Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV | § 12 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 3 oder § 4 Absatz 1 oder 2 ein Schwein hält,
2.
ohne Genehmigung nach § 4 Absatz 3 Satz 1 eine Freilandhaltung betreibt,
3.
einer vollziehbaren Auflage nach § 4 Absatz 3 Satz 4 zuwiderhandelt,
4.
entgegen § 5 ein Zucht- oder Nutzschwein befördert,
5.
entgegen § 7 Absatz 1 Satz 1 den Bestand nicht betreuen lässt,
6.
entgegen § 7 Absatz 2 eine tierärztliche Bestandsbetreuung übernimmt,
7.
entgegen § 7 Absatz 3 die vorgeschriebenen Eintragungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,
8.
entgegen § 8 Absatz 1 Satz 1 die Ursache nicht oder nicht rechtzeitig feststellen lässt oder
9.
entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 die vorgeschriebene Dokumentation nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt.

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Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV | § 7 Tierärztliche Bestandsbetreuung


(1) Jeder Tierhalter hat im Rahmen der betriebseigenen Kontrollen seinen Bestand durch einen Tierarzt betreuen zu lassen. Die Bestandsbetreuung umfasst zumindest 1. die Beratung des Tierhalters mit dem Ziel, den Gesundheitsstatus des Bestandes aufrec

Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV | § 4 Anforderungen an die Freilandhaltung


(1) Tierhalter in Freilandhaltungen haben die Schweine nach den Anforderungen der Anlage 4 zu halten. (2) Zusätzlich zu den Anforderungen des Absatzes 1 haben Tierhalter in 1. Mast- oder Aufzuchtbetrieben, die mehr als 700 Mast- oder Aufzuchtplät

Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV | § 3 Anforderungen an die Stallhaltung und an die Auslaufhaltung


(1) Tierhalter haben die Schweine nach den Anforderungen der Anlage 1 zu halten, soweit die Schweine nicht in Freilandhaltung gehalten werden. (2) Zusätzlich zu den Anforderungen des Absatzes 1 haben Tierhalter in 1. Mast- oder Aufzuchtbetrieben,

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Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. Nov. 2016 - RN 5 K 15.1278

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. April 2014 (BGBl. I S. 326) auf die Wildschweinehaltung der Kläger im Wildpark ...

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 24. Jan. 2019 - 4 RBs 1/19

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Olpe zurückverwiesen. 1Gründe 2I. 3Das

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