Erhebungen bei Betrieben und Unternehmen der Energieversorgung
Die Erhebungen erfassen A. monatlichbei den Betrieben der Energieversorgung von höchstens 1 100 Unternehmen der Energieversorgung und den Betrieben der Energieversorgung aller anderen Unternehmen 1. die tätigen Personen, 2. die Arbeitsstunden, 3. die Lohn- und Gehaltsummen;der Sachverhalt nach Nummer 1 wird auch für fachliche Betriebsteile erfasst; B. jährlich I. bei höchstens 3 000 Unternehmen der Energieversorgung für die Unternehmen, die fachlichen Unternehmensteile und die Betriebe 1. die Investitionen, 2. den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;der Sachverhalt nach Nummer 2 wird nicht für die Betriebe erfasst; II. bei den nach Ziffer I erfassten Unternehmen 1. für die Unternehmen und die fachlichen Unternehmensteile a) die tätigen Personen, b) die Arbeitsstunden, c) die Lohn- und Gehaltsummen, d) den Umsatz, e) die selbst erstellten Anlagen, f) die Aufwendungen für gemietete und gepachtete Anlagegüter, g) den Materialverbrauch und Wareneinsatz, h) die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres; 2. für die Unternehmen a) den Material- und Wareneingang, b) die Kosten nach Kostenarten, soweit nicht nach Nummer 1 erfasst, c) die Umsatzsteuer, d) die Subventionen, e) die Abgabe von Wasser, f) den Wert der Ein- und Ausfuhr von Wasser; 3. für die fachlichen Unternehmensteile a) die von anderen Unternehmen und den fachlichen Unternehmensteilen bezogenen Erzeugnisse und Dienstleistungen, b) die Lieferungen und Leistungen an die fachlichen Unternehmensteile; III. bei den nicht nach Ziffer I erfassten Unternehmen, die Erd- oder Erdölgas gewinnen oder Erd- oder Erdölgasleitungen erstellen oder betreiben, die Investitionen.
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