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§ 7aAmtlich · § 5 UrhG

Altersgrenze

Zeitreise: 16.04.2026

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben: für den Geburtsjahrgangerfolgt eine Anhebung um Monateauf den Ablauf des Monats, in dem ein Lebensalter vollendet wird von1947 165 Jahren und 1 Monat1948 265 Jahren und 2 Monaten1949 365 Jahren und 3 Monaten1950 465 Jahren und 4 Monaten1951 565 Jahren und 5 Monaten1952 665 Jahren und 6 Monaten1953 765 Jahren und 7 Monaten1954 865 Jahren und 8 Monaten1955 965 Jahren und 9 Monaten19561065 Jahren und 10 Monaten19571165 Jahren und 11 Monaten19581266 Jahren19591466 Jahren und 2 Monaten19601666 Jahren und 4 Monaten19611866 Jahren und 6 Monaten19622066 Jahren und 8 Monaten19632266 Jahren und 10 Monatenab 19642467 Jahren.

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