Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 14 Grundsatz des Förderns

(1) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend und nachhaltig mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit und Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Dies gilt sowohl für arbeitslose als auch für nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

(2) Leistungsberechtigte Personen erhalten Beratung. Im Rahmen der Beratung wird gemeinsam eine individuelle Strategie zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele erarbeitet und deren schrittweise Umsetzung begleitet. Aufgabe der Beratung ist darüber hinaus die Erteilung von Auskunft und Rat, insbesondere zur Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Eingliederungsprozess und zu den Mitwirkungspflichten und Selbsthilfeobliegenheiten sowie dem Schlichtungsverfahren, zu den Leistungen der Eingliederung nach diesem Abschnitt sowie zur Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen anderer Träger. Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der leistungsberechtigten Person. Beratungsleistungen, die Leistungsberechtigte nach den §§ 29 bis 33 des Dritten Buches von den für die Arbeitsförderung zuständigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, sollen dabei Berücksichtigung finden. Hierbei arbeiten die Träger der Leistungen nach diesem Buch mit den in Satz 4 genannten Dienststellen eng zusammen.

(3) Die Agentur für Arbeit soll eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner für jede erwerbsfähige leistungsberechtigte Person und die mit dieser in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen benennen. Die Beratung kann aufsuchend und sozialraumorientiert erfolgen.

(4) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch erbringen unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe


(1) Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2 und 5 bis 7 werden erbracht durch1.Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen,2.Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen zur Deckung dieser Bedarfe (An

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

31 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Augsburg Urteil, 13. Okt. 2017 - S 8 AS 1021/17

bei uns veröffentlicht am 13.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen eine Eingliederungsvereinbarung. Die 1963 geborene Klägerin erhält -

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Sept. 2017 - L 7 AS 531/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.09.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 26. Juni 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig sind im Beschwerd

Sozialgericht München Urteil, 19. Apr. 2018 - S 46 AS 2799/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 9. September 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. November 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der K

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - L 7 AS 647/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Klage- und des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. III. Die R

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Sept. 2014 - L 16 AS 813/13

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. März 2014 - L 16 AS 383/11

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit von Leistungsabsenkungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) um 80 v. H. der Regelleistung für die Monate Juni bis August 2010, um 90 v. H. der Regelleistung für d

Sozialgericht Mainz Urteil, 14. März 2017 - S 14 AS 1063/15

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

1. Der Bescheid des Beklagten vom 13. August 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Oktober 2015 wird aufgehoben und der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger erneut einen Zuschuss zum Erwerb seines Führerscheins zu bewilligen, wobei er übe

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Juli 2016 - L 6 AS 114/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 1. Juni 2016 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Eingliederungsverwaltungsakt vom 19. April 2016 in Gestalt des Wi

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 42/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird unter Änderung der Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Februar 2015 und des Sozialgerichts Augsburg vom 30. Oktober 2014 festgestellt, dass

Bundessozialgericht Urteil, 05. Aug. 2015 - B 4 AS 9/15 R

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Beschluss, 16. Juni 2015 - S 14 AS 513/15 ER

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Sanktions- und Aufhebungsentscheidung in voller Leistungs

Sozialgericht Aachen Beschluss, 12. Juni 2015 - S 11 AS 522/15

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor Das Sozialgericht Aachen erklärt den Rechtsweg zu den Sozialgerichten für unzulässig und verweist den Rechtsstreit nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 17a Absatz 2 Gerichtsverfassungsgericht

Sozialgericht Aachen Beschluss, 12. Juni 2015 - S 11 AS 521/15 ER

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor Das Sozialgericht Aachen erklärt den Rechtsweg zu den Sozialgerichten für unzulässig und verweist den Rechtsstreit nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 17a Absatz 2 Gerichtsverfassungsgericht

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Sept. 2014 - L 4 AS 318/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 19. Dezember 2012 und der Bescheid des Beklagten vom 16. März 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Juni 2010 werden aufgehoben. Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 07. Aug. 2014 - S 15 AS 2508/14 ER

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Gewährung von Leistun

Landessozialgericht NRW Beschluss, 04. Aug. 2014 - L 9 SO 279/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 04.08.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 10.06.2014 abgeändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu er

Bundessozialgericht Urteil, 02. Apr. 2014 - B 4 AS 26/13 R

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 2. Juli 2012 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg

Landessozialgericht NRW Beschluss, 26. Feb. 2014 - L 20 SO 449/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 26.09.2013 geändert. Anstelle der Antragsgegnerin wird der Beigeladene im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 04.07.2

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Feb. 2014 - S 15 AS 343/14 ER

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt …, Karlsruhe, wird abgelehnt. Gründe

Bundessozialgericht Urteil, 02. Juli 2013 - B 4 AS 72/12 R

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. Mai 2012 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Jan. 2013 - 9 Sa 223/12

bei uns veröffentlicht am 25.01.2013

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 29.03.2012, Az.: 6 Ca 824/11 abgeändert: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund Befristungs

Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2012 - B 4 AS 163/11 R

bei uns veröffentlicht am 19.06.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. Februar 2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesso

Bundessozialgericht Urteil, 13. Apr. 2011 - B 14 AS 98/10 R

bei uns veröffentlicht am 13.04.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. August 2009 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 11. Dezember 2006 geände

Bundessozialgericht Urteil, 13. Apr. 2011 - B 14 AS 101/10 R

bei uns veröffentlicht am 13.04.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 24. Februar 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialger

Bundessozialgericht Urteil, 06. Apr. 2011 - B 4 AS 3/10 R

bei uns veröffentlicht am 06.04.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Jan. 2011 - B 4 AS 14/10 R

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27.11.2008 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Jan. 2011 - B 4 AS 29/10 R

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Dezember 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landess

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 25. Aug. 2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B

bei uns veröffentlicht am 25.08.2010

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 22. Juli 2010 wird abgeändert. Die Anträge der Antragsteller Ziff. 3 und 5 werden für die Zeit vom 1. August 2010 abgelehnt.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Feb. 2010 - B 4 AS 29/09 R

bei uns veröffentlicht am 18.02.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Zeitraum vom 1.1.2005 bis 31

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 31. März 2009 - L 13 AS 6028/07

bei uns veröffentlicht am 31.03.2009

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 22. November 2007 wird zurückgewiesen; die Klage gegen den Bescheid vom 19. März 2009 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kost

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 04. Juli 2008 - L 3 AS 47/07

bei uns veröffentlicht am 04.07.2008

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 12. Oktober 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.