Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 109 Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten Personen

Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 beschränkt ist und gegen die Versicherte, ihre Angehörigen und Hinterbliebene Schadenersatzforderungen erheben, können statt der Berechtigten die Feststellungen nach § 108 beantragen oder das entsprechende Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz betreiben. Der Ablauf von Fristen, die ohne ihr Verschulden verstrichen sind, wirkt nicht gegen sie; dies gilt nicht, soweit diese Personen das Verfahren selbst betreiben.

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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 104 Beschränkung der Haftung der Unternehmer


(1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 108 Bindung der Gerichte


(1) Hat ein Gericht über Ersatzansprüche der in den §§ 104 bis 107 genannten Art zu entscheiden, ist es an eine unanfechtbare Entscheidung nach diesem Buch oder nach dem Sozialgerichtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung gebunden, ob ein Versicher

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2016 - L 2 U 221/15

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor I. Die Berufungen der beiden Berufungskläger gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 26.11.2014 werden zurückgewiesen. II. Beide Kläger und der Beigeladene zu 2) tragen die Kosten des Verfahrens und die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2015 - L 17 U 248/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.03.2014 wird zurückgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Okt. 2018 - L 2 U 300/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20.07.2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24.05.2018 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens; außer

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - L 2 U 256/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 14.03.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bundessozialgericht Beschluss, 08. Dez. 2016 - B 2 U 123/16 B

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 12. April 2016 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Beschluss, 30. Aug. 2016 - B 2 U 40/16 B

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 10. Dezember 2015 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Aug. 2016 - L 10 U 245/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.03.2016 und der Bescheid der Beklagten vom 15.01.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.11.2013 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, den Unfall

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. Aug. 2015 - L 15 U 262/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor Die Berufung der vormaligen Beigeladenen und jetzigen Berufungsklägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.03.2014 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene und jetzige Berufungsklägerin hat die außergerichtlichen Kosten des vorm

Sozialgericht Detmold Gerichtsbescheid, 16. Feb. 2015 - S 1 U 18/13

bei uns veröffentlicht am 16.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beigeladene zu

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 19. Okt. 2012 - S 1 U 1137/12

bei uns veröffentlicht am 19.10.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird - endgültig - auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob das verletzte Vereinsmitglied des Klägers am 22.04.

Bundessozialgericht Urteil, 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R

bei uns veröffentlicht am 27.03.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialger

Bundessozialgericht Urteil, 31. Jan. 2012 - B 2 U 12/11 R

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 19. Mai 2011 wird zurückgewiesen. Die

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2011 - B 2 U 27/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2011

Tenor Die Revision der Revisionsklägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. November 2010 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 19. Juni 2008 - L 1 U 104/06

bei uns veröffentlicht am 19.06.2008

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 05.09.2006 wird zurückgewiesen. Der Tenor des erstinstanzlichen Urteils wird geändert. Es wird festgestellt, dass das Ereignis vom 15.01.2004 ein Arbeitsunfall de

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Okt. 2006 - L 1 U 1247/06

bei uns veröffentlicht am 17.10.2006

Tenor Auf die Berufung der Beklagten und des Beigeladenen Nr. 1 wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 8. Februar 2006 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten

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(1) Hat ein Gericht über Ersatzansprüche der in den §§ 104 bis 107 genannten Art zu entscheiden, ist es an eine unanfechtbare Entscheidung nach diesem Buch oder nach dem Sozialgerichtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung gebunden, ob ein Versicherungsfall...