Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 77 Zugangsfaktor

(1) Der Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter der Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod und bestimmt, in welchem Umfang Entgeltpunkte bei der Ermittlung des Monatsbetrags der Rente als persönliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind.

(2) Der Zugangsfaktor ist für Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren,

1.
bei Renten wegen Alters, die mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters beginnen, 1,0,
2.
bei Renten wegen Alters, die
a)
vorzeitig in Anspruch genommen werden, für jeden Kalendermonat um 0,003 niedriger als 1,0 und
b)
nach Erreichen der Regelaltersgrenze trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen werden, für jeden Kalendermonat um 0,005 höher als 1,0,
3.
bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei Erziehungsrenten für jeden Kalendermonat, für den eine Rente vor Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, um 0,003 niedriger als 1,0,
4.
bei Hinterbliebenenrenten für jeden Kalendermonat,
a)
der sich vom Ablauf des Monats, in dem der Versicherte verstorben ist, bis zum Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten ergibt, um 0,003 niedriger als 1,0 und
b)
für den Versicherte trotz erfüllter Wartezeit eine Rente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen haben, um 0,005 höher als 1,0.
Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente vor Vollendung des 62. Lebensjahres oder ist bei Hinterbliebenenrenten der Versicherte vor Vollendung des 62. Lebensjahres verstorben, ist die Vollendung des 62. Lebensjahres für die Bestimmung des Zugangsfaktors maßgebend. Die Zeit des Bezugs einer Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Versicherten gilt nicht als Zeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme. Dem Beginn und der vorzeitigen oder späteren Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters stehen für die Ermittlung des Zugangsfaktors für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters die Zeitpunkte nach § 66 Absatz 3a Satz 1 gleich, zu denen die Zuschläge berücksichtigt werden.

(3) Für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der frühere Zugangsfaktor maßgebend. Dies gilt nicht für die Hälfte der Entgeltpunkte, die Grundlage einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung waren. Der Zugangsfaktor wird für Entgeltpunkte, die Versicherte bei

1.
einer Rente wegen Alters nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen haben, um 0,003 oder
2.
einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Erziehungsrente mit einem Zugangsfaktor kleiner als 1,0 nach Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 62. Lebensjahres bis zum Ende des Kalendermonats der Vollendung des 65. Lebensjahres nicht in Anspruch genommen haben, um 0,003,
3.
einer Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen haben, um 0,005
je Kalendermonat erhöht.

(4) Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei Hinterbliebenenrenten, deren Berechnung 40 Jahre mit den in § 51 Abs. 3a und 4 und mit den in § 52 Abs. 2 genannten Zeiten zugrunde liegen, sind die Absätze 2 und 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Vollendung des 65. Lebensjahres die Vollendung des 63. Lebensjahres und an die Stelle der Vollendung des 62. Lebensjahres die Vollendung des 60. Lebensjahres tritt.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für die Ermittlung des Zugangsfaktors für die nach § 66 Absatz 1 Satz 2 gesondert zu bestimmenden persönlichen Entgeltpunkte aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 86a Zugangsfaktor


Bei Renten für Bergleute ist als niedrigstes Lebensalter für die Bestimmung des Zugangsfaktors (§ 77) die Vollendung des 64. Lebensjahres zugrunde zu legen. § 77 Abs. 3 Satz 2 ist bei Renten für Bergleute mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stell

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 264d Zugangsfaktor


Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor dem 1. Januar 2024 oder ist bei einer Rente wegen Todes der Versicherte vor dem 1. Januar 2024 verstorben, ist bei der Ermittlung des Zugangsfaktors anstelle der Vollendung des 65. Lebensjahr
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 66 Persönliche Entgeltpunkte


(1) Die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrags der Rente ergeben sich, indem die Summe aller Entgeltpunkte für1.Beitragszeiten,2.beitragsfreie Zeiten,3.Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten,4.Zuschläge oder Abschläge aus ei

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 51 Anrechenbare Zeiten


(1) Auf die allgemeine Wartezeit und auf die Wartezeiten von 15 und 20 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet. (2) Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit stän

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 52 Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich, Rentensplitting und Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung


(1) Ist ein Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung allein zugunsten von Versicherten durchgeführt, wird auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, die sich ergibt, wenn die Entgeltpunkte für übertragene oder begrü

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

99 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2012 - IV ZR 133/11

bei uns veröffentlicht am 11.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 133/11 vom 11. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 11. Juli 201

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2005 - XII ZB 117/03

bei uns veröffentlicht am 22.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 117/03 vom 22. Juni 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 4 lit. d a) Die Ruhegelder der Baden-Württembergischen Ärztevers orgung

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2007 - XII ZB 77/06

bei uns veröffentlicht am 09.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 77/06 vom 9. Mai 2007 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2; SGB VI § 76 Abs. 7 Zur Höhe des Ausgleichsbetrags, wenn ein Ehegatte wegen der bereits während

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2009 - XII ZB 182/07

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 182/07 vom 29. April 2009 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1587 Abs. 2, 1587 a Abs. 2 Nr. 3 lit. b; VAHRG § 10 a Abs. 1 und 2 a) Ist ein betriebliches Anrecht we

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2011 - IV ZR 118/10

bei uns veröffentlicht am 12.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 118/10 Verkündetam: 12.Januar2011 Bott Justizhauptsekretärin alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2008 - XII ZB 115/05

bei uns veröffentlicht am 11.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 115/05 vom 11. Juni 2008 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 c, Abs. 3 a) Bei der Bewertung eines Anrechts nach § 1587a Abs. 2 Nr. 4 c BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2010 - VI ZR 142/09

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 142/09 Verkündet am: 18. Mai 2010 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB VI §§

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2008 - XII ZB 34/08

bei uns veröffentlicht am 01.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 34/08 vom 1. Oktober 2008 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2; SGB VI §§ 76 Abs. 7, 77 Abs. 2 Nr. 2 a Hat ein Ehegatte während der Ehezeit vorzeitig Alt

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2008 - XII ZB 69/08

bei uns veröffentlicht am 29.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 69/08 vom 29. Oktober 2008 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2; SGB VI §§ 76 Abs. 7, 77 Abs. 2 Nr. 2 a a) Hat ein Ehegatte während der Ehezeit vorzeitig

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Apr. 2016 - AN 1 K 15.00638

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 1 K 15.00638 Im Namen des Volkes Urteil vom 5. April 2016 1. Kammer Sachgebiets-Nr: 1334 Hauptpunkte: Versorgungsabschlag bei einem Bea

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 19 R 256/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 07.03.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Nov. 2016 - L 11 AS 721/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.09.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozessk

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Juni 2018 - L 19 R 786/17

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 28.11.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Ta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Feb. 2016 - L 13 R 784/13

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 23. August 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. März 2014 - L 19 R 226/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 13.02.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zug

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - L 6 R 856/12

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor I. Die Berufung der Beklagten und Berufungsklägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 7. August 2012 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte und Berufungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Mai 2017 - L 1 R 429/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 07. Mai 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Sozialgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 28. Nov. 2017 - S 12 R 649/15

bei uns veröffentlicht am 28.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist der Anspruch des Klägers auf Altersrente für besonders langjährige Versicherte ab Vollendun

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 30. Juni 2015 - B 5 K 14.324

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Neuberechnung seiner Versorgungsbe

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - B 5 R 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Bundessozialgericht Urteil, 13. Dez. 2017 - B 13 R 13/17 R

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 24. März 2017 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 16. Nov. 2017 - 7 TaBV 3/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Februar 2017 (29 BV 23/16) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle über d

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2017 - XII ZB 105/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 105/16 vom 8. November 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 2; FamFG § 225 Abs. 3 Zur Bestimmung der konkreten Wesentlichkeitsgrenzen im Rahmen

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Okt. 2017 - B 13 R 140/14 B

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. März 2014 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2017 - B 11 AL 25/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. September 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2017 - L 10 R 3893/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 15.09.2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Bewilligung einer höhere

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Jan. 2017 - 2 Sa 246/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 09. April 2015 - 6 Ca 1075/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 09. Jan. 2017 - L 1 R 70/16

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schleswig vom 1. April 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelass

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2016 - VI ZR 664/15

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 664/15 Verkündet am: 20. Dezember 2016 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Okt. 2016 - L 10 R 4174/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18.08.2015 aufgehoben.Die Klage wird abgewiesen.Die Beklagte hat dem Kläger außergerichtliche Kosten in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Juli 2016 - L 7 R 273/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 17. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 29. April 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juni 2016 - B 13 R 15/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. April 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2016 - XII ZB 480/13

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 480/13 vom 11. Mai 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 27, 39, 41; SGB VI §§ 77, 109 Abs. 6 a) Bei der Teilung von Anrechten der gesetzlichen Rentenve

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Apr. 2016 - 3 AZR 341/14

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. März 2014 - 12 Sa 1326/13 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 AS 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 30. Dez. 2015 - B 13 R 345/15 B

bei uns veröffentlicht am 30.12.2015

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. August 2015 Prozesskostenhilfe zu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 28. Dez. 2015 - 4 S 2323/14

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14. Oktober 2014 - 5 K 2436/12 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Sept. 2015 - XII ZB 211/15

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 211/15 vom 9. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 27, 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 41 Abs. 1; SGB VI §§ 77, 109 Abs. 6 a) Bei der Teilung von An

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 01. Sept. 2015 - S 15 R 2221/11

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage sinngemäß, dass die Beklagte I. im Rahmen der Berechnung der ihm gewährten Regelaltersrente 1.) die Zeit

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Aug. 2015 - 11 UF 13/15

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Esslingen vom 16.12.2014 (2 F 226/14) unter Aufrechterhaltung im Übrigen unter Ziffer 2 Absatz 4 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Im

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Mai 2015 - L 4 R 388/15

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 19. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich geg

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Mai 2015 - L 7 R 5354/14

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 20. November 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt für die Zeit ab 1. Juli 2014 die Umwandlung d

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 29. Apr. 2015 - 20 U 135/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Mai 2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. 1

Arbeitsgericht Duisburg Urteil, 16. Apr. 2015 - 3 Ca 2655/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1.Die Klage wird abgewiesen. 2.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 3.Der Streitwert beträgt 12.455,21 €. 4.Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Parteien streiten über die Zahlung einer Abfindung n

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 27. März 2015 - L 10 R 2689/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 07.05.2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe  I.1 Der Kläger begehrt im Rahmen eines Überprüfungs

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. Jan. 2015 - L 18 R 1087/12

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.11.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist die Höhe einer Al

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 19. März 2014 - 12 Sa 1326/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.09.2013 - 3 Ca 2775/13 - wird zurückgewiesen 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. März 2014 - 5 UF 61/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 30.01.2013 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen im Ausspruch zum Versorgungsausgleich teilweise  abgeändert und wie folgt neu gefasst: Im Wege der internen Teilung wi

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. März 2014 - L 18 KN 9/12

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 17.11.2011 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist höhere Altersren

Referenzen

(1) Die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrags der Rente ergeben sich, indem die Summe aller Entgeltpunkte für1.Beitragszeiten,2.beitragsfreie Zeiten,3.Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten,4.Zuschläge oder Abschläge aus einem...
(1) Auf die allgemeine Wartezeit und auf die Wartezeiten von 15 und 20 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet. (2) Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten...
(1) Ist ein Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung allein zugunsten von Versicherten durchgeführt, wird auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, die sich ergibt, wenn die Entgeltpunkte für übertragene oder begründete...
(1) Die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrags der Rente ergeben sich, indem die Summe aller Entgeltpunkte für1.Beitragszeiten,2.beitragsfreie Zeiten,3.Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten,4.Zuschläge oder Abschläge aus einem...