Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 112 Rückerstattung
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Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - Inhaltsverzeichnis
Soweit eine Erstattung zu Unrecht erfolgt ist, sind die gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
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published on 13/05/2019 00:00
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Juni 2018 - AN 6 K 17.01747 -, der Bescheid des Beklagten vom 12. April 2017 in der Fassung des Abhilfebescheids vom 26. April 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 25. Juli
published on 19/01/2017 00:00
Tenor
1. Der Beklage wird verpflichtet, der Klägerin die für den Zeitraum von 20. September 2010 bis 31. Januar 2011 von der Klägerin zunächst erstatteten Jugendhilfekosten für …, geb. …1996 in Höhe von … EUR zuzü
published on 25/07/2018 00:00
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. August 2016 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 25. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Mai 20
published on 06/12/2017 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Tatbestand
Die Klägerin reiste
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