhilfe,5. Hilfe zur Üb
§ 16 HOAI 2013 wird zitiert von 3 anderen §§ im Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 137 Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen


(1) Die antragstellende Person im Sinne des § 136 Absatz 1 hat aus dem Einkommen im Sinne des § 135 einen Beitrag zu den Aufwendungen nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 aufzubringen. (2) Wenn das Einkommen die Beträge nach § 136 Absatz 2 übersteigt

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 135 Begriff des Einkommens


(1) Maßgeblich für die Ermittlung des Beitrages nach § 136 ist die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes sowie bei Renteneinkünften die Bruttorente des Vorvorjahres. (2) Wenn zum Zeitpunkt der Leistung

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 141 Übergang von Ansprüchen


(1) Hat eine Person im Sinne von § 136 Absatz 1 oder der nicht getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner für die antragstellende Person einen Anspruch gegen einen anderen, der kein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches ist, kann der
§ 16 HOAI 2013 zitiert 2 andere §§ aus dem Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 18 Erstattung selbstbeschaffter Leistungen


(1) Kann über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Antragseingang bei dem leistenden Rehabilitationsträger entschieden werden, teilt er den Leistungsberechtigten vor Ablauf der Frist die Gründe hierfü

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 135 Begriff des Einkommens


(1) Maßgeblich für die Ermittlung des Beitrages nach § 136 ist die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes sowie bei Renteneinkünften die Bruttorente des Vorvorjahres. (2) Wenn zum Zeitpunkt der Leistung

Referenzen - Urteile | § 16 HOAI 2013

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31 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 16 HOAI 2013.

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2007 - VI ZR 192/06

bei uns veröffentlicht am 10.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 192/06 Verkündet am: 10. Juli 2007 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2017 - L 3 U 283/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen und die außergerichtlichen Kosten der B

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 22. März 2018 - S 20 SO 107/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 11.01.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.04.2016 verurteilt, die Kosten für die Betreuung der Klägerin in der Kindertagesstätte "B." in A-Stadt ab dem 01.02.20

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 27. März 2018 - S 20 R 617/15

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für die Versicherte Frau C. im Zeitraum vom 02.09.2013 bis 28.03.2014 erbrachten Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben in Höhe von 16.626,31 € zu erstatten. II. Die

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 28. Juni 2017 - S 11 R 1141/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für die Zeit vom 02.04.2012 bis 01.07.2014 für den Versicherten C. gezahlten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Höhe von 62.049,27 € zu erstatten. II. Die Bek

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Okt. 2018 - 6 AZR 550/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. September 2017 - 6 Sa 1036/17 - wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Jan. 2018 - 11 K 2452/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist ein Steuerentlastungsanspruch nach § 55 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) und in diesem Zusammen

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juni 2017 - L 9 SO 19/16 KL

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs, durch den es abgelehnt worden ist,

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juni 2017 - L 9 SO 31/15 KL

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs betreffend die Festsetzun

Bundessozialgericht Beschluss, 16. März 2017 - B 3 KR 43/16 B

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 26. August 2016 wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Kiel Urteil, 19. Juni 2015 - 2 Ca 165 a/15

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf EUR 10.159,58 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um ange

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2015 - VI ZR 416/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR416/14 Verkündet am: 16. Juni 2015 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundessozialgericht Urteil, 24. März 2015 - B 8 SO 5/14 R

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. Januar 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ger

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. März 2015 - 9 AZR 994/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. November 2013 - 9 Sa 469/13 - teilweise aufgehoben.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 27. Nov. 2014 - L 2 AL 41/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 6. August 2014 wird abgeändert und die Antragsgegnerin verpflichtet, für die Antragstellerin ab dem 1. Dezember 2014 bis zum 17. Februar 2015 vorläufig die Kosten für eine tägliche Arbeitsassistenz

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 08. Okt. 2014 - 7 U 87/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor 1 Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 09.04.2014, 3 O 21/13, wie folgt abgeändert: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 5.340,89 für entgangene Rentenversicherungsbe

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 20. Aug. 2014 - 3 U 149/13

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.08.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Zeitraum

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. März 2014 - 12 A 1845/12

bei uns veröffentlicht am 21.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe de

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 14. Aug. 2013 - 8 TaBV 40/12

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 02.11.2012 - 2 BV 21/12 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die B

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Dez. 2012 - B 11 AL 91/12 B

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Mai 2012 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Recht

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Dez. 2012 - B 11 AL 92/12 B

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Mai 2012 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2012 - B 8 SO 15/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.09.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. April 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2011 - B 11 AL 7/10 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2008 aufgehoben.

Bundessozialgericht Beschluss, 02. Nov. 2011 - B 11 AL 80/11 B

bei uns veröffentlicht am 02.11.2011

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 3. Juni 2011 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Recht

Bundessozialgericht Urteil, 18. Jan. 2011 - B 2 U 9/10 R

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 8. April 2010 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 09. Dez. 2010 - L 13 AL 4629/10 ER-B

bei uns veröffentlicht am 09.12.2010

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers vom 30. September 2010 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 17. September 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2010 - B 8 SO 17/09 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

Tatbestand 1 Im Streit sind um 67 Euro pro Monat höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die Zeit vom 1.5. bis 31.10.2005.

Sozialgericht Rostock Beschluss, 31. Aug. 2009 - S 4 ER 196/09

bei uns veröffentlicht am 31.08.2009

Tenor Die Antragsgegnerin wird vorläufig für die Dauer von drei Monaten, längstens bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen zur Teilhabe zu gewähren und die Aufwendungen für eine Vertrauens- und Bezugsperson

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. März 2006 - L 8 AL 2001/05

bei uns veröffentlicht am 17.03.2006

Tatbestand   1  Die ...1959 geborene Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi). 2  Die Klägerin leidet an einer postentzündlichen (postischämischen) Störung im Basalgangl

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2006 - L 5 AL 4767/03

bei uns veröffentlicht am 22.02.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 2. Oktober 2003 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Juni 2005 - 2 S 395/04

bei uns veröffentlicht am 30.06.2005

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Dezember 2003 - 3 K 1945/03 - teilweise geändert. Die Klage wird abgewiesen, soweit der Kläger die Verpflichtung des Beklagten begehrt, ihm ab 1.3.200

Referenzen

(1) Maßgeblich für die Ermittlung des Beitrages nach § 136 ist die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes sowie bei Renteneinkünften die Bruttorente des Vorvorjahres. (2) Wenn zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung...
(1) Kann über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Antragseingang bei dem leistenden Rehabilitationsträger entschieden werden, teilt er den Leistungsberechtigten vor Ablauf der Frist die Gründe hierfür schriftlich...
(1) Maßgeblich für die Ermittlung des Beitrages nach § 136 ist die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes sowie bei Renteneinkünften die Bruttorente des Vorvorjahres. (2) Wenn zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung...
(1) Kann über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Antragseingang bei dem leistenden Rehabilitationsträger entschieden werden, teilt er den Leistungsberechtigten vor Ablauf der Frist die Gründe hierfür schriftlich...
(1) Maßgeblich für die Ermittlung des Beitrages nach § 136 ist die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes sowie bei Renteneinkünften die Bruttorente des Vorvorjahres. (2) Wenn zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung...
(1) Kann über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Antragseingang bei dem leistenden Rehabilitationsträger entschieden werden, teilt er den Leistungsberechtigten vor Ablauf der Frist die Gründe hierfür schriftlich...