Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht

1.
bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,
2.
im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.
Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage. Für Versicherte, deren Mitgliedschaft nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 vom Bestand des Anspruchs auf Krankengeld abhängig ist, bleibt der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nicht am nächsten Werktag im Sinne von Satz 2, aber spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten sowie für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 abgegeben haben, entsteht der Anspruch von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an. Der Anspruch auf Krankengeld für die in Satz 3 genannten Versicherten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz entsteht bereits vor der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zu dem von der Satzung bestimmten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Beginn der dritten Woche der Arbeitsunfähigkeit, wenn der Versicherte bei seiner Krankenkasse einen Tarif nach § 53 Abs. 6 gewählt hat.

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2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 18 WHG 2009.

2 Artikel zitieren § 18 WHG 2009.

Arbeitsrecht: Verspätete Folgebescheinigung kann entschuldbar sein

27.07.2017

Eine verspätete Folgebescheinigung kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn diese aufgrund eines gesundheitlichen Ausnahmezustands nicht rechtzeitig eingeholt werden konnte.

Krankengeld: AU muss nicht auf bestimmtem Vordruck ausgestellt werden

01.12.2016

Um eine Arbeitsunfähigkeit zu melden, muss nicht zwingend das zwischen den Krankenkassen und den Kassenärzten vereinbarte Formular verwendet werden.

Referenzen - Gesetze | § 18 WHG 2009

§ 18 WHG 2009 zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

§ 18 WHG 2009 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte - KVLG 1989 | § 13 Krankengeld für nicht rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige


(1) Die nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 versicherungspflichtigen mitarbeitenden Familienangehörigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, erhalten Krankengeld in Höhe eines Achtels des in § 223 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Betra
§ 18 WHG 2009 wird zitiert von 3 anderen §§ im Wasserhaushaltsgesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 53 Wahltarife


(1) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt). Die Krankenkasse hat für diese Mitglieder Prämienzahlungen vor

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 49 Ruhen des Krankengeldes


(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht, 1. soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten; dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt,2. solange Versicherte Elternzeit nach dem Bundeselterng

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 43a Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen


(1) Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, insbesondere auf psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden und erforderlich sind, um
§ 18 WHG 2009 zitiert 7 andere §§ aus dem Wasserhaushaltsgesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 44 Krankengeld


(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41)

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation


(1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationsei

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 192 Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger


(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange1.sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden,2.Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften E

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 23 Medizinische Vorsorgeleistungen


(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind, 1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 53 Wahltarife


(1) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt). Die Krankenkasse hat für diese Mitglieder Prämienzahlungen vor

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 24 Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter


(1) Versicherte haben unter den in § 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 41 Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter


(1) Versicherte haben unter den in § 27 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung k

Referenzen - Urteile | § 18 WHG 2009

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94 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 18 WHG 2009.

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 10. März 2016 - S 11 KR 610/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.11.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.12.2015 verurteilt, an den Kläger Krankengeld in gesetzlicher Höhe über den 20.10.2014 hinaus bis zum 05.0

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 10. Okt. 2018 - S 11 KR 858/17

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Sprungrevision wird zugelassen. Tatbestand Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von wei

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juni 2016 - L 4 KR 359/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 28.07.2015 und der Bescheid der Beklagten vom 16.01.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.05.2014 werden abgeändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Krankengel

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2014 - L 6 R 853/12

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Altersrente für schwerbehinderte Menschen streitig. Die 1948 geborene Klägerin entrichtete bis 08.02.1993 aufgrund einer abhängigen Beschäftigung als Buchbinderhelferin un

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Sept. 2016 - L 4 KR 36/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15. Dezember 2015 aufgehoben und die Klage der Klägerin gegen den Bescheid der Beklagten vom 6. Januar 2015 in der Gestalt des Widerspruch

Sozialgericht Regensburg Urteil, 01. Juni 2016 - S 14 KR 106/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.10.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2015 verurteilt, vom 23.09. - 05.10.2015 Krankengeld nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. II.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 01. März 2018 - L 20 KR 284/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 29.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Sozialgericht Regensburg Endurteil, 30. Aug. 2017 - S 14 KR 618/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 09.06.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.12.2015 verurteilt, der Klägerin Krankengeld gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom 05.06.2015 bis 09.11.2015 z

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Mai 2015 - L 5 KR 191/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 8. April 2015 abgeändert und die Antragsgegnerin vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller wegen der erstmalig zum 11. Juli 2014 festgest

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Feb. 2015 - L 5 KR 101/12

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. Februar 2012 sowie der Bescheid vom 19. Februar 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09. Mai 2008 aufgehoben und die Beklagte ver

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - L 5 KR 454/10

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 26. Oktober 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2015 - L 5 KR 282/11

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 25.Mai 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Sozialgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2016 - S 17 KR 455/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Krankengeld über den 03.07.2015 hinaus bis 30.09.2015.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - L 19 R 490/16

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 17.06.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 23. Juni 2016 - S 29 KR 1427/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 26. März 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 7. Oktober 2015 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger dem Grunde nach Krankengeld in gesetzlicher Höhe über den 23. März 2015 hi

Sozialgericht München Urteil, 19. Nov. 2014 - S 11 R 912/12

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor I. Die Klage gegen die Bescheide vom 27.11.2002 und 15.4.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20.1.2004 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2017 - L 1 R 1084/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 31. Oktober 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. T

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Nov. 2018 - B 3 KR 25/18 B

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. Februar 2018 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Juli 2018 - B 3 KR 14/17 R

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. April 2017 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Juni 2018 - B 12 KR 17/17 R

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Auf die Anschlussrevision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2017 aufgehoben, soweit es die Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsf

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 31. Mai 2018 - L 5 KR 93/18 B ER, L 5 KR 100/18 B PKH

bei uns veröffentlicht am 31.05.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 26. April 2018 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig Krankengeld nac

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Mai 2018 - L 11 KR 4179/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 14.09.2017 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligte

Bundessozialgericht Beschluss, 30. Nov. 2017 - B 3 KR 38/17 B

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor 1. Dem Kläger wird für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Juni 2017 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rech

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 31. Aug. 2017 - L 5 KR 300/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 14.9.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten auch im Berufungsverfahren zu erstatten. 3. Die Revision wir

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Aug. 2017 - L 6 KR 30/14

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist im Berufungsverfahren noch, ob vom 12. Juni bis 20. September 2009 (ab 21

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 13. Juli 2017 - L 5 KR 71/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen..

Bundessozialgericht Urteil, 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2014 aufgehoben.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Apr. 2017 - L 5 KR 175/16

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 11.1.2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. 3

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Feb. 2017 - L 5 KR 13/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 6. Januar 2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 30. Nov. 2016 - L 5 KR 100/16

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 31. Mai 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe

Bundessozialgericht Beschluss, 25. Okt. 2016 - B 3 KR 37/16 B

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 13. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 14. Sept. 2016 - S 16 KR 2305/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt von der beklagten Krankenkasse die Gewährung von Krankengeld über den 13.03.2014 bis zu Erschöpfung der Anspruchshöchstdauer.2 Der 19

Sozialgericht Aachen Urteil, 23. Aug. 2016 - S 13 KR 337/15

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.08.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 13.10.2015 verurteilt, der Klägerin vom 08.08. 2015 bis 26.04.2016 Krankengeld zu gewähren. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten

Sozialgericht Mainz Urteil, 25. Juli 2016 - S 3 KR 428/15

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Der Bescheid vom 19.03.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28.07.2015 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Krank

Sozialgericht Dortmund Urteil, 15. Juli 2016 - S 48 KN 613/14 KR

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. 1Tatbestand: 2Im Streit steht, ob die Beklagte der Klägerin Krankengeld für die Zeit ab dem 28.08.2013 zu gewähren hat. 3Die am XX.XX.XXXX

Sozialgericht Mainz Gerichtsbescheid, 03. Juni 2016 - S 14 KR 250/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Beklagte hat der Klägerin außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um Krankengeld über den 3. Juni 2013 hinaus. 2 Die Klägerin ist bei der Beklagten g

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Mai 2016 - L 5 KR 1063/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 29.01.2015 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 18.09.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.10.2013 verurteilt, dem Kläger

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Apr. 2016 - L 5 KR 217/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 28.09.2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind in beiden

Sozialgericht Mainz Urteil, 21. März 2016 - S 3 KR 255/14

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 24.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.05.2014 verurteilt, der Klägerin Krankenge

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. März 2016 - L 11 KR 2415/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 05.05.2015 und der Bescheid der Beklagten vom 06.05.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.07.2013 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger K

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 02. März 2016 - L 6 KR 192/15 B

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 8. Oktober 2015 wird aufgehoben. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin W. für die Durchführung des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Halle bewilligt. Kost

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Feb. 2016 - L 16 KR 391/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.04.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Feb. 2016 - L 5 KR 65/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 4.3.2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte dem Kläger Krankengeld für die Zeit

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 28. Jan. 2016 - S 8 KR 288/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10.1.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.3.2014 verurteilt, Krankengeld für die Zeit vom 7.1.2014 bis zum 21.3.2014 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu bewilligen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 08. Dez. 2015 - L 11 KR 2575/15

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 28.04.2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt höheres Krankengeld für

Sozialgericht Speyer Urteil, 30. Nov. 2015 - S 19 KR 160/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.12.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2015 verurteilt, der Klägerin wei

Sozialgericht Speyer Urteil, 30. Nov. 2015 - S 19 KR 409/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.04.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.06.2014 verurteilt, dem Kläger weiteres Krankengeld in

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 30. Nov. 2015 - L 11 KR 2953/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 23.06.2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Beendigung seines Krankengeld

Bundessozialgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - B 3 KR 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Juni 2014 und des Sozialgerichts Osnabrück vom 6. September 2012 sowie der Bescheid der

Bundessozialgericht Beschluss, 30. Sept. 2015 - B 3 KR 40/15 B

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. April 2015 wird zurückgewiesen.

Referenzen

(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind, 1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu...
(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind, 1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu...
(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind, 1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu...
(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind, 1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu...
(1) Versicherte haben unter den in § 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form einer...
(1) Versicherte haben unter den in § 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form einer...
(1) Versicherte haben unter den in § 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form einer...
(1) Versicherte haben unter den in § 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form einer...
(1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen...
(1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen...
(1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen...
(1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen...
(1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen...
(1) Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, erbringt die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen...
(1) Versicherte haben unter den in § 27 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form...
(1) Versicherte haben unter den in § 27 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form...
(1) Versicherte haben unter den in § 27 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form...
(1) Versicherte haben unter den in § 27 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form...
(1) Versicherte haben unter den in § 27 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form...
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange1.sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden,2.Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld...
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange1.sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden,2.Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld...
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange1.sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden,2.Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld...
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt...
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt...
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt...
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt...
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt...
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt...
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt...
(1) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt). Die Krankenkasse hat für diese Mitglieder Prämienzahlungen vorzusehen...
(1) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt). Die Krankenkasse hat für diese Mitglieder Prämienzahlungen vorzusehen...
(1) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt). Die Krankenkasse hat für diese Mitglieder Prämienzahlungen vorzusehen...
(1) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt). Die Krankenkasse hat für diese Mitglieder Prämienzahlungen vorzusehen...
(1) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt). Die Krankenkasse hat für diese Mitglieder Prämienzahlungen vorzusehen...