Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 331 Vorläufige Zahlungseinstellung

(1) Die Agentur für Arbeit kann die Zahlung einer laufenden Leistung ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen und wenn der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben ist. Soweit die Kenntnis nicht auf Angaben der Person beruht, die die laufende Leistung erhält, sind ihr unverzüglich die vorläufige Einstellung der Leistung sowie die dafür maßgeblichen Gründe mitzuteilen, und es ist ihr Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.

(2) Die Agentur für Arbeit hat eine vorläufig eingestellte laufende Leistung unverzüglich nachzuzahlen, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben ist.

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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches


(1) Soweit dieses Gesetz zum Elterngeld keine ausdrückliche Regelung trifft, ist bei der Ausführung des Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitts das Erste Kapitel des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden. (2) § 328 Absatz 3 und § 331 des Drit

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 331 SGB 3.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Nov. 2016 - L 11 AS 742/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 13.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozess

Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 05. Dez. 2016 - S 15 AS 980/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 02.05.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.08.2016 wird aufgehoben und der Beklagte außerdem verurteilt, dem Kläger die mit Bescheid vom 04.04.2016 bewilligten Leistungen nach dem SGB I

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. März 2014 - L 11 AS 864/13 B PKH

bei uns veröffentlicht am 10.03.2014

Gründe I. Streitig war die vorläufige Zahlungseinstellung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit ab 01.08.2013. Die Kl

Sozialgericht München Beschluss, 28. Dez. 2016 - S 46 AS 2872/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Eilverfahren dag

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 04. Sept. 2018 - L 11 AS 788/18 B PKH

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 27.06.2018 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhal

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 30. März 2016 - S 8 AS 312/16 ER

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor 1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verurteilt, den Antragstellerinnen die mit Bescheid vom 17. Dezember 2015 bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit einem monatlichen Abzug von 40 EUR w

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Juli 2015 - L 11 AS 353/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 22.04.2015 wird abgeändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin ab 07.04.2015 vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes längstens bis 30.09.201

Sozialgericht München Beschluss, 12. Mai 2017 - S 46 AS 904/17 ER

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Der Antragsgegner wird vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit von 01.06.2017 bis 31.08.2017 monatlich Leistungen in Höhe von 327,20 Euro zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz a

Bundessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - B 4 AS 57/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 13. November 2015 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 07. Juli 2015 - 28 U 189/13

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor Auf die Berufungen der Parteien wird das am 11.10.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (Einzelrichter) abgeändert. Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 36.229,65

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 25. Juli 2014 - S 32 AS 2343/14 ER

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 30.04.2014 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 11.04.2014 wird angeordnet, soweit mit diesem Bescheid die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II für den Regelbedarf (§

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 13. Juni 2014 - S 32 AS 1173/14 ER

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einem möglichen Hauptsacheverfahren, weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

Landessozialgericht NRW Beschluss, 07. Apr. 2014 - L 19 AS 389/14 B ER und L 19 AS 390/14 B

bei uns veröffentlicht am 07.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 20.02.2014 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller die im Bescheid vom 13.12.2013 bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebens

Landessozialgericht NRW Urteil, 23. Jan. 2014 - L 7 AS 2169/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 26.09.2012 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08.07.2011 und des Bescheides vom 08.09.2011 sowie des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2011

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Feb. 2010 - L 8 AL 66/08

bei uns veröffentlicht am 05.02.2010

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19. November 2007 und der Bescheid der Beklagten vom 20. August 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Februar 2004 aufgehoben. Die Beklagte hat d

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 13. März 2007 - L 13 AS 211/07 ER-B

bei uns veröffentlicht am 13.03.2007

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2006 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdev

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 05. Feb. 2007 - L 13 AS 64/07 ER-B

bei uns veröffentlicht am 05.02.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Reutlingen vom 9. Oktober 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe   1  Die Beschwerde der Antragstelle

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 14. Sept. 2006 - L 13 AS 4161/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 14.09.2006

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Ulm vom 17. Juli 2006 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage wegen des Bescheids vom 15. Mai 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10. Juli 200

Sozialgericht Schleswig Beschluss, 01. Apr. 2005 - S 3 AS 83/05 ER

bei uns veröffentlicht am 01.04.2005

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin zu 1) als gesetzliche Vertreterin des Antragstellers zu 3) für die Zeit vom 1. März 2005 bis zum 31. Mai 2005 Leistungen zur Sicherung des Leb