Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 3 Leistungen der Arbeitsförderung

(1) Leistungen der Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten und Vierten Kapitels dieses Buches.

(2) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten Kapitels dieses Buches und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.

(3) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Ermessensleistungen mit Ausnahme

1.
des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach § 45 Absatz 7,
2.
der Berufsausbildungsbeihilfe während der ersten Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme,
3.
der Leistung zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme,
4.
der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses,
5.
des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitsausfall,
6.
des Wintergeldes,
7.
der Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen,
8.
der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und
9.
des Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung.

(4) Entgeltersatzleistungen sind

1.
Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung,
2.
Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit,
3.
Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
4.
Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall,
5.
Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

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Referenzen - Gesetze | § 21 MPVerfVO

§ 21 MPVerfVO zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 21 MPVerfVO wird zitiert von 3 anderen §§ im Meisterprüfungsverfahrensverordnung.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 28a Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag


(1) Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag können Personen begründen, die 1. (weggefallen)2. eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben,3. eine Beschäftigung mit einem Umfang von mi

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen


(1) Die Agentur für Arbeit kann die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, an Maßnahmen zur Erlangung erster Kenntnisse der deuts

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt


(1) Für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach § 260 und Arbeitsgelegenheiten nach § 16d des Zweiten Buches in der vor dem 1. April 2012 geltenden Fassung gilt § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 in der vor dem 1. April 2012 geltenden Fassung entsprechend, wenn
§ 21 MPVerfVO zitiert 1 andere §§ aus dem Meisterprüfungsverfahrensverordnung.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung


(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung,

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12

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Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2005 - IX ZB 430/02

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2003 - IXa ZB 151/03

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Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2008 - XII ZR 129/06

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 129/06 Verkündet am: 19. November 2008 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2003 - IXa ZB 170/03

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - L 9 AL 98/16

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Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 14. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. III. Die Revi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2016 - L 10 AL 17/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.09.2015 aufgehoben. Die Klage gegen die Bescheide vom 03.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.10.2012 wird abgewiesen

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Aug. 2016 - L 16 AS 366/16 B ER

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Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffern I und II des Beschlusses des Sozialgerichts Regensburg vom 29. April 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Di

Sozialgericht Augsburg Urteil, 19. Sept. 2017 - S 5 AL 404/13

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Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 19. April 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. Oktober 2013 und den Bescheid vom 21. August 2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Sept. 2017 - L 10 AL 42/16

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Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14.12.2015 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, über den Antrag der Klägerin auf Gewährung eines Eingliederungszuschusses im Bezug auf

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 1 LW 8/16

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Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.08.2016 aufgehoben und der Bescheid der Beklagten vom 17.03.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23.04.2015 abgeändert. Die Beklagte w

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Juli 2016 - AN 2 K 15.00172

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Klägerin beantragt höhere Leistungen nach dem Bundesausbildungsförder

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - L 10 AL 42/14

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 02.10.2013 aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, über den Antrag des Klägers vom 11.02.2011 auf Ausstellung eines Bildungsgutsche

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - B 5 R 25/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. November 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juni 2018 - B 11 AL 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 22. Mai 2018 - 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12

bei uns veröffentlicht am 22.05.2018

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerden werden zurückgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern die

Bundessozialgericht Urteil, 13. März 2018 - B 11 AL 23/16 R

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Februar 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Urteil, 21. Nov. 2017 - 2 BvR 2177/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nach Maßgabe der Gründe zurückgewiesen. Gründe A.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - B 5 R 8/16 R

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Bundessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - B 5 R 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Bundessozialgericht Urteil, 17. März 2016 - B 11 AL 3/15 R

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Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 13. Jan. 2015 - L 2 AS 1849/14 B

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.08.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2Die Beschwerde der Kläger ist zulässig, aber unbegründet. 3Das Sozialgericht hat die

Bundessozialgericht Urteil, 11. Dez. 2014 - B 11 AL 3/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2014 - B 11 AL 7/14 R

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 22. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 28. Nov. 2013 - L 9 AL 81/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22.01.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Jan. 2013 - 5 C 24/11

bei uns veröffentlicht am 10.01.2013

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung von Aufwendungen, die durch die vorläufige Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angefa

Bundessozialgericht Urteil, 13. Nov. 2012 - B 2 U 26/11 R

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. September 2011 und des Sozialgerichts Potsdam vom 30. November 2007 aufgehoben, soweit di

Bundessozialgericht Urteil, 31. Okt. 2012 - B 13 R 10/12 R

bei uns veröffentlicht am 31.10.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2011 geändert.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 10. Juli 2012 - 6 Ta 68/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 27. Februar 2012 - 7 Ca 1051/11 - wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag des Klägers

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2012 - L 12 AL 1707/11

bei uns veröffentlicht am 23.03.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 2. Februar 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Streitig ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Fachkra

Bundessozialgericht Urteil, 29. Feb. 2012 - B 12 KR 5/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. Juni 2009 wird zurückgewiesen. Ko

Bundessozialgericht Urteil, 29. Feb. 2012 - B 12 KR 10/11 R

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 19. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2011 - B 11 AL 7/10 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2008 aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Okt. 2011 - 7 A 10405/11

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 23. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Davon ausgenommen sind die außergerichtlichen Kosten

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Aug. 2009 - 12 W 42/09

bei uns veröffentlicht am 17.08.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers sowie die Anschlussbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 08.06.2009 - 15 O 214/08 - werden z u r ü c k g e w i e s e

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 05. Mai 2006 - L 3 AL 73/05

bei uns veröffentlicht am 05.05.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 27. Mai 2005 wird zurückgewiesen. Die Klagen gegen die Bescheide vom 14. Januar 2003, 13. November 2003, 2. Januar 2004 und 2. Januar 2005 werden abgewiesen. Auße

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Apr. 2006 - L 8 AL 4150/05

bei uns veröffentlicht am 28.04.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 9. September 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Streitig ist

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. März 2006 - L 1 AL 3040/05

bei uns veröffentlicht am 27.03.2006

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. Mai 2005 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten beider Rechtszüge sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwisc

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 02. Sept. 2005 - L 8 AL 4970/04

bei uns veröffentlicht am 02.09.2005

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 12. Oktober 2004 sowie der Bescheid der Beklagten vom 12. Januar 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Januar 2004 aufgehoben und die Be

Sozialgericht Freiburg Entscheidung, 09. Juli 2004 - S 9 AL 2219/03

bei uns veröffentlicht am 09.07.2004

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 7.5.2003 in der Fassung des Wider-spruchsbescheids vom 26.6.2003 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in Fo

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(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung...