Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 51 Anrechenbare Zeiten

(1) Auf die allgemeine Wartezeit und auf die Wartezeiten von 15 und 20 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet.

(2) Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage angerechnet. Kalendermonate nach § 52 werden nicht angerechnet.

(3) Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.

(3a) Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate angerechnet mit

1.
Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,
2.
Berücksichtigungszeiten,
3.
Zeiten des Bezugs von
a)
Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung,
b)
Leistungen bei Krankheit und
c)
Übergangsgeld,
soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind; dabei werden Zeiten nach Buchstabe a in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt, und
4.
freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Zeiten nach Nummer 1 vorhanden sind; dabei werden Zeiten freiwilliger Beitragszahlung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.
Kalendermonate, die durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelt werden, werden nicht angerechnet.

(4) Auf die Wartezeiten werden auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten (Fünftes Kapitel) angerechnet; auf die Wartezeit von 25 Jahren jedoch nur, wenn sie der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnen sind.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 23 Berechnung der Renten


(1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn1.die Steigerungszahl,2.der Rentenartfaktor und3.der allgemeine Rentenwertmit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. (2) Die Steigerungszahl ergibt sich, indem die Anzahl der
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 77 Zugangsfaktor


(1) Der Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter der Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod und bestimmt, in welchem Umfang Entgeltpunkte bei der Ermittlung des Monatsbetrags der Rente als persönliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind. (

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 76g Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung


(1) Ein Zuschlag an Entgeltpunkten wird ermittelt, wenn mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sind und sich aus den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten ergibt, der unter dem nach Absat

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 244 Anrechenbare Zeiten


(1) Sind auf die Wartezeit von 35 Jahren eine pauschale Anrechnungszeit und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anzurechnen, die vor dem Ende der Gesamtzeit für die Ermittlung der pauschalen Anrechnungszeit liegen, darf die Anzahl an Monate
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 52 Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich, Rentensplitting und Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung


(1) Ist ein Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung allein zugunsten von Versicherten durchgeführt, wird auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, die sich ergibt, wenn die Entgeltpunkte für übertragene oder begrü

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55 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2012 - IV ZR 62/11

bei uns veröffentlicht am 18.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 62/11 vom 18. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt und den Richter Dr.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - L 13 R 610/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 5. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2014 - L 6 R 853/12

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Altersrente für schwerbehinderte Menschen streitig. Die 1948 geborene Klägerin entrichtete bis 08.02.1993 aufgrund einer abhängigen Beschäftigung als Buchbinderhelferin un

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 03. Aug. 2015 - L 13 R 1115/13

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 12. Juli 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. IV.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Aug. 2014 - L 19 R 376/14

bei uns veröffentlicht am 29.08.2014

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Beitragszeiten Pflichtbeiträge Titel: Normenkette: Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskl

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Mai 2014 - L 19 R 514/12

bei uns veröffentlicht am 21.05.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 24.05.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Feb. 2014 - L 19 R 167/10

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 26.01.2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Dez. 2015 - L 7 AS 542/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 15. Juni 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Nov. 2018 - L 19 R 72/16

bei uns veröffentlicht am 13.11.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 12.11.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Nov. 2018 - L 19 R 613/17

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.09.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Landshut Gerichtsbescheid, 18. Aug. 2016 - S 2 R 25/15 A

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 04.06.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.10.2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. März 2017 - L 19 R 696/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24.07.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 04. Mai 2016 - S 4 R 750/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Gewährung wegen einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Okt. 2016 - L 19 R 284/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 18.02.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2018 - L 19 R 444/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 04.05.2016 aufgehoben und die Klage vom 16.12.2013 abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Die Rev

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - B 5 R 25/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. November 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 13 R 15/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 08. März 2018 - L 1 R 75/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 14. April 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelasse

Bundessozialgericht Urteil, 06. Sept. 2017 - B 13 R 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. Juli 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - B 5 R 8/16 R

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Bundessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - B 5 R 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Bundessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - B 13 R 25/14 R

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. August 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - B 13 R 15/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. März 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Feb. 2017 - L 4 R 5188/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Ulm vom 20. November 2015 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 5. Dezember 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Juni 2015 verurt

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Mai 2016 - L 7 R 3108/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 17. Juni 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten im Zugunstenverfahren üb

Bundessozialgericht Beschluss, 30. Dez. 2015 - B 13 R 345/15 B

bei uns veröffentlicht am 30.12.2015

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. August 2015 Prozesskostenhilfe zu

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 02. Dez. 2015 - S 7 R 1644/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Kläger Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 01.03.2016 hat.2 Der am

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Aug. 2015 - L 3 R 519/13

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.05.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand

Sozialgericht Dortmund Urteil, 26. Juni 2015 - S 24 KN 324/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Streitig ist die Gewährung einer Altersrente unter Berücksichtigung einer sogenannten Ghettobeitragszeit im Sinne des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäft

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Juni 2015 - L 9 R 488/11

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16. September 2010 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Streitig ist die Bewilligung einer Altersrente.2 Die Klägerin ist di

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Mai 2015 - 4 S 1198/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18. April 2013 - 7 K 1848/12 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die

Landessozialgericht NRW Urteil, 23. März 2015 - L 3 R 623/12

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.06.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestan

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 18. Feb. 2015 - 23 K 7622/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 13. Dezember 2013 in der Gestalt deren Widerspruchsbescheids vom 22. Oktober 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckba

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Dez. 2014 - L 18 KN 118/12

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 9.8.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist Regelal

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Nov. 2014 - L 18 R 787/11

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 1.3.2011 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist Regelaltersrente. 3D

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Juli 2014 - L 9 R 4742/12

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. September 2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Erstattung gez

Landessozialgericht NRW Urteil, 29. Apr. 2014 - L 18 KN 21/11

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Soweit der Kläger eine Entschädigung für die Folgen einer Gallenoperation begehrt, wird die Berufung als unzulässig verworfen und die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dort

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. März 2014 - L 7 R 286/10

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 31. August 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligte

Bundessozialgericht Urteil, 10. Dez. 2013 - B 13 R 91/11 R

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. Juli 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - B 13 R 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - B 13 R 83/11 R

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. Mai 2011 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Bremen

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 12. Aug. 2013 - L 1 LW 5/12

bei uns veröffentlicht am 12.08.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 16. Juli 2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Halle Urteil, 27. Sept. 2012 - S 11 R 873/11

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 18. August 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Juni 2011 verurteilt, über den Antrag des Klägers vom 3. August 2010 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gericht

Bundessozialgericht Urteil, 19. Apr. 2011 - B 13 R 8/11 R

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27. April 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Apr. 2011 - B 13 R 27/10 R

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Apr. 2011 - B 13 R 29/10 R

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. Februar 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Apr. 2011 - B 13 R 55/10 R

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Apr. 2011 - B 13 R 28/10 R

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Feb. 2011 - L 13 R 741/10

bei uns veröffentlicht am 15.02.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 16. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch in der Berufungsinstanz nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwis

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Feb. 2011 - 11 S 1198/10

bei uns veröffentlicht am 02.02.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 2. März 2010 - 11 K 3469/09 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Referenzen

(1) Ist ein Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung allein zugunsten von Versicherten durchgeführt, wird auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, die sich ergibt, wenn die Entgeltpunkte für übertragene oder begründete...