Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe - ProdGewStatG | § 5 Erhebungen bei Unternehmen
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Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe Inhaltsverzeichnis
Die Erhebungen erfassen jährlich
- I.
bei höchstens 35 000 Unternehmen des Baugewerbes - 1.
die tätigen Personen, - 2.
die Lohn- und Gehaltssummen, - 3.
den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung, - 4.
die Investitionen, - 5.
den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;
- II.
bei höchstens 12 000 Unternehmen des Baugewerbes - 1.
die tätigen Personen, - 2.
den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung, - 3.
die selbst erstellten Anlagen, - 4.
die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres, - 5.
den Material- und Wareneingang, - 6.
die Kosten nach Kostenarten, - 7.
die Umsatzsteuer, - 8.
die Subventionen;
bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, von denen höchstens 6 000 befragt werden, werden nur die Sachverhalte nach den Nummern 1, 2 und 6 sowie zusätzlich die Investitionen erfasst.
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published on 05/05/2014 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich geg
published on 06/03/2014 00:00
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller bege
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