Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 83 Gesamtverträge

Die Kassenärztlichen Vereinigungen schließen mit den für ihren Bezirk zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Gesamtverträge über die vertragsärztliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort in ihrem Bezirk einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen; die Landesverbände der Krankenkassen schließen die Gesamtverträge mit Wirkung für die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart. Für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gilt Satz 1 entsprechend, soweit die ärztliche Versorgung durch die Kassenärztliche Vereinigung sichergestellt wird. § 82 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Kassenindividuelle oder kassenartenspezifische Vereinbarungen über zusätzliche Vergütungen für Diagnosen können nicht Gegenstand der Gesamtverträge sein; § 71 Absatz 6 gilt entsprechend. Satz 4 gilt nicht für vertragszahnärztliche Leistungen.

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zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz - GKV-SolG | Art 12 Aufsicht zur Budgetierung 1999


(1) Die Vereinbarungen über die Vergütung der Leistungen nach § 83 Abs. 1, §§ 85, 88 und 125 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 1999 sind den für die Vertragsparteien zuständigen Aufsichtsbehörden unverzüglich nach Abschluß vorzulegen. Die Au

Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte - ArztWohnortG | Art 3Erhöhung der Gesamtvergütungen in den Jahren 2002 bis 2004


Bei der Vereinbarung der Gesamtvergütung nach § 85 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für die Jahre 2002 bis 2004 soll die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in dem in Artikel 1 Abs. 1 des Einigungsvertrages genann
wird zitiert von 9 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 71 Beitragssatzstabilität, besondere Aufsichtsmittel


(1) Die Vertragspartner auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer haben die Vereinbarungen über die Vergütungen nach diesem Buch so zu gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige medizinische Ve

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 89 Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen


(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen bilden je ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung (Lan

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 82 Grundsätze


(1) Den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge vereinbaren die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Bundesmantelverträgen. Der Inhalt der Bundesmantelverträge ist Bestandteil der Gesamtverträge. (2)

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 120 Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen


(1) Die im Krankenhaus erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen der ermächtigten Krankenhausärzte, die in stationären Pflegeeinrichtungen erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen von nach § 119b Absatz 1 Satz 4 ermächtigten Ärzten, ambulante är
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 71 Beitragssatzstabilität, besondere Aufsichtsmittel


(1) Die Vertragspartner auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer haben die Vereinbarungen über die Vergütungen nach diesem Buch so zu gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige medizinische Ve

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 82 Grundsätze


(1) Den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge vereinbaren die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Bundesmantelverträgen. Der Inhalt der Bundesmantelverträge ist Bestandteil der Gesamtverträge. (2)

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38 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Aug. 2006 - 1 StR 547/05

bei uns veröffentlicht am 22.08.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 547/05 vom 22. August 2006 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Betruges u. a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 22. August 2006, an der teilgenommen haben: Vors

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. März 2016 - L 12 KA 59/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12.03.2014 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Revision wird zu

Sozialgericht München Urteil, 11. Okt. 2016 - S 38 KA 1611/14

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Klage wird im Hauptantrag abgewiesen. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 16.12.2011 und 22.03.2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 09.10.2014 verurteilt, die Klägerin unter Beachtung d

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Feb. 2018 - L 5 KR 224/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts München vom 09.04.2014 verurteilt, der Klägerin 117,64 € zu erstatten. II. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechts

Sozialgericht München Urteil, 21. Juni 2017 - S 38 KA 1012/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Berufung zum Bayerischen Landessozialgericht wird wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht München Urteil, 02. Okt. 2018 - S 38 KA 301/16

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor I. Der Bescheid vom 12.03.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.02.2016 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, über das Korrekturbegehren der Klägerin auf sachlich-rechnerische Richtigstellung we

Sozialgericht München Endurteil, 07. Nov. 2017 - S 38 KA 551/15

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 03.02.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15.04.2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, über das Korrekturbegehren der Klägerin auf sachlich-rechnerische Richtigstellung we

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - L 12 KA 132/14

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.06.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Prozesszinsen lediglich in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen sind.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2018 - B 6 KA 45/16 R

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2016, berichtigt durch Beschluss vom 20. Dezember 2016, und das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 29. August 2012 we

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Apr. 2018 - L 5 KA 792/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 28.01.2016 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert des Beru

Bundessozialgericht Urteil, 24. Jan. 2018 - B 6 KA 43/16 R

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 28. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2017 - B 6 KA 32/16 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. März 2016 und des Sozialgerichts München vom 12. März 2014 sowie der Bescheid der Beklagten vom 19

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2017 - B 6 KA 12/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Dezember 2015 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2017 - B 6 KA 13/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 6 KA 38/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 03. Aug. 2016 - B 6 KA 42/15 R

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. November 2015 und des Sozialgerichts Marburg vom 23. November 2011 aufgehoben. Die Klage wird abg

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2016 - B 6 KA 8/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 17. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 17. Feb. 2016 - B 6 KA 38/15 B

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 1. April 2015 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2015 - S 2 KA 445/13

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen derzeit bezifferbaren Betrag in Höhe von 7.387,55 EUR für die Quartale 1/2011 bis 1/2014 nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus den jeweils fälligen

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Nov. 2015 - L 11 KA 47/13

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.02.2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt v

Bundesfinanzhof Urteil, 18. März 2015 - XI R 38/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 17. Juli 2013  4 K 104/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 11. Feb. 2015 - B 6 KA 15/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 26. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Aug. 2014 - S 2 KA 286/14 ER

bei uns veröffentlicht am 04.08.2014

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers in dem Rechtsstreit S

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Jan. 2014 - L 9 KA 5/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 9. Mai 2012 sowie die Bescheide des Beklagten vom 25. April 2008 und 29. April 2009 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge sowie des Vorverfahrens trägt der Beklagte mit

Landessozialgericht NRW Urteil, 12. Dez. 2013 - L 16 KR 557/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 25.09.2008 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten ambul

Bundessozialgericht Urteil, 30. Okt. 2013 - B 6 KA 48/12 R

bei uns veröffentlicht am 30.10.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. September 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 20. März 2013 - B 6 KA 57/12 B

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juni 2012 - B 6 KA 33/11 R

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Dezember 2010 geändert; die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 1

Bundessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2012 - B 6 KA 12/11 R

bei uns veröffentlicht am 08.02.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. November 2010 geändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 48 300 Eu

Bundessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2011 - B 6 KA 32/10 R

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. September 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozia

Bundessozialgericht Urteil, 11. Mai 2011 - B 6 KA 25/10 R

bei uns veröffentlicht am 11.05.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. November 2009 aufgehoben und festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 18. Februar 20

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. März 2011 - 4 K 1053/09

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Praxisgebühren nach § 28 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 61 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) den Bei

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Okt. 2008 - L 5 KA 2054/08

bei uns veröffentlicht am 29.10.2008

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 27. Februar 2008 wird zurückgewiesen. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt d

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 30. Jan. 2008 - L 1 KA 1/06

bei uns veröffentlicht am 30.01.2008

Tenor Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 30. November 2005 werden zurückgewiesen. Die Berufungskläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Sept. 2007 - L 5 KA 5139/06

bei uns veröffentlicht am 19.09.2007

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 30.8.2006 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt ¼, die Beklagte ¾ der die Kosten beider Rechtszüge. Der Streitw

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 03. Apr. 2007 - L 5 KA 560/07 ER-B

bei uns veröffentlicht am 03.04.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 18.12.2006 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Grü

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 04. Apr. 2006 - L 4 KA 33/02

bei uns veröffentlicht am 04.04.2006

Tenor Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 12. September 2001 werden zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beanstandung des beklagten Ministeriums vom 18. Oktober 1999 auch rechtmäßig ist, soweit sie die Fests

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 01. Dez. 2004 - L 3 KA 19/03

bei uns veröffentlicht am 01.12.2004

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 15.10.2003 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

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(1) Den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge vereinbaren die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Bundesmantelverträgen. Der Inhalt der Bundesmantelverträge ist Bestandteil der Gesamtverträge. (2) Die...