Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege

(1) Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet im Sinne des Satzes 1 sind Personen, die

1.
sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
2.
über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. § 72a Absatz 1 und 5 gilt entsprechend.

(3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden. Landesrecht kann bestimmen, dass die Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt; in der Pflegestelle dürfen nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe einer Tageseinrichtung. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Die Kindertagespflegeperson hat den Träger der öffentlichen Jugendhilfe über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind.

(4) Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege einschließlich Fragen zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.

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Referenzen - Gesetze | § 43 SGB 8

§ 43 SGB 8 zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

§ 43 SGB 8 wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Infektionsschutzgesetz - IfSG | § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe


(1) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die obersten Landesgesundheitsbehörden und die von ihnen beauftragten Stellen sowie die Gesundheitsämter informieren die Bevölkerung zielgruppenspezifisch über die Bedeutung von Schutzimpfungen u

Infektionsschutzgesetz - IfSG | § 33 Gemeinschaftseinrichtungen


Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere:1.Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,2.die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozial

Infektionsschutzgesetz - IfSG | § 28b Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bei saisonal hoher Dynamik


(1) Unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) und zur Gewährleistung der Funkt
§ 43 SGB 8 wird zitiert von 5 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163).

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 2 Aufgaben der Jugendhilfe


(1) Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien. (2) Leistungen der Jugendhilfe sind:1.Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und J

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 99 Erhebungsmerkmale


(1) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 bis 35, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a und Hilfe für junge Volljährige nach § 41 sind1.im Hinblick auf die Hilfea)Art des

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben


(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe an der Durchführung ihrer Aufgaben nach den §§ 42, 42a, 43, 50 bis 52a und 53a beteiligen oder ihnen diese Aufgaben zur Ausführung übertragen. (2) Die Trä

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 104 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. ohne Erlaubnis nach § 43 Absatz 1 oder § 44 Absatz 1 Satz 1 ein Kind oder einen Jugendlichen betreut oder ihm Unterkunft gewährt,2. entgegen § 45 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 48a Absatz 1, ohne Erlaubni
§ 43 SGB 8 zitiert 1 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163).

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen


(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 18

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54 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 43 SGB 8.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2006 - III ZR 164/05

bei uns veröffentlicht am 23.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 164/05 Verkündet am: 23. Februar 2006 H o l m e s Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 A, Fm;

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2004 - III ZR 254/03

bei uns veröffentlicht am 21.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 254/03 Verkündet am: 21. Oktober 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHR: ja SGB VIII § 37 Abs. 3, § 86 Abs.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. März 2018 - M 18 S 18.847

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 9. Februar 2018, mit dem die Erlaubnis zur Kindertagespflege aufgehoben wurde, wird wiederhergestellt. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des gerichtsko

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Jan. 2015 - W 3 K 14.589

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die Beteiligten streiten um Leistungen gemäß §

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 25. Nov. 2014 - RN 7 K 13.2116

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin wendet sich dagegen, dass eine ihr erteilte Erlaubnis zur Kindertagespflege aufgehoben wurde.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Juli 2014 - 6 K 13.01950

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 4. November 2013 wird aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, dem Kläger eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII zu erteilen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahre

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 02. Juli 2015 - W 3 K 14.648

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2015 - 12 C 14.2846

bei uns veröffentlicht am 16.01.2015

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. November 2014 - RN 7 K 13.2116 - wird aufgehoben. II. Der Klägerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin ... au

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 10. Nov. 2015 - RO 4 K 15.287

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Voll

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 23. Okt. 2015 - Au 3 K 15.1172

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin als Ergänzungspflegerin begehrt Prozesskostenhilfe für ihre Klage, die auf die Ge

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. März 2016 - M 18 K 15.1806

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 20. April 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreck

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Okt. 2016 - W 3 K 15.533

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstrec

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 02. Juli 2018 - 4 K 5368/17

bei uns veröffentlicht am 02.07.2018

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 15.02.2017 und deren Widerspruchsbescheid vom 30.05.2017 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin auf ihren Antrag vom 28.11.2016 eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII für

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Juni 2018 - M 18 K 16.5886

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Klägerin neben den Förderleistungen nach §§ 22 ff. SGB VIII berechtigt ist, von den Eltern der von ihr betreuten Tagespflegekinder mittels privatrechtlicher Vereinbarung Zuzahlungen zu verlangen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 11. Juni 2018 - 7 B 10412/18

bei uns veröffentlicht am 11.06.2018

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 29. März 2016 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegr

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Mai 2018 - 5 AZR 263/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. März 2017 - 13 Sa 399/16 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 11. Okt. 2017 - 6 A 835/16 SN

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 28. Oktober 2015 auf Gewährung laufender Geldleistungen zur Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand sowie zur Anerkennung der Förderleistung jeweils für den Zeitraum Okto

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 11. Okt. 2017 - 6 A 2822/16 SN

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 2. Juni 2016 auf Gewährung laufender Geldleistungen zur Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand sowie zur Anerkennung der Förderleistung jeweils für den Zeitraum Januar 20

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 10. Aug. 2017 - 1 K 1419/16.MZ

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die in der Zeit vom 1. November 2014 bis 6. Januar 2015 durch die Klägerin aufgewendeten Kosten der Vereinsvormundschaft für ... in Höhe von 923,

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 30. Aug. 2016 - 12 A 599/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Das angegriffene Urteil wird teilweise geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 05. Juli 2016 - 19 K 7683/14

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Kindertagespflege bei der Tagespflegeperson Frau E.       für die Zeit vom 1. August 2014 bis zum 31. Juli 2015 zu bewilligen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nich

Verwaltungsgericht Aachen Schlussurteil, 05. Juli 2016 - 2 K 1300/14

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Die Beklagte wird verpflichtet, die Anträge der Klägerin auf höhere laufende Geldleistung für die Betreuung der Kinder N.        U.     im Juli 2014, C.     J.      und B.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 07. Juni 2016 - 12 A 2086/14

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des be

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 03. März 2016 - 1 K 2193/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Arbeitsgericht Herne Urteil, 23. Feb. 2016 - 2 Ca 2390/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert wird auf 1.000,00 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten über die vertragsgemäße Beschäftigung der Klägerin. Die Klägerin ist

Landessozialgericht NRW Urteil, 15. Feb. 2016 - L 20 SO 476/12

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten sowie auf die im Berufungsverfahren erweiterte Klage wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 09.10.2012 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die in Sachen Q M im Zeitraum vom 01.04.2010 bis

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 08. Jan. 2016 - 6 K 2411/15

bei uns veröffentlicht am 08.01.2016

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 8.5.2015 und der Widerspruchsbescheid vom 25.8.2015 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Ausübung der Kindertagespflege in den Räumen des Hauses I1.         T.      in C1.     , die

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Nov. 2015 - 4 Bf 121/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. April 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten we

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 29. Sept. 2015 - 19 K 5883/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 5. August 2014 verpflichtet, der Klägerin für die Bemessung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege die Qualifikationsstufe 5 zuzuerkennen. Die Beklagte trägt die Kosten des Ve

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Aug. 2015 - 19 K 3117/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Juli 2015 - 12 B 606/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens. 1G r ü n d e : 2Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 1

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 02. Feb. 2015 - 19 L 50/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2015

Tenor 1.Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt B.     aus X.     beigeordnet, soweit er sich mit der vorliegenden Klage gegen die Androhung eines Zwangsgeldes wendet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2.Die aufschi

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 20. Jan. 2015 - 19 K 6520/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung ihres Bescheides vom 19. September 2014 verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf laufende Geldleistungen für die Betreuung des Kindes N.     H.     über den bisher bewilligten Betrag

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Jan. 2015 - 19 K 5659/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstre

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 16. Dez. 2014 - 3 MR 2/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe 1 Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstwei

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 05. Nov. 2014 - 7 K 459/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 15. Okt. 2014 - 7 D 10243/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 21. Januar 2014 wird zurückgewiesen. Gründe 1 Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 2 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht den Antr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Aug. 2014 - 12 A 591/14

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor Die Berufung wird unter Neufassung der bei einer Bescheidung zu beachtenden Maßgaben zurück-gewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 17. Juni 2014 - 2 K 2131/13

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des an die Klägerin gerichteten Bescheides vom 22.07.2013 über die Kindertagespflege für K.    I.       ab 01.08.2013 verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu beschei

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 17. Juni 2014 - 2 K 2120/13

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des an die Klägerin zu 1. gerichteten Bescheides vom 03.07.2013 über die Kindertagespflege für N.   N1.         ab 01.08.2013 und des an die Klägerin zu 2. gerichteten Bescheides vom 04.07.2013 über die Kinder

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 20. Apr. 2014 - 19 K 7661/13

bei uns veröffentlicht am 20.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils v

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2014 - 12 S 1925/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2012 - 7 K 3281/10 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Klä

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2014 - 12 S 1927/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2012 - 7 K 4/11 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Kläger

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 15. Jan. 2014 - 12 B 1448/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens. 1 G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 3Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes i

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 06. Dez. 2013 - 12 B 1275/13

bei uns veröffentlicht am 06.12.2013

Tenor Der Antrag der Antragstellerin, ihr für das Beschwerde- verfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens. 1G r ü

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Nov. 2013 - 12 S 352/12

bei uns veröffentlicht am 15.11.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. Dezember 2011 - 7 K 956/10 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Nov. 2013 - 5 C 34/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2013

Tatbestand 1 Die beteiligten Landkreise streiten in ihrer Eigenschaft als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe um die Erstattung von Kosten, die der Kläger ab de

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 18. Juli 2012 - 4 B 158/12

bei uns veröffentlicht am 18.07.2012

Gründe 1 Der Antrag ist zulässig und begründet. 2 Nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO kann das Gericht durch einstweilige Anordnung den vorläufigen Zustand in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis regeln, wenn dies zur Vermeidung wesentlicher Nach

Bundessozialgericht Urteil, 31. Jan. 2012 - B 2 U 3/11 R

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 16. Dez. 2011 - 7 K 956/10

bei uns veröffentlicht am 16.12.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen die Höhe ihrer Vergütung als Tagesmutter.2 Der Klägerin wurde nach Ablegung

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(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g...