Psychotherapeutengesetz - PsychThG 2020 | § 5 Rücknahme, Widerruf und Ruhen

(1) Die Approbation ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung die Voraussetzung des § 2 Absatz 1 Nummer 1 nicht vorgelegen hat. Die Approbation kann zurückgenommen werden, wenn bei ihrer Erteilung die Voraussetzung des § 2 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 nicht vorgelegen hat. Im Übrigen bleiben die dem § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften unberührt.

(2) Die Approbation ist zu widerrufen, wenn nachträglich

1.
die Voraussetzung nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 wegfällt oder
2.
dauerhaft die Voraussetzung nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 wegfällt.
Im Übrigen bleiben die dem § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften unberührt.

(3) Das Ruhen der Approbation kann angeordnet werden, wenn

1.
gegen die betreffende Person wegen des Verdachts einer Straftat, aus der sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergeben würde, ein Strafverfahren eingeleitet worden ist,
2.
die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs voraussichtlich nur vorübergehend wegfällt,
3.
Zweifel an der gesundheitlichen Eignung der betreffenden Person bestehen, die Person sich aber weigert, sich einer von der zuständigen Behörde angeordneten amts- oder fachärztlichen Untersuchung zu unterziehen,
4.
sich erweist, dass die betreffende Person nicht über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt oder
5.
sich ergibt, dass die betreffende Person nicht ausreichend gegen die sich aus ihrer Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren versichert ist, sofern kraft Landesrechts oder kraft Standesrechts eine Pflicht zur Versicherung besteht.
Die Anordnung des Ruhens der Erlaubnis ist aufzuheben, sobald die Voraussetzung für die Anordnung nicht mehr vorliegt.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Personen mit einer Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung oder einer Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Psychotherapeutengesetz - PsychThG 2020 | § 27 Abschluss von Ausbildungen


(1) Ist eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, zum Psychologischen Psychotherapeuten, zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vor dem 1. September 2020 begonnen worden, so wird
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes


(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erhebliche

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes


(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Psychotherapeutengesetz - PsychThG 2020 | § 2 Erteilung der Approbation


(1) Die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person 1. das Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, erfolgrei

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2009 - 1 StR 426/09

bei uns veröffentlicht am 29.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 426/09 vom 29. September 2009 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja __________________________ StGB § 174c Abs. 2 Täter des § 174c Abs. 2 StGB kann nur sein, wer zum Führen der Bezeichnung

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 05. Sept. 2018 - RN 7 K 16.32563

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor Der Antrag auf Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise des subsidiären Schutzstatus, weiter h

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Okt. 2016 - M 16 K 15.659

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Feb. 2015 - W 7 K 14.390

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 19. Juni 2018 - A 11 K 13255/17

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand  1 Der nach eigenen Angaben am ... 1996 geborene Kläger ist angeblich gambischer Staatsangehöriger. Er reiste eigenen Angaben zufolge am 10.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - 3 C 12/16

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin schloss im September 1996 an der Fachhochschule Fulda erfolgreich ein Studium zur Diplom-Sozialpädagogin ab. In der Folgezeit arbeitete sie als

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. März 2017 - A 11 K 7407/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Der nach eigenen Angaben am ...1982 geborene Kläger ist iranischer Staatsangehöriger. Er reiste eigenen Angaben zufolge am 14.08

Bundessozialgericht Urteil, 13. Dez. 2016 - B 1 KR 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 21. Nov. 2016 - 7 K 1599/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung seines Einkommens aus einer heilpädagogischer Praxis bei der Beitragsbemessung durch das Versorgungswer

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Nov. 2015 - L 7 AS 5471/13

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. November 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt vom beklagten Träger der Grundsicherung für

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Apr. 2015 - 9 AZB 10/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. November 2014 - 4 Ta 31/14 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 09. Apr. 2015 - 17 Sa 1615/14

bei uns veröffentlicht am 09.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 29.09.2014 – 5 Ca 1030/14 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 06. März 2015 - 18a L 102/15.A

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor Der Antragsgegnerin wird unter Abänderung von Ziff. 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Januar 2015 – 18a L 45/15.A – durch einstweilige Anordnung vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsachever

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Feb. 2015 - 9 AZR 289/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. November 2012 - 11 Sa 74/12 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Köln Urteil, 18. Sept. 2014 - 11 Ca 10331/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 3. Streitwert:17.980,31 EUR. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten über die Frage, ob dem Kläger für die von ihm im Rahmen seiner Ausbildung als Psychotherap

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 18. März 2014 - 9a K 2123/13.A

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger in der mündlichen Verhandlung die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Ur

Bundessozialgericht Urteil, 15. Aug. 2012 - B 6 KA 48/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 7. September 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 02. Dez. 2010 - L 5 KA 3093/10 ER-B

bei uns veröffentlicht am 02.12.2010

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.6.2010 wird aufgehoben. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses/Bescheids des Antragsgegners vom 5.8.2009 über die Erteilung einer Sonderbedarfszulassung an die Antragstellerin zur Teilnahme

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. März 2009 - 9 S 1413/08

bei uns veröffentlicht am 19.03.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. April 2008 - 4 K 5891/07 - geändert. Es wird festgestellt, dass der Kläger für selbständige Behandlungen aus dem Aufgabenkreis der ihm nach § 1

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. März 2009 - 9 S 2518/08

bei uns veröffentlicht am 19.03.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 31. Juli 2008 - 4 K 5809/07 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechts

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. März 2007 - L 5 KA 1861/06

bei uns veröffentlicht am 07.03.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 15. Februar 2006 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand

Referenzen

(1) Die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person 1. das Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, erfolgreich absolviert...
(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil...
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(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus...
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(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus...
(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus...
(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus...
(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus...