Werkstättenverordnung - SchwbWV | § 3 Eingangsverfahren

(1) Die Werkstatt führt im Benehmen mit dem zuständigen Rehabilitationsträger Eingangsverfahren durch. Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne des § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist, sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen oder Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen und einen Eingliederungsplan zu erstellen.

(2) Das Eingangsverfahren dauert drei Monate. Es kann auf eine Dauer von bis zu vier Wochen verkürzt werden, wenn während des Eingangsverfahrens im Einzelfall festgestellt wird, dass eine kürzere Dauer ausreichend ist.

(3) Zum Abschluß des Eingangsverfahrens gibt der Fachausschuß auf Vorschlag des Trägers der Werkstatt und nach Anhörung des behinderten Menschen, gegebenenfalls auch seines gesetzlichen Vertreters, unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Persönlichkeit des behinderten Menschen und seines Verhaltens während des Eingangsverfahrens, eine Stellungnahme gemäß Absatz 1 gegenüber dem zuständigen Rehabilitationsträger ab.

(4) Kommt der Fachausschuß zu dem Ergebnis, daß die Werkstatt für behinderte Menschen nicht geeignet ist, soll er zugleich eine Empfehlung aussprechen, welche andere Einrichtung oder sonstige Maßnahmen und welche anderen Leistungen zur Teilhabe für den behinderten Menschen in Betracht kommen. Er soll sich auch dazu äußern, nach welcher Zeit eine Wiederholung des Eingangsverfahrens zweckmäßig ist und welche Maßnahmen und welche anderen Leistungen zur Teilhabe in der Zwischenzeit durchgeführt werden sollen.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Werkstättenverordnung - SchwbWV | § 5 Arbeitsbereich


(1) Die Werkstatt soll über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen verfügen, um Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, Entwicklungsmöglichkeit sowie Eignung und Neigung der behinderten Menschen soweit wie

Werkstättenverordnung - SchwbWV | § 4 Berufsbildungsbereich


(1) Die Werkstatt führt im Benehmen mit dem im Berufsbildungsbereich und dem im Arbeitsbereich zuständigen Rehabilitationsträger Maßnahmen im Berufsbildungsbereich (Einzelmaßnahmen und Lehrgänge) zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben unter Ei
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 219 Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen


(1) Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art od

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Landessozialgericht NRW Beschluss, 17. Apr. 2014 - L 19 AS 485/14 B ER

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Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.03.2014 geändert und der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 16.01.2014 bi

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Dez. 2012 - B 11 AL 91/12 B

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

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Bundessozialgericht Beschluss, 19. Dez. 2012 - B 11 AL 92/12 B

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Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Mai 2012 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2010 - B 8 SO 17/09 R

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Tatbestand 1 Im Streit sind um 67 Euro pro Monat höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die Zeit vom 1.5. bis 31.10.2005.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. März 2006 - L 8 AL 2001/05

bei uns veröffentlicht am 17.03.2006

Tatbestand   1  Die ...1959 geborene Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi). 2  Die Klägerin leidet an einer postentzündlichen (postischämischen) Störung im Basalgangl

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(1) Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der...