Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 102 Leistungen der Eingliederungshilfe
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Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) Inhaltsverzeichnis
(1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen
- 1.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, - 2.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, - 3.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung und - 4.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
(2) Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 gehen den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 vor.
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published on 20/04/2016 00:00
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.10.2013 wird zurückgewiesen.
II.
Die außergerichtlichen Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III.
published on 17/09/2015 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der schwerbehinderte Kläger ist Empfänger einer Le
published on 30/07/2015 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der schwerbehinderte Kläger begehrt die Übernahme der
published on 19/02/2014 00:00
Tenor
1. Der Bescheid des Beklagten vom 26.01.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.05.2012 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, die Anträge der Klägerin vom 03.03.2011 und 25.03.2011 unter Beachtung der Rechtsa
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