Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 37 Vorbehalt abweichender Regelungen

Das Erste und Zehnte Buch gelten für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs, soweit sich aus den übrigen Büchern nichts Abweichendes ergibt; § 68 bleibt unberührt. Der Vorbehalt gilt nicht für die §§ 1 bis 17 und 31 bis 36. Das Zweite Kapitel des Zehnten Buches geht dessen Erstem Kapitel vor, soweit sich die Ermittlung des Sachverhaltes auf Sozialdaten erstreckt.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 31 Vorbehalt des Gesetzes


Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen dieses Gesetzbuchs dürfen nur begründet, festgestellt, geändert oder aufgehoben werden, soweit ein Gesetz es vorschreibt oder zuläßt.

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches


Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile: 1. das Bundesausbildungsförderungsgesetz,2. (aufgehoben)3. die Reichsversicherungsor

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) - SGB 1 | § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs


(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, g

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139 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2003 - VI ZR 243/02

bei uns veröffentlicht am 02.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 243/02 Verkündet am: 2. Dezember 2003 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein § 119 SGB X Der

Sozialgericht München Beschluss, 18. Apr. 2019 - S 46 AS 785/19 ER

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Entziehungsbescheid vom 7. März 2019 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - L 8 SO 205/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. August 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Berufungskläger haben die Kosten der Berufung zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugel

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 119/15

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. März 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die im Zeitraum vom 26.04.2009 bis 31.12.2013 erbrachten Leistungen der Sozialhilfe in Höhe von 127.86

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Sept. 2014 - 3 K 13.113

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Sept. 2014 - 3 K 13.106

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §§ 41, 35a SGB VIII entstandenen und noch in unveränderter Form entstehenden Nettoaufwendungen ab dem 05.12.2013 zu erstatten. Im Übrigen wi

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Okt. 2014 - 22 K 11.5906

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die im Jahr 1966 gebore

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Jan. 2016 - W 3 K 15.7

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25. November 2014 verpflichtet, unter insoweitiger Zurücknahme der Bescheide vom 5. Juni 2012 und 9. August 2012 T. K. für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 Eingliederu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juni 2017 - L 13 R 171/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 24.09.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 17. Nov. 2015 - S 8 AS 983/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 31. Oktober 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. August 2015 wird aufgehoben, soweit der Kläger mehr als 8.460,81 EUR zu erstatten hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Jan. 2018 - L 12 KA 123/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Oktober 2016, S 38 KA 1611/14 insoweit abgeändert, als die Beklagte verpflichtet wird, über den Widerspruch der Klägerin entsprechend der Rechts

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. März 2018 - L 9 EG 24/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 10. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Juni 2016 - B 3 K 15.1001

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung od

Sozialgericht Landshut Urteil, 31. Jan. 2018 - S 11 AS 624/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor I. Der Bescheid vom 23.09.2016 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 07.10.2016 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die bisher für den Zeitraum September bis November 2016 gezahlten Leistungen zu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2014 - L 8 SO 212/12

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. Juni 2012, S 46 SO 351/11, abgeändert. Der Bescheid des Beklagten vom 10.02.2011 in der Gestalt der Ziffer 1 des Widerspruchsbescheides vom 07.07.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 31. Okt. 2018 - L 12 KA 93/17

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 15.05.2017 aufgehoben und die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten der Verfahren trägt die Klägerin. III. Die Revision wird zugelasse

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Apr. 2017 - L 8 SO 206/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts München vom 02. Juli 2015 wird festgestellt, dass die Befristungen in den Bescheiden der Beklagten vom 19. März 2014, 23. März 2015 sowie 21. März 2016 jeweils in der Gestalt der Wider

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Okt. 2015 - L 5 KR 440/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 27. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch der Berufung. III.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Nov. 2014 - L 8 SO 5/14

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 25. September 2013 sowie der Bescheid vom 20. Juni 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. August 2011 werden insoweit abgeändert, als die Klägerin anstelle von 1.385,

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Okt. 2016 - L 12 EG 13/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 26.02.2016, S 14 EG 25/14 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. März 2015 - B 3 K 13.619

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 131.158,48 EUR für die Unterbringung der beigeladenen Leistungsberechtigten ... im Zeitraum vom 21.09.2005 bis einschließlich 19.06.2008 zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 31. Okt. 2016 - B 3 K 15.698

bei uns veröffentlicht am 31.10.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die aufgewendeten Kosten für die dem Kind … gewährte Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege für den Zeitraum vom 02.05.2014 bis 14.09.2014 in Höhe von 2.905,01 EUR zuz

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Okt. 2018 - L 6 R 453/15

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 26.08.2015 sowie der Bescheid der Beklagten vom 24.04.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.06.2013 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 03. Juli 2018 - 1 K 849/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor 1. Der Bescheid vom 23. Mai 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 1. August 2017 des Beklagten werden aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 146,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 03. Juli 2018 - 1 K 1463/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 16. Mai 2017 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 19.465,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu erstatten. 3. Im Übrig

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 15. Feb. 2018 - 3 LB 19/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer, Einzelrichter - vom 9. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. Feb. 2018 - L 11 EG 4286/16

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 10.10.2016 wird zurückgewiesenAußergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist ein A

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 02. Feb. 2018 - 4 K 3025/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2018

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat und die Beteiligten den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die von diesem in der Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.200

Bundessozialgericht Urteil, 24. Jan. 2018 - B 6 KA 48/16 R

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. März 2016 und des Sozialgerichts Stuttgart vom 9. August 2012 aufgehoben. Die Bescheide de

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2017 - B 11 AL 21/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. September 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2017 - B 8 SO 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 20. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - B 6 KA 7/17 R

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 (L 4 KA 44/14) insoweit aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das

Bundessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - B 6 KA 13/17 R

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 (L 4 KA 50/14) insoweit aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen da

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Apr. 2017 - L 5 KA 2448/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 11.05.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren

Bundessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - B 13 R 15/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. März 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. März 2017 - B 1 KR 15/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor Auf die Revision der Beigeladenen werden die Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 31. März 2016 und des Sozialgerichts Hamburg vom 29. November 2013 aufgehoben. Die Klage gegen die Be

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. März 2017 - 1 M 487/16

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 14. Oktober 2016 – 2 B 1738/16 – wird für unwirksam erklärt. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Antragstellerin und der Antragsgegne

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 15. März 2017 - 4 M 36/17

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Gründe 1 Das Verwaltungsgericht hat dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur unanfechtbaren Entscheidung in der Hauptsache aufgegeben, der auswärtigen Betreuung des am 11. Januar 2011 geborenen Antragstellers in der Kindertage

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Okt. 2016 - L 5 KA 1494/14

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18.02.2014 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 12.260,67 EUR festg

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Sept. 2016 - L 11 KA 55/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.07.2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig sind sachlich-rec

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 23. Sept. 2016 - 4 K 88/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger in der Zeit vom 24.09.2012 bis zum 31.12.2014 entstandenen Kosten in Höhe von 21.438,97 EUR, die er für Maßnahmen der Jugendhilfe für J. K. aufgewendet hat, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpun

Landessozialgericht NRW Urteil, 05. Sept. 2016 - L 20 SO 194/14

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Tenor des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Düsseldorfs vom 11.04.2014 neu gefasst: Der Bescheid vom 11.05.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.05.2011 wird aufgehoben, soweit die Beklag

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 30. Juni 2016 - 1 K 1347/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, der Klägerin die für die Unterbringung von J.H. und K.H. für den Zeitraum vom 7. August 2013 bis 31. März 2014 erbrachte

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 10. Juni 2016 - 6 K 2394/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Bekla

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 07. Juni 2016 - 7 K 2082/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Der Rückforderungsbescheid der Beklagten vom 07.05.2015 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29.07.2015 werden aufgehoben.Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich – als T

Bundessozialgericht Urteil, 31. Mai 2016 - B 1 KR 17/15 R

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. August 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2016 - L 5 KA 3957/12

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 09.08.2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2016 - B 1 KR 19/15 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. April 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Feb. 2016 - L 5 KA 5799/11

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 14.12.2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen, für das Berufungsverfahren mit Ausnahme der auße

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Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile: 1. das Bundesausbildungsförderungsgesetz,2. (aufgehoben)3. die Reichsversicherungsordnung,4. das...