Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 131 Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen

(1) Umfaßt ein Unternehmen verschiedenartige Bestandteile (Hauptunternehmen, Nebenunternehmen, Hilfsunternehmen), die demselben Rechtsträger angehören, ist der Unfallversicherungsträger zuständig, dem das Hauptunternehmen angehört. § 129 Absatz 4 bleibt unberührt.

(2) Das Hauptunternehmen bildet den Schwerpunkt des Unternehmens. Hilfsunternehmen dienen überwiegend den Zwecken anderer Unternehmensbestandteile. Nebenunternehmen verfolgen überwiegend eigene Zwecke.

(3) Absatz 1 gilt nicht für

1.
Neben- und Hilfsunternehmen, die Seefahrt betreiben, welche über den örtlichen Verkehr hinausreicht,
2.
landwirtschaftliche Nebenunternehmen mit einer Größe von mehr als fünf Hektar, Friedhöfe sowie Nebenunternehmen des Wein-, Garten- und Tabakbaus und anderer Spezialkulturen in einer Größe von mehr als 0,25 Hektar. Die Unfallversicherungsträger können eine abweichende Vereinbarung für bestimmte Arten von Nebenunternehmen oder für bestimmte in ihnen beschäftigte Versichertengruppen treffen.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 136 Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers


(1) Der Unfallversicherungsträger stellt Beginn und Ende seiner Zuständigkeit für ein Unternehmen durch schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer fest. Ein Unternehmen beginnt bereits mit den vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen. Bei in

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 129 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich


(1) Die Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich sind zuständig 1. für die Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände,1a. für Unternehmen, die in selbständiger Rechtsform betrieben werden und an denen Gemeinden oder Gemeindeverbände a) bei
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 129 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich


(1) Die Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich sind zuständig 1. für die Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände,1a. für Unternehmen, die in selbständiger Rechtsform betrieben werden und an denen Gemeinden oder Gemeindeverbände a) bei

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2017 - L 3 U 283/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen und die außergerichtlichen Kosten der B

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Dez. 2014 - L 2 U 474/10

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 20. September 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Re

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2017 - L 3 U 287/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird für das Klage- und Berufungsverfah

Sozialgericht München Urteil, 30. Juni 2014 - S 1 U 5037/13

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Höhe der Beitragspflicht für zwei vom Kläger bewirtschaftete Jagdreviere, dabei um die Frage, ob je Jagdrevier ein Grundbeitrag zu entrichten ist. Der Kläger ist seit 1. April 2003 Pächt

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Dez. 2016 - 4 AZR 322/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Februar 2014 - 21 Sa 745/13 - teilweise aufgehoben und klarstellend wie folgt ne

Bundessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - B 2 U 19/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. November 2015 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Duisburg Urteil, 28. Juli 2016 - S 1 U 408/13

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 179.022,21EUR festgesetzt. 1Tatbestand: 2Die Klägerin betreibt an verschiedenen Standorten in Deutschland

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juni 2012 - B 12 KR 18/10 R

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 1. Juli 2010 aufgehoben, soweit dieses das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 25. Juni 2

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 30. März 2004 - S 8 U 1094/03

bei uns veröffentlicht am 30.03.2004

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte für das Unfallereignis des Beigeladenen Ziff. 2 vom 24.11.2001 im Rahmen des Bauvorhabens S. und F. in R. zuständig ist. 2. Die Beklagte trägt die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Koste

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 04. März 2004 - L 7 U 606/03

bei uns veröffentlicht am 04.03.2004

Tenor Die Berufung der Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 6. Dezember 2002 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwischen den B

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(1) Die Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich sind zuständig 1. für die Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände,1a. für Unternehmen, die in selbständiger Rechtsform betrieben werden und an denen Gemeinden oder Gemeindeverbände a) bei...