Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:

1.
Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2.
längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3.
hoheitliche Gewalt.

(2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind.

(3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.

(4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf.

(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.

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§ 14a GewStG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 14a GewStG wird zitiert von 3 anderen §§ im Gewerbesteuergesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland


(1) Reist eine Person, die weder im Ausland noch im Inland einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, aus dem Ausland ein und setzen innerhalb eines Monats nach ihrer Einreise Leistungen der Sozialhilfe ein, sind die aufgewendeten Kosten von dem von einer Sc

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland


(1) Deutsche, die am 31. Dezember 2003 Leistungen nach § 147b des Bundessozialhilfegesetzes in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung bezogen haben, erhalten diese Leistungen bei fortdauernder Bedürftigkeit weiter. (2) Deutsche, 1. die in den

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes


(1) Deutsche, die außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes, aber innerhalb des in Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes genannten Gebiets geboren sind und dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können in außergewöhnlichen Notlagen besondere
§ 14a GewStG zitiert 2 andere §§ aus dem Gewerbesteuergesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 18 Einsetzen der Sozialhilfe


(1) Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliege

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland


(1) Reist eine Person, die weder im Ausland noch im Inland einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, aus dem Ausland ein und setzen innerhalb eines Monats nach ihrer Einreise Leistungen der Sozialhilfe ein, sind die aufgewendeten Kosten von dem von einer Sc

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32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 14a GewStG.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Apr. 2018 - L 20 KR 72/18 B

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 09.04.2018, L 20 KR 72/18 B ER, wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Mit Beschluss vom 09.0

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Jan. 2014 - L 8 SO 146/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um eine Versorgung der Klägerin im Ausland (Litauen) mit Mitteln der Sozialhilfe. Die Klägerin ist 1935 in A-Stadt, Kreis T. (früher Ostpreußen), geboren und deutsche Staatsangehörige. Als elternlos

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 14. Apr. 2016 - S 8 AS 267/16

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 29. Mai 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Februar 2016 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte hat die gesamten außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die außergerichtlichen Koste

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - L 13 R 689/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 13. März 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zug

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 8 SO 20/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Februar 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 13. Feb. 2018 - L 8 SO 66/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.02.2018

Tenor Die Beschwerden gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Magdeburg vom 21. November 2017 werden zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe 1 Zur Begründung verweist der Senat auf die - in Bezug auf die Bedarfsfeststellun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Dez. 2017 - 5 C 36/16

bei uns veröffentlicht am 18.12.2017

Tatbestand 1 Der am 23. Mai 2003 geborene Kläger zu 1 und der am 18. August 2005 geborene Kläger zu 2 sind deutsche Staatsangehörige. Sie begehren Leistungen nach dem Un

Bundessozialgericht Urteil, 26. Okt. 2017 - B 8 SO 11/16 R

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 28. Januar 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückve

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 26. Sept. 2017 - 4 Bf 146/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 23. März 2016 insoweit geändert, als die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für den Teilbet

Bundessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2017 - B 8 SO 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin zu 1 gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. August 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Jan. 2017 - L 8 SO 10/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 18. Dezember 2014 geändert und die Klage auch im Übrigen abgewiesen. Die Beteiligen haben einander Kosten in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Di

Bundessozialgericht Urteil, 09. Dez. 2016 - B 8 SO 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. November 2014 werden zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 25. Okt. 2016 - S 11 AS 357/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der am 00.00.0000 geborene Kläger ist griechischer Staatsangehöriger. Am 06.12.2013 stellte er erstmalig bei dem Beklagten einen Antrag auf Bewilligung von Leistungen na

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 20. Sept. 2016 - S 62 SO 403/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I.) 3Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes um die Verpflichtung der Antragsgegnerin, d

Landessozialgericht NRW Urteil, 05. Sept. 2016 - L 20 SO 194/14

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Tenor des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Düsseldorfs vom 11.04.2014 neu gefasst: Der Bescheid vom 11.05.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.05.2011 wird aufgehoben, soweit die Beklag

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 25. Mai 2016 - L 7 SO 661/16 ER-B

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 5. Februar 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren w

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 24. Mai 2016 - 21 K 733/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherhei

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Feb. 2016 - L 9 SO 175/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 17.03.2015 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbest

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Mai 2015 - 1 C 23/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt seine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, die ihm der Beklagte versagt, weil die soziale Sicherung des Klägers und seiner - im

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. März 2015 - L 2 SO 56/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Streitig ist die Aufhebu

Sozialgericht Detmold Gerichtsbescheid, 28. Jan. 2015 - S 8 SO 156/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Kläger begehren im vorliegenden Verfahren die Gewährung von Sozialhilfe gemäß § 133 SGB XII. 3Der am 00.00.1952 geborene Kläger zu 1) ist der Ehemann der am 00.00.19

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Nov. 2014 - L 20 SO 484/11

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.07.2011 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Kläger wenden sich gegen die Einst

Bundessozialgericht Urteil, 28. Okt. 2014 - B 14 AS 65/13 R

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Auf die Revisionen der Klägerinnen wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 14. Oktober 2013 geändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 6. Juli 2011 in Gestalt des Wid

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Aug. 2014 - L 20 SO 481/11

bei uns veröffentlicht am 11.08.2014

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.07.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig

Bundessozialgericht Urteil, 27. Mai 2014 - B 8 SO 26/12 R

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29. Juni 2011 und des Sozialgerichts Lübeck vom 20. Oktober 2009 dahin abgeändert, dass

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Apr. 2013 - S 1 SO 1033/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2013

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren S 1 SO 1033/13 und Beiordnung von Rechtsanwältin XX, Karlsruhe, als Prozessbevollmächtigte wird abgelehnt. Gründe  1 Dem Antrag ist nicht stattzugeben.2 Nach § 73 a Abs. 1 Sa

Bundessozialgericht Beschluss, 31. Jan. 2012 - B 8 SO 37/11 B

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. März 2011 wird als unzulässig verworfen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Mai 2011 - L 5 R 86/11 B ER

bei uns veröffentlicht am 10.05.2011

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 9. März 2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Feb. 2010 - L 7 SO 5106/07

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 17. Juli 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Bete

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 21. Dez. 2005 - L 7 SO 4166/05 ER-B

bei uns veröffentlicht am 21.12.2005

Gründe   1  Die unter Beachtung der Vorschrift des § 173 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde des Antragstellers, der das Sozialgericht Stuttgart (SG) nicht abgeholfen hat (§ 174 SGG), ist zul

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(1) Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. (2) Wird...
(1) Reist eine Person, die weder im Ausland noch im Inland einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, aus dem Ausland ein und setzen innerhalb eines Monats nach ihrer Einreise Leistungen der Sozialhilfe ein, sind die aufgewendeten Kosten von dem von einer Schiedsstelle...