Reichssiedlungsgesetz - RSiedlG | § 7

Der Vorkaufsberechtigte ist befugt, innerhalb der Frist des § 6 Abs. 1 des Grundstückverkehrsgesetzes das Grundstück zu besichtigen. Wird er von dem Eigentümer oder einem Dritten an der Ausübung dieses Rechts gehindert und teilt er dies der Genehmigungsbehörde binnen der Frist mit, so kann das Vorkaufsrecht noch binnen einer Frist von einem Monat von dem Tage ab, an dem das Hindernis wegfällt, ausgeübt werden, sofern die Genehmigungsbehörde die Mitteilung über die Fristverlängerung binnen der Frist des § 6 Abs. 1 des Grundstückverkehrsgesetzes an den Veräußerer zugestellt hat.

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Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG | § 6


(1) Die Entscheidung über die Genehmigung ist binnen einem Monat nach Eingang des Antrags und der Urkunde über das zu genehmigende Rechtsgeschäft bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde zu treffen. Kann die Prüfung des Antrags in dieser Zeit
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Reichssiedlungsgesetz - RSiedlG | § 6


(1) Das Vorkaufsrecht kann ausgeübt werden, sobald die Siedlungsbehörde den ihr nach § 12 des Grundstückverkehrsgesetzes vorgelegten Kaufvertrag dem Vorkaufsberechtigten mitteilt. Die Erklärung des Vorkaufsberechtigten über die Ausübung des Vorkaufsr
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG | § 6


(1) Die Entscheidung über die Genehmigung ist binnen einem Monat nach Eingang des Antrags und der Urkunde über das zu genehmigende Rechtsgeschäft bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde zu treffen. Kann die Prüfung des Antrags in dieser Zeit

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Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 06. Dez. 2010 - 2 K 686/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid der Beklagten, mit dem diese ihr Vorkaufsrecht nach dem LWaldG ausübte.

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(1) Die Entscheidung über die Genehmigung ist binnen einem Monat nach Eingang des Antrags und der Urkunde über das zu genehmigende Rechtsgeschäft bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde zu treffen. Kann die Prüfung des Antrags in dieser Zeit nicht...