Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 149 Grundsatz

Das Arbeitslosengeld beträgt

1.
für Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie für Arbeitslose, deren Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz),
2.
für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz)
des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das die oder der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt).

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Einkommensteuergesetz - EStG | § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder


(1) Kinder sind1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken i

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 149 SGB 3.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Nov. 2016 - L 10 AL 293/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 29.10.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Landshut Schlussurteil, 22. Jan. 2014 - S 10 R 5023/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 14.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.03.2013 wird insoweit aufgehoben, als darin Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum 01.10.2006 bis 31.12.2009 nachgefordert werden.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Sept. 2017 - L 10 AL 67/17

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.06.2016 wird aufgehoben und die Klage gegen die Bescheide vom 20.08.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.09.2015 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 23.09.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juni 2017 - L 10 AL 121/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 23.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juni 2017 - L 10 AL 74/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 04.03.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Sozialgericht Augsburg Urteil, 23. Apr. 2015 - S 7 AL 229/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Mit der Klage begehrt der Kläger die Auszahlung von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzb

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Dez. 2018 - L 9 AL 291/15

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 29. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

BSG B 11 AL 9/17 R

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Ausle

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juni 2018 - B 11 AL 8/17 R

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 8. Februar 2017 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg

Bundessozialgericht Urteil, 24. Aug. 2017 - B 11 AL 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 31. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 06. Aug. 2015 - B 11 AL 29/15 B

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Februar 2015 wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Detmold Urteil, 12. Juni 2014 - S 18 AL 152/13

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist die Bemessung des Arbeitslosengeldes streitig. 3Der am 00.00

Bundessozialgericht Urteil, 13. Nov. 2012 - B 2 U 26/11 R

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. September 2011 und des Sozialgerichts Potsdam vom 30. November 2007 aufgehoben, soweit di

Referenzen

(1) Kinder sind1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen...
(1) Kinder sind1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen...
(1) Kinder sind1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen...
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