Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 2 Örtliche Zuständigkeit

(1) Sind mehrere Behörden örtlich zuständig, entscheidet die Behörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist, es sei denn, die gemeinsame Aufsichtsbehörde bestimmt, dass eine andere örtlich zuständige Behörde zu entscheiden hat. Diese Aufsichtsbehörde entscheidet ferner über die örtliche Zuständigkeit, wenn sich mehrere Behörden für zuständig oder für unzuständig halten oder wenn die Zuständigkeit aus anderen Gründen zweifelhaft ist. Fehlt eine gemeinsame Aufsichtsbehörde, treffen die Aufsichtsbehörden die Entscheidung gemeinsam.

(2) Ändern sich im Lauf des Verwaltungsverfahrens die die Zuständigkeit begründenden Umstände, kann die bisher zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt.

(3) Hat die örtliche Zuständigkeit gewechselt, muss die bisher zuständige Behörde die Leistungen noch solange erbringen, bis sie von der nunmehr zuständigen Behörde fortgesetzt werden. Diese hat der bisher zuständigen Behörde die nach dem Zuständigkeitswechsel noch erbrachten Leistungen auf Anforderung zu erstatten. § 102 Abs. 2 gilt entsprechend.

(4) Bei Gefahr im Verzug ist für unaufschiebbare Maßnahmen jede Behörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. Die nach den besonderen Teilen dieses Gesetzbuchs örtlich zuständige Behörde ist unverzüglich zu unterrichten.

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Referenzen - Gesetze | § 2 SGB 10

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Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 45a Wechsel in der Zuständigkeit


(1) Wird ein anderes Amt für Ausbildungsförderung zuständig, so tritt dieses Amt für sämtliche Verwaltungshandlungen einschließlich des Vorverfahrens an die Stelle des bisher zuständigen Amtes. § 2 Absatz 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleibt

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30 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2 SGB 10.

Sozialgericht München Endurteil, 18. Nov. 2016 - S 46 AS 2740/11

bei uns veröffentlicht am 18.11.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 18. Juli 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. August 2011 wird aufgehoben - für die Monate Juli und August 2011 in voller Höhe, - für den Monat September 2011 bis auf einen Restb

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 28. Jan. 2019 - L 18 SO 320/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 28.01.2019

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 14. November 2018 wird aufgehoben. II. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Kosten eines Hausgebärdensprachkurses im Umfan

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2019 - 12 ZB 14.1513

bei uns veröffentlicht am 31.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 34.641,92 € festgesetzt. Grün

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - L 5 KR 601/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 11.09.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 7.333,22 EUR fes

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 15. Jan. 2019 - L 8 AS 251/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stralsund vom 3. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt in einem einstweiligen Rechtssch

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 10. Aug. 2016 - 3 B 147/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Die Eilanträge der Antragsteller werden abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller. Der Streitwert wird auf 35.000,-- € festgesetzt. Gründe 1 Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht ist nach § 40 VwGO z

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 26. Jan. 2016 - L 7 AS 41/16 ER-B

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 7. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe 1 Die nach §§ 172, 173 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässige Beschwerde hat in de

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Dez. 2015 - 5 C 9/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Rückerstattung eines Teilbetrages, den er als überörtlicher Träger der Jugendhilfe an die beklagte Stadt im Rahmen einer Kostenerstat

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 18. Mai 2015 - S 35 AL 256/15 ER

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor Die Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes werden abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes darum, ob die Antragsgegnerin dem Antra

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 08. Apr. 2015 - S 35 AS 594/15 ER

bei uns veröffentlicht am 08.04.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 23.01.2015 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 15.01.2015, mit dem dieser eine Beschränkung der Leistungen der Antragstellerin auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 03. Dez. 2014 - L 7 SB 69/09

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stendal vom 12. August 2009 sowie der Bescheid des Beklagten vom 8. November 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Oktober 2008 werden abgeändert. Der Beklagte wird verpflichtet, b

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Mai 2014 - 5 C 33/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tatbestand 1 Die beteiligten Landkreise streiten in ihrer Funktion als örtliche Träger der Kriegsopferfürsorge um die Erstattung von Kosten, die der Kläger im Zeitraum v

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Apr. 2014 - L 7 SB 61/11

bei uns veröffentlicht am 23.04.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt einen höheren Grad der Behinderung (GdB). 2 Der 1973 geborene Kläger beantragte am 24. Febru

Bundessozialgericht Urteil, 26. März 2014 - B 10 KG 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 19. März 2014 - L 7 AS 321/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 12.02.2014 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 17.12.2013, 27.01.2014 un

Landessozialgericht NRW Urteil, 13. März 2014 - L 9 AS 310/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.01.2013 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 24.01.2013 und vom 27.03.2013 verurteilt, die dem Kläger in diesen Bescheiden für die Zeit vom

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 22. Jan. 2014 - 6 B 782/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor 1. Die Antragsgegnerin zu 2. wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Sohn X der Antragsteller vorläufig an der Schule Z [Förderzentrum für Körperbehinderte] im Schuljahr 2013/14 aufzunehmen. Der Antragsgegner zu 1. wird

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2013 - B 8 SO 16/11 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 4. Mai 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht

Bundessozialgericht Urteil, 14. März 2013 - B 13 R 5/11 R

bei uns veröffentlicht am 14.03.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. November 2010 und des Sozialgerichts Potsdam vom 20. April 2007 sowie der Bescheid der Bek

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 10. Okt. 2012 - 1 K 245/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 23.05.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.01.2012 wird aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum Februar 2011 bis Jul

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 30. Nov. 2011 - 1 L 194/07

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 08. August 2007 – 5 A 888/04 – geändert und der Beklagte zu 2. verurteilt, an den Kläger 91.676,04 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über

Bundessozialgericht Urteil, 25. Aug. 2011 - B 8 SO 8/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.08.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 21. Dezember 2009 - S 33 SO 18/07 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an dies

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2010 - 2 LB 22/10

bei uns veröffentlicht am 10.12.2010

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das angefochtene Urteil geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22.09.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.11.2008 verpflichtet, der Klägerin Hilfe nach § 19 SGB VIII

Bundessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - B 9 SB 2/09 R

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Streitig ist die Aufhebung eines Feststellungsbescheides nach dem Schwerbehindertenrecht bei einem Ausländer, dessen Aufenthalt in Deutschland zunächst gest

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Jan. 2010 - L 10 KR 22/07

bei uns veröffentlicht am 21.01.2010

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 15. Januar 2007 sowie der Bescheid der Beklagten vom 24. Oktober 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Januar 2006 teilweise aufgehoben und die Beklagt

Sozialgericht Heilbronn Urteil, 05. Nov. 2009 - S 13 SO 494/08

bei uns veröffentlicht am 05.11.2009

Tenor 1. Der Beklagte Ziff. 1) wird verurteilt, dem Kläger die Kosten der Hilfe zur Pflege i. H. v. insgesamt 386.775,54 EUR sowie die Kosten der Eingliederungshilfe i. H. v. insgesamt 4.931,37 EUR für die Zeit vom 01.05.2007 bis 30.09.20

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 28. Apr. 2008 - 1 K 1338/06

bei uns veröffentlicht am 28.04.2008

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 08.03.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.08.2006 verpflichtet, dem Kläger die Förderung nach den Vorschriften des AFBG für die b

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 28. Aug. 2007 - 1 L 300/05

bei uns veröffentlicht am 28.08.2007

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 06. April 2005 - 6 A 77/04 - teilweise geändert: Der Beklagte zu 1. wird verpflichtet, die Gewährung der Sozialhilfe für die Hilfeempfängerin Frau L. T. (L

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 28. Aug. 2007 - 1 L 59/05

bei uns veröffentlicht am 28.08.2007

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 10. Dezember 2004 - 5 A 634/04 - teilweise geändert: Über die stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts hinausgehend wird festgestellt, dass der B

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 21. März 2006 - 1 K 1487/05

bei uns veröffentlicht am 21.03.2006

Tenor Der Bescheid des Studentenwerks Ulm vom 29. November 2004 und dessen Widerspruchsbescheid vom 25. August 2005 werden aufgehoben, soweit Ausbildungsförderung zurückgefordert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt 2