Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die

1.
berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen und deren Zusammenschlüsse,
2.
Genossenschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände und deren Spitzenverbände sowie genossenschaftliche Treuhandstellen und ähnliche genossenschaftliche Einrichtungen
im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs für ihre Mitglieder oder für die Mitglieder der ihnen angehörenden Vereinigungen oder Einrichtungen erbringen, soweit sie gegenüber der Erfüllung ihrer übrigen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung sind. Die Rechtsdienstleistungen können durch eine im alleinigen wirtschaftlichen Eigentum der in Satz 1 genannten Vereinigungen oder Zusammenschlüsse stehende juristische Person erbracht werden.

(2) Wer Rechtsdienstleistungen nach Absatz 1 erbringt, muss über die zur sachgerechten Erbringung dieser Rechtsdienstleistungen erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung verfügen und sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. § 6 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz - RDGEG | § 5 Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet


Personen, die bis zum 9. September 1996 die fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 4 des Rechtsanwaltsgesetzes vom 13. September 1990 (GBl. I Nr. 61 S. 1504) erfüllt haben, stehen in den nachfolgenden Vorschriften

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 46 Angestellte Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte


(1) Rechtsanwälte dürfen ihren Beruf als Angestellte solcher Arbeitgeber ausüben, die als Rechtsanwälte, Patentanwälte oder rechts- oder patentanwaltliche Berufsausübungsgesellschaften tätig sind. (2) Angestellte anderer als der in Absatz 1 genan

Patentanwaltsordnung - PatAnwO | § 41a Angestellte Patentanwälte und Syndikuspatentanwälte


(1) Patentanwälte dürfen ihren Beruf als Angestellte solcher Arbeitgeber ausüben, die als Patentanwälte, Rechtsanwälte oder als rechts- oder patentanwaltliche Berufsausübungsgesellschaften tätig sind. (2) Angestellte anderer als der in Absatz 1 g
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 9 Untersagung von Rechtsdienstleistungen


(1) Die für den Wohnsitz einer Person oder den Sitz einer Vereinigung zuständige Behörde kann den in den §§ 6, 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5 genannten Personen und Vereinigungen die weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen für längstens fü

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 8 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen


(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die 1. gerichtlich oder behördlich bestellte Personen,2. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Unternehmen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen


(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen). (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich

Referenzen - Urteile |

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2013 - II ZR 279/12

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 279/12 vom 11. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterinnen

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2013 - II ZR 278/12

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 278/12 vom 11. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterinnen Caliebe u

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2013 - II ZR 247/11

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 247/11 vom 11. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterinnen Ca

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2013 - II ZR 246/11

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 246/11 vom 11. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterinnen Ca

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2013 - II ZR 245/11

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 245/11 vom 11. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterinnen Ca

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2013 - IV ZR 39/10

bei uns veröffentlicht am 26.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 39/10 Verkündet am: 26. Juni 2013 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG §§ 17

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juni 2011 - I ZR 58/10

bei uns veröffentlicht am 01.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 58/10 Verkündet am: 1. Juni 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

bei uns veröffentlicht am 02.07.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das ihrem Prozessbevollmächtigten an Verkündungs statt am 11. August 2017 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 13. Okt. 2016 - 4 LB 6/13

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 26. Oktober 2012 - 3 A 16/10 - geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 29. April 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 27. Juli 2016 - 7 K 1149/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der ausscheidbaren Kosten der Verweisung, die das beklagte Land trägt.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Zulassung zur

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Mai 2016 - 12 U 186/15

bei uns veröffentlicht am 17.05.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28.10.2015 - 27 O 502/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts si

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Aug. 2015 - 1 Verg 1/15

bei uns veröffentlicht am 28.08.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 05.03.2015 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der mit Schreiben vom 22.12.2014 erteilte Auftrag des Beschwerdeführers an

Bundessozialgericht Urteil, 17. März 2015 - B 11 AL 8/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 1. April 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 13. Jan. 2015 - S 44 R 1421/13

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob und in welcher Höhe der Klägerin nach § 63 Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch (SGB X) – Sozialverwaltungsverfahren und

Bundessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - B 14 AS 5/14 R

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Köln Urteil, 29. Aug. 2014 - 6 U 13/14

bei uns veröffentlicht am 29.08.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.12.2013 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln -  33 O 68/12 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Dieses Urteil und das des La

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Dez. 2013 - L 2 AS 4275/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 25. September 2012 aufgehoben und der Beklagte in Abänderung des Bescheides vom 13. Oktober 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Oktober 2010 verurteilt

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Dez. 2013 - L 19 AS 1681/13 B

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 28.07.2013 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Die Beigeladenen beziehen als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Mit

Landgericht Freiburg Urteil, 21. Mai 2010 - 12 O 184/09

bei uns veröffentlicht am 21.05.2010

Tenor 1. Die Beklagte hat es zu unterlassen, für von ihr im Einzelfall zu erbringende rechtsberatende Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts oder Familienrechts zu werben, indem sie anbietet, dass durch sie a) Informationen über individ

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 15. Juli 2009 - 1 A 2296/05

bei uns veröffentlicht am 15.07.2009

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten vorläufig vollstreckb

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 09. Juli 2008 - 6 U 51/08

bei uns veröffentlicht am 09.07.2008

Tenor 1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 04.04.2008 – 13 O 28/08 KfH I – im Kostenpunkt aufgehoben, im Übrigen abgeändert. Die einstweilige Verfügung vom 04.03.2008 wird aufgehoben. De

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. Okt. 2006 - 4 U 133/05

bei uns veröffentlicht am 30.10.2006

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsrechtszug wird zurückgewiesen. Tatbestand I. 1 Die Klägerin, geboren am 18.11.1992, erkrankte in der Nacht vom 12. auf den 13.8.1994 schwer

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(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen). (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger...