§ 16 SchKiSpV
Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission gewährleistet im Rahmen der Volkswirtschaftsplanung die Einordnung der personellen, materiellen und finanziellen Fonds für die Schüler- und Kinderspeisung in die Pläne der dafür zuständigen zentralen Staatsorgane. Er gewährleistet bei der Ausarbeitung der Volkswirtschaftspläne die Durchsetzung der verbindlichen Normative für die Planung und Bilanzierung der Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung im komplexen Wohnungsbau.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.