Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 94 Umfang der Heranziehung

(1) Die Kostenbeitragspflichtigen sind aus ihrem Einkommen in angemessenem Umfang zu den Kosten heranzuziehen. Die Kostenbeiträge dürfen die tatsächlichen Aufwendungen nicht überschreiten.

(2) Für die Bestimmung des Umfangs sind bei jedem Elternteil die Höhe des nach § 93 ermittelten Einkommens und die Anzahl der Personen, die mindestens im gleichen Range wie der untergebrachte junge Mensch oder Leistungsberechtigte nach § 19 unterhaltsberechtigt sind, angemessen zu berücksichtigen.

(3) Werden Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses erbracht und bezieht einer der Elternteile Kindergeld für den jungen Menschen, so hat dieser unabhängig von einer Heranziehung nach Absatz 1 Satz 1 und 2 einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu zahlen. Zahlt der Elternteil den Kostenbeitrag nach Satz 1 nicht, so sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe insoweit berechtigt, das auf dieses Kind entfallende Kindergeld durch Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs nach § 74 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes in Anspruch zu nehmen. Bezieht der Elternteil Kindergeld nach § 1 Absatz 1 des Bundeskindergeldgesetzes, gilt Satz 2 entsprechend. Bezieht der junge Mensch das Kindergeld selbst, gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend. Die Heranziehung der Elternteile erfolgt nachrangig zu der Heranziehung der jungen Menschen zu einem Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes.

(4) Werden Leistungen über Tag und Nacht erbracht und hält sich der junge Mensch nicht nur im Rahmen von Umgangskontakten bei einem Kostenbeitragspflichtigen auf, so ist die tatsächliche Betreuungsleistung über Tag und Nacht auf den Kostenbeitrag anzurechnen.

(5) Für die Festsetzung der Kostenbeiträge von Eltern werden nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge durch Rechtsverordnung des zuständigen Bundesministeriums mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt.

(6) (weggefallen)

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Kostenbeitragsverordnung - KostenbeitragsV | § 7 Einsatz des Kindergelds


Ein Elternteil hat unabhängig von einer einkommensabhängigen Heranziehung nach den §§ 1 bis 6 einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergelds zu zahlen, wenn 1. vollstationäre Leistungen erbracht werden,2. er Kindergeld für den jungen Menschen bezieht un
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 92 Ausgestaltung der Heranziehung


(1) Zu den Kosten der in § 91 Absatz 1 genannten Leistungen und vorläufigen Maßnahmen sind Elternteile aus ihrem Einkommen nach Maßgabe der §§ 93 und 94 heranzuziehen; leben sie mit dem jungen Menschen zusammen, so werden sie auch zu den Kosten der i
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen


(1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzu

Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 1 Anspruchsberechtigte


(1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig be
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 93 Berechnung des Einkommens


(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Grundrente nach oder entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz sowie der Renten und Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für einen Schaden an Leben sowie a

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder


(1) Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dies

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83 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2006 - XII ZR 197/04

bei uns veröffentlicht am 06.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 197/04 Verkündet am: 6. Dezember 2006 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Mai 2019 - 12 BV 18.2142

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Juni 2018 - AN 6 K 17.01747 -, der Bescheid des Beklagten vom 12. April 2017 in der Fassung des Abhilfebescheids vom 26. April 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 25. Juli

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 12 CS 15.190

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beteiligten streiten über die Rec

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Jan. 2019 - M 18 K 17.3303

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Si

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Dez. 2017 - M 18 K 16.2363

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. Tatbestand Die Klägerin reiste

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Okt. 2014 - 3 K 14.535

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2017 - 12 C 16.2411

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 31. Oktober 2016 - M 18 K 16.2310 - wird aufgehoben. II. Der Klägerin wird für das Klageverfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 17. Jan. 2019 - W 3 K 18.646

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Ko

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Juli 2014 - 3 K 14.482

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Juli 2014 - 3 K 13.1597

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Juli 2014 - 6 K 13.01988

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hint

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Juli 2014 - 3 K 13.607

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes Aschaffenburg - Amt für Kinder, Jugend und Familie - vom 14. Juni 2013 wird in Ziffer 1 insoweit aufgehoben, als für die Unterbringung von A. H. für die Zeit vom 25. Januar 2012 bis 4. September

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Mai 2014 - 18 K 13.1700

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Inanspruchnahme infolge einer vollstationäre

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Dez. 2014 - Au 3 K 14.1268

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 13. Dezember 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von ... vom 25. Juli 2014 wird insoweit aufgehoben, als hierin ein höherer monatlicher Kostenbeitrag als Euro 475,- festgesetz

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Dez. 2014 - Au 3 K 14.1269

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 13. Dezember 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Schwaben vom 25. Juli 2014 wird insoweit aufgehoben, als hierin ein Kostenbeitrag für die Zeit ab 20. Juli 2013 verlangt w

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2014 - 12 ZB 12.2509

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Klägerin wendet sich g

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2014 - 12 C 14.831

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt. III. Die Beschwerde gegen den

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 30. Okt. 2015 - W 3 K 13.1271

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... bewilligt, soweit mit Bescheid des Landratsamts Kitzingen vom 16. Juli 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. November 2013 ein Kostenbeitrag

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. März 2014 - 6 K 12.01662

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Okt. 2015 - Au 3 K 15.341

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 15.341 Im Namen des Volkes Urteil vom 26. Oktober 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 1523 Hauptpunkte: jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Kinder- und Ju

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Feb. 2014 - 3 K 13.934

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 11. Juni 2015 - B 3 K 14.633

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 3 K 14.633 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid 11. Juni 2015 rechtskräftig: Ja 3. Kammer Sachgebiets - Nr. 1523 Hauptpunkte: Kostenbeitr

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Juli 2015 - Au 3 K 14.1578

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Juli 2015 - Au 3 K 14.1550

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 14.1550 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Juli 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 1523 Hauptpunkte: jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; vor

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 17. Juli 2018 - 3 MB 20/18

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer - vom 24. April 2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens. Die Beschwe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Juni 2018 - 5 C 3/17

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Kostenbeitrag in voller Höhe des Kindergeldes.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 28. Apr. 2017 - 4 K 902/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 29.10.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16.03.2015 wird aufgehoben, soweit vom Kläger ein den Betrag von 259 EUR übersteigender monatlicher Kostenbeitrag gefordert wird.Im Übrigen wird die Klage abgew

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Feb. 2017 - 12 S 594/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. August 2015 - 8 K 2245/14 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Jan. 2017 - 12 S 870/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. März 2015 - 8 K 1818/14 - geändert.Der Kostenbeitragsbescheid der Beklagten vom 18. Februar 2014 sowie deren Widerspruchsbescheid vom 22. Mai 2014 werden a

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 15. Nov. 2016 - 11 K 1961/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 08.02.2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.04.2016 verpflichtet, den Kostenbeitragsbescheid vom 17.09.2015 aufzuheben.               Die Beklagte trägt die Kosten

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 26. Jan. 2016 - 1 A 758/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.137,20 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe nac

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 12. Jan. 2016 - 4 K 1932/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 13.03.2014 und dessen Widerspruchsbescheid vom 13.07.2015 werden aufgehoben, soweit in ihnen ein Kostenbeitrag von mehr als 119,60 EUR monatlich festgesetzt ist.Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfre

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Okt. 2015 - 5 C 21/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes für Zeiten der Inobhutnahme seiner To

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 26. Aug. 2015 - 10 K 7064/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2015 - 5 C 12/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Erhebung eines Beitrags zu den Kosten einer Hilfe für junge Volljährige aus einer Erbschaft, die der Testamentsvollstrecku

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 19. Mai 2015 - 6 K 2474/13

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 12. Juli 2013 wird aufgehoben, soweit damit ein Kostenbeitrag für die Zeit vom 5. bis einschließlich 7. November 2012 festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt

Bundessozialgericht Urteil, 05. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. April 2011 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köl

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 29. Apr. 2015 - 10 K 5339/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 23. Mai 2013 wird aufgehoben, soweit er für den Beitragszeitraum 1. März 2012 bis 31. Dezember 2012 einen monatlichen Kostenbeitrag festsetzt, der einen Betrag von 325,- Euro übersteigt. Im Übrigen wird die Klage

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 22. Apr. 2015 - 4 K 2273/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich mit der Klage gegen die Erhebung eines Kostenbeitrags für eine Maßnahme der Jugendhilfe für seinen Sohn.2 Der Kläger, ein mazedonischer

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 09. Jan. 2015 - 6 K 1539/14

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 5.6.2014 wird aufgehoben, soweit die Beklagte für die Zeit ab Januar 2014 einen Kostenbeitrag des Klägers von mehr als 437 € monatlich festgesetzt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt 13/15

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 24. Okt. 2014 - 7 D 10511/14

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin werden der Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 29. April 2014 geändert und ihr Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Recht

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 21. Aug. 2014 - 6 K 353/14

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I.      aus H.         wird abgelehnt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechts

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 25. Juli 2014 - 12 A 2071/12

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtlichen Verfahrens beider Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreck

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2014 - III ZR 502/13

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 30. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 27. Juni 2014 - 6 K 3022/13

bei uns veröffentlicht am 27.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 € abwenden, wenn nicht

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 29. Apr. 2014 - 6 K 1702/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 21. März 2013 in der Fassung vom 29. April 2014 wird aufgehoben, soweit damit ein Kostenbeitrag für die Zeit vom 1. September 2012 bis zum 11. September 2012 festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abge

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 30. Jan. 2014 - 4 L 30/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für seine Tochter, der der Beklagte bis zum Eintritt ihrer Volljährigkeit Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege nach den §§ 27, 33 SGB VIII geleistet ha

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 30. Jan. 2014 - 4 L 32/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für ihren Sohn, dem der Beklagte Eingliederungshilfe in einer Einrichtung über Tag und Nacht nach den §§ 35a Abs. 2 Nr. 4, 41 SGB VIII geleistet hat. 2 Die K

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 17. Jan. 2014 - 6 K 2523/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 € abwenden, wenn nicht

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Dez. 2013 - 10 K 2482/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe vo

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(1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird...