Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

(1) Die ärztliche und zahnärztliche Behandlung wird von Ärzten oder Zahnärzten erbracht. Sind Hilfeleistungen anderer Personen erforderlich, dürfen sie nur erbracht werden, wenn sie vom Arzt oder Zahnarzt angeordnet und von ihm verantwortet werden.

(2) Die ärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit der Ärzte, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich und zweckmäßig ist.

(3) Die zahnärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit der Zahnärzte, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst erforderlich und zweckmäßig ist.

(4) Bei Versicherungsfällen, für die wegen ihrer Art oder Schwere besondere unfallmedizinische Behandlung angezeigt ist, wird diese erbracht. Die freie Arztwahl kann insoweit eingeschränkt werden.

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 247 ZPO.

Bundesgerichtshof Urteil, 09. März 2010 - VI ZR 131/09

bei uns veröffentlicht am 09.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 131/09 Verkündet am: 9. März 2010 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2008 - VI ZR 277/07

bei uns veröffentlicht am 09.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 277/07 Verkündet am: 9. Dezember 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Landgericht München II Endurteil, 09. Juni 2016 - 3 O 4791/14

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.932,38 € zu bezahlen. II. Es wird festgestellt, dass die Hauptsache in Höhe von weiteren 7.272,00 € erledigt ist. III. Die Beklagte wird verurteilt, Zins

Oberlandesgericht München Endurteil, 22. Dez. 2017 - 10 U 2850/16

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten vom 04.07.2016 gegen das Endurteil des LG München II vom 09.06.2016 (Az. 3 O 4791/14) wird zurückgewiesen. II. Das Urteil des Landgerichts München II ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 04. Mai 2017 - L 6 U 207/17

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 13. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin begehr

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 17. Juli 2014 - S 1 U 4193/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten sind der Umfang eines unfallbedingten Zahnschadens sowie die Kosten für die Zahnsanierung umstritten. 2 Der 1